Kunstfälschung

Fall Tom Sack: Ein Jahr auf Bewährung ist der Staatsanwaltschaft zu wenig - Kunstfälscherprozess zieht sich weiter hin

Die 34. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gegen den Kunstmaler und ehemaligen Berliner Kunst- und Antiquitätenhändler Tom Sack deutlich abgemildert. Der zur Tatzeit 22-Jährige war letztes Jahr wegen des Verkaufs gefälschter Zeichnungen von Malern wie Ernst-Ludwig Kirchner (1880-1938), Paul Cézanne (1839-1906) oder Carl Spitzweg (1808-1885) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten jeweils Berufung gegen das Urteil eingelegt. Tom Sack, der mittlerweile 29 Jahre alt ist und neben seiner künstlerischen Tätigkeit im sechsten Semester Jura studiert, hat die Vorwürfe vor dem Landgericht eingeräumt und seine Berufung auf das Strafmaß beschränkt. Gleichzeitig wurden zwei letzte Kaufpreisrückzahlungen nachgewiesen, so dass nun ausnahmslos alle Käufer entschädigt sind. "Es war teilweise sehr schwer, überhaupt Kontakt zu...

Berliner Oberstaatsanwalt fordert unbedingte Haftstrafe für Tom Sack – Prozess um Kunstfälschungen wird neu aufgerollt

Vor der 34. Strafkammer des Landgerichts Berlin (Turmstr. 91, Moabit) findet ab Mittwoch, dem 6. Juli 2011 um 9:30 Uhr in Saal 739 die Neuauflage des Prozesses gegen den 29-jährigen ehemaligen Kunsthändler Tom Sack statt. Der Angeklagte hat sich in den letzten Jahren auch als Kunstmaler einen Namen gemacht und studiert zur Zeit Jura in Halle an der Saale. Ihm wird vorgeworfen, in den Jahren 2004 und 2005 gefälschte Kunstwerke über das Internet verkauft zu haben. Dabei sollen die Plagiate laut Anklageschrift aus der Hand des im Tatzeitraum 22 Jahre alten Angeklagten stammen oder zumindest mit dessen Wissen angefertigt worden sein. Es geht insgesamt um neun Papierarbeiten von Künstlern wie Ernst-Ludwig Kirchner (1880-1938), Paul Cézanne (1839-1906) oder Carl Spitzweg (1808-1885). In der sich bereits seit über sechs Jahren hinziehenden Strafsache hatte das Amtsgericht Tiergarten Tom Sack am 30. November 2010 zu einer Bewährungsstrafe von zwei...

Verfassungsbeschwerde nach geplatztem Kunstfälscherprozess: Ehemaliger Kunsthändler sieht Recht auf faires Verfahren verletzt

Ende Januar ging vor dem Landgericht Bückeburg (Niedersachsen) ein kurioser Kunstfälscherprozess ohne Urteil zu Ende. Nachdem die sowieso schon wacklige Anklage restlos in sich zusammengebrochen war, wurde das Verfahren im Gerichtssaal gegen den Willen des Angeklagten eingestellt. Die Justiz wollte offenbar einen Freispruch um jeden Preis vermeiden. Dagegen hat der Betroffene jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben. Nach mehreren Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme unzähliger Kunstgegenstände hatte die Staatsanwaltschaft Bückeburg ursprünglich einen der umfangreichsten Kunstfälscherprozesse aller Zeiten geplant und dem zeitgenössische Maler Tom Sack (28), der früher in Berlin und Rinteln (bei Hannover) auch mit Kunst und Antiquitäten gehandelt hat, gewerbsmäßigen Betrug und gewerbsmäßige Urkundenfälschung in insgesamt 201 Fällen vorgeworfen. Es wurde Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben, was bei...

