§ 353d Nr. 3 StGB

Verfassungsbeschwerde gegen § 353d Nr. 3 StGB erhoben - Angeklagter wehrt sich gegen Maulkorb

Der ehemals wegen Kunstfälschung angeklagte Kunstmaler und -händler Tom Sack stellte vor zwei Jahren Teile seiner eigenen Anklageschrift ins Internet und wurde hierfür in einem weiteren Strafverfahren jetzt rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. - Dabei habe er sich nach eigenen Angaben damals nur gegen eine falsche Presseberichterstattung über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen wollen. In mehreren Tageszeitungen wurde nämlich berichtet, dass dem Angeklagten laut Auskunft eines Pressesprechers der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werde, "in 201 Fällen falsche Signaturen berühmter Maler unter von ihm selbst gefertigte Ölgemälde gesetzt und diese dann verkauft zu haben." Tatsächlich beinhaltete die Anklage nur fünf Fälle einer derartigen "klassischen Kunstfälschung". Dem heute 29-Jährigen wurde hingegen in den übrigen 196 Fällen vorgeworfen, drei Künstleridentitäten erfunden und von ihm selbst gemalte Bilder hierunter...

Umstrittene Gerichtsberichterstattung in eigener Sache: Tom Sack zum achten Mal wegen Veröffentlichung auf der Anklagebank

Verhandlung vor dem Landgericht Bückeburg am Donnerstag – Streichung des § 353d Nr. 3 StGB von der Politik gefordert Tom Sack (29) sieht sich seit Jahren zu Unrecht wegen des Vorwurfs der Kunstfälschung und des Betruges verfolgt und betreibt deshalb eine Gegenwehr der besonderen Art: Auf seiner Internetseite „tomsack.com“ hat er bereits viele amtliche Schriftstücke aus laufenden Strafverfahren präsentiert, welche die Öffentlichkeit von seiner Unschuld überzeugen sollen. Er war einst Kunst- und Antiquitätenhändler in Berlin und Rinteln (Kreis Schaumburg/Niedersachsen), musste diese Tätigkeit jedoch aufgrund mehrerer Durchsuchungen seiner Wohn- und Geschäftsräume und der jeweils erfolgten Beschlagnahme vieler zum Verkauf vorgesehener Kunstgegenstände aufgeben. „Ein mutmaßlicher Straftäter ist in dieser Gesellschaft nicht besonders glaubwürdig. Deshalb sehe ich keinen anderen Weg, als mich auf die Presse- und Meinungsfreiheit...

Prozesslawine nimmt kein Ende: Künstler Tom Sack zum siebten Mal wegen Veröffentlichung vor Gericht

Nachdem erst vor wenigen Tagen das Strafverfahren um die mutmaßlich erfundenen Künstler Ernst Cuno und Joe Kapingo wegen Substanzlosigkeit eingestellt wurde, rollt die Prozesslawine gegen Tom Sack unvermittelt weiter: Am 10. Februar wird vor dem Landgericht Bückeburg ein Verfahren wegen des Vorwurfs der „verbotenen Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung“ (§ 353d Nr. 3 StGB) wegen Rechtsfehlern neu aufgerollt. Die Karten für den Künstler und ehemaligen Kunsthändler stehen diesmal nicht schlecht. Für Tom Sack ist es bereits die siebte Gerichtsverhandlung wegen dieses Vorwurfs und die vierte in ein- und derselben Sache: Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht hatten sich seit März 2009 - jeweils in mündlicher Verhandlung - mit der Frage befasst, ob der Künstler einen Gerichtsbeschluss aus einem laufenden Strafverfahren ins Internet stellen durfte. Staatsanwaltschaft und Angeklagter hatten jeweils Rechtsmittel gegen die Urteile...

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