Tom Sack

Mitgefilmte Hausdurchsuchung: Künstler Tom Sack erhebt Beschwerde in Straßburg

Im Jahr 2008 filmte der heute 30-jährige freischaffende bildende Künstler und ehemalige Kunsthändler Tom Sack aus Rinteln eine bei ihm wegen des Verdachts der Kunstfälschung durchgeführte Hausdurchsuchung mit einer Videokamera und veröffentlichte den Film anschließend im Internet, versehen mit kommentierenden Texteinblendungen. Damit wollte der Beschuldigte gegen die Art und Weise der Strafverfolgung protestieren. Der Film zeigt, wie unzählige Gemälde beschlagnahmt und ohne jede Schutzverpackung mit Polizeifahrzeugen abtransportiert werden. Brisant dabei: Eine richterliche Anordnung gab es nicht. Ein übereifriger Staatsanwalt handelte auf eigene Faust. Da sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sahen, erstatteten die gefilmten Polizisten Strafanzeige und stellten Strafantrag gegen Tom Sack, so dass der Künstler nicht wegen Kunstfälschung, sondern wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild auf der Anklagebank Platz nehmen musste. Es...

Verfassungsbeschwerde gegen § 353d Nr. 3 StGB erhoben - Angeklagter wehrt sich gegen Maulkorb

Der ehemals wegen Kunstfälschung angeklagte Kunstmaler und -händler Tom Sack stellte vor zwei Jahren Teile seiner eigenen Anklageschrift ins Internet und wurde hierfür in einem weiteren Strafverfahren jetzt rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. - Dabei habe er sich nach eigenen Angaben damals nur gegen eine falsche Presseberichterstattung über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen wollen. In mehreren Tageszeitungen wurde nämlich berichtet, dass dem Angeklagten laut Auskunft eines Pressesprechers der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werde, "in 201 Fällen falsche Signaturen berühmter Maler unter von ihm selbst gefertigte Ölgemälde gesetzt und diese dann verkauft zu haben." Tatsächlich beinhaltete die Anklage nur fünf Fälle einer derartigen "klassischen Kunstfälschung". Dem heute 29-Jährigen wurde hingegen in den übrigen 196 Fällen vorgeworfen, drei Künstleridentitäten erfunden und von ihm selbst gemalte Bilder hierunter...

Fall Tom Sack: Ein Jahr auf Bewährung ist der Staatsanwaltschaft zu wenig - Kunstfälscherprozess zieht sich weiter hin

Die 34. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gegen den Kunstmaler und ehemaligen Berliner Kunst- und Antiquitätenhändler Tom Sack deutlich abgemildert. Der zur Tatzeit 22-Jährige war letztes Jahr wegen des Verkaufs gefälschter Zeichnungen von Malern wie Ernst-Ludwig Kirchner (1880-1938), Paul Cézanne (1839-1906) oder Carl Spitzweg (1808-1885) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten jeweils Berufung gegen das Urteil eingelegt. Tom Sack, der mittlerweile 29 Jahre alt ist und neben seiner künstlerischen Tätigkeit im sechsten Semester Jura studiert, hat die Vorwürfe vor dem Landgericht eingeräumt und seine Berufung auf das Strafmaß beschränkt. Gleichzeitig wurden zwei letzte Kaufpreisrückzahlungen nachgewiesen, so dass nun ausnahmslos alle Käufer entschädigt sind. "Es war teilweise sehr schwer, überhaupt Kontakt zu...

Berliner Oberstaatsanwalt fordert unbedingte Haftstrafe für Tom Sack – Prozess um Kunstfälschungen wird neu aufgerollt

Vor der 34. Strafkammer des Landgerichts Berlin (Turmstr. 91, Moabit) findet ab Mittwoch, dem 6. Juli 2011 um 9:30 Uhr in Saal 739 die Neuauflage des Prozesses gegen den 29-jährigen ehemaligen Kunsthändler Tom Sack statt. Der Angeklagte hat sich in den letzten Jahren auch als Kunstmaler einen Namen gemacht und studiert zur Zeit Jura in Halle an der Saale. Ihm wird vorgeworfen, in den Jahren 2004 und 2005 gefälschte Kunstwerke über das Internet verkauft zu haben. Dabei sollen die Plagiate laut Anklageschrift aus der Hand des im Tatzeitraum 22 Jahre alten Angeklagten stammen oder zumindest mit dessen Wissen angefertigt worden sein....

