Landgericht Bückeburg

Umstrittene Gerichtsberichterstattung in eigener Sache: Tom Sack zum achten Mal wegen Veröffentlichung auf der Anklagebank

Verhandlung vor dem Landgericht Bückeburg am Donnerstag – Streichung des § 353d Nr. 3 StGB von der Politik gefordert Tom Sack (29) sieht sich seit Jahren zu Unrecht wegen des Vorwurfs der Kunstfälschung und des Betruges verfolgt und betreibt deshalb eine Gegenwehr der besonderen Art: Auf seiner Internetseite „tomsack.com“ hat er bereits viele amtliche Schriftstücke aus laufenden Strafverfahren präsentiert, welche die Öffentlichkeit von seiner Unschuld überzeugen sollen. Er war einst Kunst- und Antiquitätenhändler in Berlin und Rinteln (Kreis Schaumburg/Niedersachsen), musste diese Tätigkeit jedoch aufgrund mehrerer Durchsuchungen seiner Wohn- und Geschäftsräume und der jeweils erfolgten Beschlagnahme vieler zum Verkauf vorgesehener Kunstgegenstände aufgeben. „Ein mutmaßlicher Straftäter ist in dieser Gesellschaft nicht besonders glaubwürdig. Deshalb sehe ich keinen anderen Weg, als mich auf die Presse- und Meinungsfreiheit...

Verfassungsbeschwerde nach geplatztem Kunstfälscherprozess: Ehemaliger Kunsthändler sieht Recht auf faires Verfahren verletzt

Ende Januar ging vor dem Landgericht Bückeburg (Niedersachsen) ein kurioser Kunstfälscherprozess ohne Urteil zu Ende. Nachdem die sowieso schon wacklige Anklage restlos in sich zusammengebrochen war, wurde das Verfahren im Gerichtssaal gegen den Willen des Angeklagten eingestellt. Die Justiz wollte offenbar einen Freispruch um jeden Preis vermeiden. Dagegen hat der Betroffene jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben. Nach mehreren Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme unzähliger Kunstgegenstände hatte die Staatsanwaltschaft Bückeburg ursprünglich einen der umfangreichsten Kunstfälscherprozesse aller Zeiten geplant und dem zeitgenössische Maler Tom Sack (28), der früher in Berlin und Rinteln (bei Hannover) auch mit Kunst und Antiquitäten gehandelt hat, gewerbsmäßigen Betrug und gewerbsmäßige Urkundenfälschung in insgesamt 201 Fällen vorgeworfen. Es wurde Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben, was bei...

Prozesslawine nimmt kein Ende: Künstler Tom Sack zum siebten Mal wegen Veröffentlichung vor Gericht

Nachdem erst vor wenigen Tagen das Strafverfahren um die mutmaßlich erfundenen Künstler Ernst Cuno und Joe Kapingo wegen Substanzlosigkeit eingestellt wurde, rollt die Prozesslawine gegen Tom Sack unvermittelt weiter: Am 10. Februar wird vor dem Landgericht Bückeburg ein Verfahren wegen des Vorwurfs der „verbotenen Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung“ (§ 353d Nr. 3 StGB) wegen Rechtsfehlern neu aufgerollt. Die Karten für den Künstler und ehemaligen Kunsthändler stehen diesmal nicht schlecht. Für Tom Sack ist es bereits die siebte Gerichtsverhandlung wegen dieses Vorwurfs und die vierte in ein- und derselben Sache: Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht hatten sich seit März 2009 - jeweils in mündlicher Verhandlung - mit der Frage befasst, ob der Künstler einen Gerichtsbeschluss aus einem laufenden Strafverfahren ins Internet stellen durfte. Staatsanwaltschaft und Angeklagter hatten jeweils Rechtsmittel gegen die Urteile...

Kurioser Strafprozess: Galerist soll von ihm vertretene Künstler frei erfunden haben

Vor der I. Großen Strafkammer des Landgerichts Bückeburg beginnt am Mittwoch, dem 26. Januar 2011 wohl einer der kuriosesten Strafprozesse der bundesdeutschen Justizgeschichte. Dem freischaffenden Künstler und ehemaligen Kunsthändler Tom Sack (28) wird vorgeworfen, zwei Künstlerlegenden frei erfunden und sich als Galerist bzw. Nachlassverwalter dieser Personen ausgegeben zu haben. Die entsprechenden Kunstwerke - Gemälde, Zeichnungen und Aquarelle - soll Tom Sack laut Anklage in Wirklichkeit alle selbst gefertigt und mit den mutmaßlich erdachten Namen signiert haben. Ferner sollen wohlklingende Biografien dazu gedient haben,...

Über eigenen Strafprozess berichtet: Künstler zu Geldstrafe verurteilt

Nach Ansicht des Landgerichts Bückeburg macht sich auch strafbar, wer amtliche Schriftstücke seines eigenen Strafverfahrens vorschnell der Öffentlichkeit zugänglich macht. So wurde der zeitgenössische Künstler Tom Sack am 1. Juli 2010 zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen verurteilt, weil er ein staatsanwaltschaftliches Schriftstück aus einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren ins Internet gestellt hat. Die Vorschrift des § 353d Nr. 3 StGB, wonach die Veröffentlichung von amtlichen Schriftstücken vor deren Erörterung in einer Hauptverhandlung unter Strafe gestellt ist, schütze nämlich nicht nur den Angeklagten vor...

Tom Sack: Prozess um unerwünschtes Gemälde geht in zweite Runde

Der zeitgenössische Künstler und ehemalige Kunsthändler Tom Sack, gegen den seit Jahren der massive Vorwurf der "Kunstfälscherei im großen Stil" im Raum steht, muss sich im Februar gleich zweimal vor Gericht verantworten. Es geht aber immer noch nicht um gefälschte Werke von Meistern der klassischen Moderne, wie Max Liebermann, Kees van Dongen oder auch Ernst-Ludwig Kirchner, sondern wieder mal um die öffentliche Gegenwehr des Künstlers, die dieser per Internet gegen die Staatsanwaltschaft Bückeburg betreibt. Am Dienstag, dem 16. Februar 2010 findet um 09:00 Uhr im Saal 1010 des Bückeburger Landgerichts die Berufungsverhandlung...

Fall Tom Sack: Große Strafkammer hat erhebliche Bedenken gegen Verfahrenseröffnung

Die Staatsanwaltschaft Bückeburg blamiert sich erneut im Vorgehen gegen den Künstler und mutmaßlichen Kunstfälscher Tom Sack aus Rinteln bei Hannover. Die im April dieses Jahres beim Landgericht Bückeburg eingereichte Anklageschrift, welche neben der klassischen Kunstfälschung auch die Vermarktung von selbstgemalten Bildern unter eigens hierfür erfundenen Künstleridentitäten mit wohlklingenden Legenden zum Gegenstand hat, wurde von der I. Großen Strafkammer des Landgerichts nun zerpflückt. Im einem Sitzungsbericht der Kammer, welcher dem Rechtsanwalt des Angeschuldigten, Roman von Alvensleben aus Hameln, zugestellt wurde,...

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