§ 353d StGB

Prozesslawine nimmt kein Ende: Künstler Tom Sack zum siebten Mal wegen Veröffentlichung vor Gericht

Nachdem erst vor wenigen Tagen das Strafverfahren um die mutmaßlich erfundenen Künstler Ernst Cuno und Joe Kapingo wegen Substanzlosigkeit eingestellt wurde, rollt die Prozesslawine gegen Tom Sack unvermittelt weiter: Am 10. Februar wird vor dem Landgericht Bückeburg ein Verfahren wegen des Vorwurfs der „verbotenen Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung“ (§ 353d Nr. 3 StGB) wegen Rechtsfehlern neu aufgerollt. Die Karten für den Künstler und ehemaligen Kunsthändler stehen diesmal nicht schlecht. Für Tom Sack ist es bereits die siebte Gerichtsverhandlung wegen dieses Vorwurfs und die vierte in ein- und derselben Sache: Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht hatten sich seit März 2009 - jeweils in mündlicher Verhandlung - mit der Frage befasst, ob der Künstler einen Gerichtsbeschluss aus einem laufenden Strafverfahren ins Internet stellen durfte. Staatsanwaltschaft und Angeklagter hatten jeweils Rechtsmittel gegen die Urteile...

Verbotene Veröffentlichung im Internet: Tom Sack kassiert fünf Tagessätze

Weil er wiederholt ein amtliches Schriftstück aus einem gegen ihn laufenden Strafverfahren im Internet veröffentlicht hat, verhängte das Amtsgericht Rinteln (Niedersachsen) gegen den zeitgenössischen Künstler Tom Sack mit Urteil vom 9. Februar 2010 eine Geldstrafe von fünf Tagessätzen. Konkret geht es um die Vorabveröffentlichung einer Berufungsbegründung, mit der die Staatsanwaltschaft Bückeburg einen Freispruch des Künstlers in einer anderen Sache angreift. Gemäß § 353d Nr. 3 StGB ist es verboten, amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens im Wortlaut zu veröffentlichen, bevor diese in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind. Der Angeklagte und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Roman von Alvensleben, verwiesen allerdings auf die Rechtsgeschichte dieser Vorschrift. Der Gesetzgeber habe den früher unter dem Titel "Ärgerniserregung durch Gerichtsberichterstattung" existierenden Paragrafen nämlich aus dem Abschnitt der...

Tom Sack: Prozess um unerwünschtes Gemälde geht in zweite Runde

Der zeitgenössische Künstler und ehemalige Kunsthändler Tom Sack, gegen den seit Jahren der massive Vorwurf der "Kunstfälscherei im großen Stil" im Raum steht, muss sich im Februar gleich zweimal vor Gericht verantworten. Es geht aber immer noch nicht um gefälschte Werke von Meistern der klassischen Moderne, wie Max Liebermann, Kees van Dongen oder auch Ernst-Ludwig Kirchner, sondern wieder mal um die öffentliche Gegenwehr des Künstlers, die dieser per Internet gegen die Staatsanwaltschaft Bückeburg betreibt. Am Dienstag, dem 16. Februar 2010 findet um 09:00 Uhr im Saal 1010 des Bückeburger Landgerichts die Berufungsverhandlung gegen Tom Sack wegen des in Mischtechnik auf Leinwand gemalten Bildnisses des gegen ihn ermittelnden Staatsanwalts statt. Dieser hat am 5. April 2008 eine Hausdurchsuchung sowie die Beschlagnahme unzähliger Gemälde, Arbeitsmaterialen und Unterlagen des damals zugleich noch als Kunsthändler tätigen Angeklagten...

Künstler erneut wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen auf der Anklagebank

Am 1. Dezember 2009 um 12:00 Uhr findet vor dem Amtsgericht Rinteln erneut eine Verhandlung wegen der Veröffentlichung eines amtlichen Schriftstücks eines Strafverfahrens statt. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg wirft dem Künstler Tom Sack diesmal die Veröffentlichung der staatsanwaltschaftlichen Berufungsbegründung in der Strafsache wegen des auf Leinwand gemalten Staatsanwalts, des veröffentlichten Videos einer Hausdurchsuchung und der Veröffentlichung eines Durchsuchungsbefehls vor. Sack wurde am 31. März dieses Jahres wegen der ersten beiden Vorwürfe freigesprochen und wegen der Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls...

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