Fall Tom Sack: Ein Jahr auf Bewährung ist der Staatsanwaltschaft zu wenig - Kunstfälscherprozess zieht sich weiter hin

Die 34. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gegen den Kunstmaler und ehemaligen Berliner Kunst- und Antiquitätenhändler Tom Sack deutlich abgemildert. Der zur Tatzeit 22-Jährige war letztes Jahr wegen des Verkaufs gefälschter Zeichnungen von Malern wie Ernst-Ludwig Kirchner (1880-1938), Paul Cézanne (1839-1906) oder Carl Spitzweg (1808-1885) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten jeweils Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Tom Sack, der mittlerweile 29 Jahre alt ist und neben seiner künstlerischen Tätigkeit im sechsten Semester Jura studiert, hat die Vorwürfe vor dem Landgericht eingeräumt und seine Berufung auf das Strafmaß beschränkt. Gleichzeitig wurden zwei letzte Kaufpreisrückzahlungen nachgewiesen, so dass nun ausnahmslos alle Käufer entschädigt sind. "Es war teilweise sehr schwer, überhaupt Kontakt zu den Käufern herzustellen. Von sich aus hat niemand Geld von mir gefordert", rechtfertigt sich der Angeklagte. Die Verteidiger plädierten schließlich auf eine Bewährungsstrafe von höchstens einem Jahr für ihren Mandanten. Eine höhere Vorstrafe würde ihm die Ausbildung zum Volljuristen unmöglich machen, sein mehrjähriges Jurastudium, in welchem er bereits die Zwischenprüfung mit guten Noten abgelegt habe, sei dann umsonst gewesen.

Das Landgericht folgte dem Antrag der Verteidigung und halbierte die vom Amtsgericht ausgeurteilte Strafe. In den erfolgten Kaufpreisrückzahlungen sahen die Richter einen strafmildernden Täter-Opfer-Ausgleich gem. § 46a StGB. Auch die Bewährungsauflage fiel mit 40 Sozialstunden deutlich milder aus. Das Amtsgericht hatte ursprünglich das Zehnfache angeordnet. Die Kosten der Berufungsinstanz wurden der Landeskasse Berlin auferlegt.

Die Berufung der Staatsanwaltschaft blieb dagegen ohne Erfolg. Diese hatte zunächst eine Freiheitsstrafe von deutlich über zwei Jahren gefordert - ohne Bewährung. In ihrem Plädoyer rückte die zuständige Staatsanwältin zwar davon ab, forderte aber dennoch eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Geständnis des Angeklagten, welcher eine erhebliche kriminelle Energie gezeigt habe, sei rein taktischer Natur und nicht von Reue getragen. Ebenso die Zahlungen an die Käufer.

Offenbar aus diesen Erwägungen heraus hat die Staatsanwaltschaft nun Revision zum Kammergericht Berlin eingelegt. Daraufhin haben dies auch die Verteidiger des Angeklagten getan - "um der Staatsanwaltschaft nicht das Feld zu überlassen", wie es heißt. Das bereits seit über sechs Jahren andauernde Verfahren wird sich daher noch weiter hinziehen. Wann ein rechtskräftiges Urteil vorliegen wird, ist derzeit nicht absehbar. Sicher wird man in Berlin zunächst wichtigere Fälle bearbeiten.

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Tom Sack, freischaffender Künstler
Postanschrift: Krausenstr. 17, 06112 Halle (Saale)
Atelier: Rosenstr. 3, 31737 Rinteln (nur nach Terminvereinbarung)
Telefon: 0345/2797391 oder 0176/66500883
E-Mail: info@tomsack.com
Internetpräsenz: http://www.tomsack.com

Zur Person: Tom Sack, Jahrgang 1982, studierte nach Abitur und Wehrdienst einige Semester Jura in Konstanz am Bodensee. Bereits neben dem Studium handelte er mit Kunst und Antiquitäten. 2004 siedelte er nach Berlin um, wo er seine Tätigkeit ausbaute und gute Umsätze verbuchen konnte. Er betätigte sich dort auch als Galerist. 2006 zog es ihn raus aufs Land. Er ließ sich mit seiner kleinen Familie in Rinteln-Schaumburg bei Hannover nieder, auch um dort die geschäftlichen Aktivitäten weiter ausbauen zu können. Durch ein von der Staatsanwaltschaft Bückeburg eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Kunstfälschung sah er sich jedoch im Jahr 2008 gezwungen, den Kunsthandel und die Tätigkeit als Galerist aufzugeben. Die mit den Ermittlungen einhergehenden Umstände - Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Geschäftsinventar, Rufschaden - brachten den Geschäftsbetrieb vollständig zum Erliegen. Die Vorwürfe erwiesen sich später als haltlos, das Verfahren wurde Anfang 2011 vom Landgericht Bückeburg eingestellt. Ein ähnliches Verfahren der Berliner Justiz, welches neun Kunstverkäufe aus den Jahren 2004 und 2005 zum Gegenstand hat, dauert noch an. Tom Sack setzt zur Zeit sein Jurastudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg fort. Er ist mittlerweile ein gefragter Kunstmaler.