Kurioser Strafprozess: Galerist soll von ihm vertretene Künstler frei erfunden haben

Vor der I. Großen Strafkammer des Landgerichts Bückeburg beginnt am Mittwoch, dem 26. Januar 2011 wohl einer der kuriosesten Strafprozesse der bundesdeutschen Justizgeschichte. Dem freischaffenden Künstler und ehemaligen Kunsthändler Tom Sack (28) wird vorgeworfen, zwei Künstlerlegenden frei erfunden und sich als Galerist bzw. Nachlassverwalter dieser Personen ausgegeben zu haben. Die entsprechenden Kunstwerke - Gemälde, Zeichnungen und Aquarelle - soll Tom Sack laut Anklage in Wirklichkeit alle selbst gefertigt und mit den mutmaßlich erdachten Namen signiert haben. Ferner sollen wohlklingende Biografien dazu gedient haben,...

Urteil des AG Tiergarten: Zwei Jahre auf Bewährung und Sozialstunden für Tom Sack - Kunstfälschungen über Internet vertrieben

Kunstfälscherprozesse sind eigentlich seltene Ereignisse. Umso erstaunlicher ist es, dass in Berlin gleich zwei davon zeitgleich zu Ende gegangen sind: Am 29. November 2010 wurden ein Restaurator sowie ein Ehepaar aus der Berliner Kunsthandelsszene wegen dubioser Geschäfte um gefälschte Werke der Maler Felix Nussbaum (1904-1944) und Martin Kippenberger (1953-1997) vom Landgericht Berlin zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und fünf Monaten bis zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt, jeweils ausgesetzt zur Bewährung. Nur einen Tag später hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten, welches im gleichen Gebäude untergebracht ist, den...

Kunstfälscherprozess: Haftstrafe für zeitgenössischen Künstler erwartet

In dem seit Anfang Oktober andauernden Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten um gefälschte Kunstwerke von Ernst Ludwig Kirchner, Paul Cézanne, Amedeo Modigliani und weiteren berühmten Künstlern wird möglicherweise schon am 30. November das Urteil gesprochen. Dem zeitgenössischen Künstler Tom Sack, Jahrgang 1982, wird vorgeworfen, in den Jahren 2004 und 2005 in insgesamt elf Fällen selbstgefertigte Kunstfälschungen über das Internet als vermeintliche Originalwerke verkauft zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat im Rahmen ihrer Beweisführung insgesamt fünf Sachverständige aufgeboten, darunter einen 82 Jahre alten emeritierten...

Künstler erneut wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen auf der Anklagebank

Am 1. Dezember 2009 um 12:00 Uhr findet vor dem Amtsgericht Rinteln erneut eine Verhandlung wegen der Veröffentlichung eines amtlichen Schriftstücks eines Strafverfahrens statt. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg wirft dem Künstler Tom Sack diesmal die Veröffentlichung der staatsanwaltschaftlichen Berufungsbegründung in der Strafsache wegen des auf Leinwand gemalten Staatsanwalts, des veröffentlichten Videos einer Hausdurchsuchung und der Veröffentlichung eines Durchsuchungsbefehls vor. Sack wurde am 31. März dieses Jahres wegen der ersten beiden Vorwürfe freigesprochen und wegen der Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls...

Fall Tom Sack: Große Strafkammer hat erhebliche Bedenken gegen Verfahrenseröffnung

Die Staatsanwaltschaft Bückeburg blamiert sich erneut im Vorgehen gegen den Künstler und mutmaßlichen Kunstfälscher Tom Sack aus Rinteln bei Hannover. Die im April dieses Jahres beim Landgericht Bückeburg eingereichte Anklageschrift, welche neben der klassischen Kunstfälschung auch die Vermarktung von selbstgemalten Bildern unter eigens hierfür erfundenen Künstleridentitäten mit wohlklingenden Legenden zum Gegenstand hat, wurde von der I. Großen Strafkammer des Landgerichts nun zerpflückt. Im einem Sitzungsbericht der Kammer, welcher dem Rechtsanwalt des Angeschuldigten, Roman von Alvensleben aus Hameln, zugestellt wurde,...

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