Umstrittene Gerichtsberichterstattung in eigener Sache: Tom Sack zum achten Mal wegen Veröffentlichung auf der Anklagebank

Verhandlung vor dem Landgericht Bückeburg am Donnerstag – Streichung des § 353d Nr. 3 StGB von der Politik gefordert Tom Sack (29) sieht sich seit Jahren zu Unrecht wegen des Vorwurfs der Kunstfälschung und des Betruges verfolgt und betreibt deshalb eine Gegenwehr der besonderen Art: Auf seiner Internetseite „tomsack.com“ hat er bereits viele amtliche Schriftstücke aus laufenden Strafverfahren präsentiert, welche die Öffentlichkeit von seiner Unschuld überzeugen sollen. Er war einst Kunst- und Antiquitätenhändler in Berlin und Rinteln (Kreis Schaumburg/Niedersachsen), musste diese Tätigkeit jedoch aufgrund mehrerer...

Verfassungsbeschwerde nach geplatztem Kunstfälscherprozess: Ehemaliger Kunsthändler sieht Recht auf faires Verfahren verletzt

Ende Januar ging vor dem Landgericht Bückeburg (Niedersachsen) ein kurioser Kunstfälscherprozess ohne Urteil zu Ende. Nachdem die sowieso schon wacklige Anklage restlos in sich zusammengebrochen war, wurde das Verfahren im Gerichtssaal gegen den Willen des Angeklagten eingestellt. Die Justiz wollte offenbar einen Freispruch um jeden Preis vermeiden. Dagegen hat der Betroffene jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben. Nach mehreren Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme unzähliger Kunstgegenstände hatte die Staatsanwaltschaft Bückeburg ursprünglich einen der umfangreichsten Kunstfälscherprozesse aller Zeiten geplant...

Prozesslawine nimmt kein Ende: Künstler Tom Sack zum siebten Mal wegen Veröffentlichung vor Gericht

Nachdem erst vor wenigen Tagen das Strafverfahren um die mutmaßlich erfundenen Künstler Ernst Cuno und Joe Kapingo wegen Substanzlosigkeit eingestellt wurde, rollt die Prozesslawine gegen Tom Sack unvermittelt weiter: Am 10. Februar wird vor dem Landgericht Bückeburg ein Verfahren wegen des Vorwurfs der „verbotenen Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung“ (§ 353d Nr. 3 StGB) wegen Rechtsfehlern neu aufgerollt. Die Karten für den Künstler und ehemaligen Kunsthändler stehen diesmal nicht schlecht. Für Tom Sack ist es bereits die siebte Gerichtsverhandlung wegen dieses Vorwurfs und die vierte in ein- und derselben Sache:...

Kurioser Strafprozess: Galerist soll von ihm vertretene Künstler frei erfunden haben

Vor der I. Großen Strafkammer des Landgerichts Bückeburg beginnt am Mittwoch, dem 26. Januar 2011 wohl einer der kuriosesten Strafprozesse der bundesdeutschen Justizgeschichte. Dem freischaffenden Künstler und ehemaligen Kunsthändler Tom Sack (28) wird vorgeworfen, zwei Künstlerlegenden frei erfunden und sich als Galerist bzw. Nachlassverwalter dieser Personen ausgegeben zu haben. Die entsprechenden Kunstwerke - Gemälde, Zeichnungen und Aquarelle - soll Tom Sack laut Anklage in Wirklichkeit alle selbst gefertigt und mit den mutmaßlich erdachten Namen signiert haben. Ferner sollen wohlklingende Biografien dazu gedient haben,...

Urteil des AG Tiergarten: Zwei Jahre auf Bewährung und Sozialstunden für Tom Sack - Kunstfälschungen über Internet vertrieben

Kunstfälscherprozesse sind eigentlich seltene Ereignisse. Umso erstaunlicher ist es, dass in Berlin gleich zwei davon zeitgleich zu Ende gegangen sind: Am 29. November 2010 wurden ein Restaurator sowie ein Ehepaar aus der Berliner Kunsthandelsszene wegen dubioser Geschäfte um gefälschte Werke der Maler Felix Nussbaum (1904-1944) und Martin Kippenberger (1953-1997) vom Landgericht Berlin zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und fünf Monaten bis zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt, jeweils ausgesetzt zur Bewährung. Nur einen Tag später hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten, welches im gleichen Gebäude untergebracht ist, den...

Kunstfälscherprozess: Haftstrafe für zeitgenössischen Künstler erwartet

In dem seit Anfang Oktober andauernden Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten um gefälschte Kunstwerke von Ernst Ludwig Kirchner, Paul Cézanne, Amedeo Modigliani und weiteren berühmten Künstlern wird möglicherweise schon am 30. November das Urteil gesprochen. Dem zeitgenössischen Künstler Tom Sack, Jahrgang 1982, wird vorgeworfen, in den Jahren 2004 und 2005 in insgesamt elf Fällen selbstgefertigte Kunstfälschungen über das Internet als vermeintliche Originalwerke verkauft zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat im Rahmen ihrer Beweisführung insgesamt fünf Sachverständige aufgeboten, darunter einen 82 Jahre alten emeritierten...

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