Vollmacht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Achtung - viele dürften unwirksam sein!

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten muss individuell überprüft werden, ob diese Vollmachten und Verfügungen vollumfänglich wirksam sind. Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Anforderungen befasst, die eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen müssen. Eine schriftliche Patientenverfügung im Sinne des § 1901 a Abs. 1 BGB entfaltet nur dann eine unmittelbare Bindungswirkung, wenn in ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Von vornherein nicht ausreichend sind allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist. Die Anforderungen an die Bestimmtheit einer...

Der Chef ist weg: Ein Notfallordner regelt die weitere Geschäftstätigkeit

Was tun, wenn der Geschäftsinhaber durch Unfall, Krankheit oder frühen Tod plötzlich ausfällt? Ein Notfallordner bietet wertvolle Hilfe. Er gibt Auskunft, wie die Firma im Notfall weitergeführt werden soll. Ein Unfall, Krankheit oder der eigene frühe Tod: Szenarien, mit denen sich Unternehmer nur ungern beschäftigen. Viele verdrängen diese Gedanken und haben keine ausreichende Notfallvorsorge – im Ernstfall mit fatalen Folgen. Wer übernimmt vorübergehend oder dauerhaft die wichtigsten Aufgaben? Welche Strategien wurden verfolgt und wie können diese fortgeführt werden? Wie lauten die Passwörter und Login-Daten für Software, Webseiten und Social-Media-Auftritte? Wie sind Zuständigkeiten geregelt? Welche Absprachen, Partnerschaften und Verträge bestehen? Wo sind alle wichtigen Unterlagen? Dies sind nur einige Fragen, vor die Geschäftspartner, Mitarbeiter und Familienangehörige gestellt werden, wenn der Geschäftsinhaber plötzlich...

Fehlende Vollmacht des Strafverteidigers - Fachanwalt für Strafrecht in Berlin Niklas Dittberner zu LG Koblenz 2090 Js 75194/09

Dem Verurteilten wurde zur Auflage gemacht, der Staatsanwaltschaft jeden Wechsel seines Aufenthaltsorts und Arbeitsplatzes anzuzeigen, eine Sicherheit in Höhe von 10.000 Euro zu leisten und behördlichen Ladungen Folge zu leisten. Mit Beschluss der Kammer wurde der vorangegangene Haftbefehl neu gefasst und dessen Außervollzugsetzung beschlossen. Zur Eröffnung des neu gefassten Haftbefehls wurde der Strafverteidiger des Verurteilten, Rechtsanwalt B, gegen Empfangsbekenntnis und zugleich als Zustellungsbevollmächtigter des Verurteilten geladen. Eine § 145 a Abs. 2 StPO entsprechende Vollmacht, durch die der Strafverteidiger ausdrücklich zur Empfangsnahme von Ladungen ermächtigt gewesen wäre, befand sich nicht bei den Akten. Auch in der Niederschrift über die vorangegangene Beschuldigtenvernehmung war eine Bevollmächtigung des Strafverteidigers zur Empfangsnahme von Ladungen nicht enthalten. Der Verurteilte wurde über seinen Strafverteidiger...

Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle * Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren

Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Patientenverfügungen sollen dies gewährleisten. Sie sind für die Fälle gedacht, wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern. In einer Patientenverfügung kann vorab bei vollem Bewusstsein bestimmt werden, welche Behandlungen der Patient wünscht und welche nicht. Gibt es Auslegungsprobleme bei einer Patientenverfügung, so ist es der Bevollmächtigte oder der Betreuer, der die Interessen des nicht entscheidungsfähigen Patienten gegenüber den Ärzten...

Das Volk hat das Recht auf Selbstbestimmung – Jeder kann mitmachen!

http://www.youtube.com/watch?v=Fk1mjJmkhAc Vollmacht für die v§v “Es gibt kein Gesetz, keine Rechtsvorschrift, nach welcher die Verpflichtung besteht, Parteien oder Parteimitgliedern einen Regierungsauftrag zu erteilen. Es ist legitim, sich als Volk die mehrheitlichen Stimmen zu sichern, um seinen Staat selbst zu verwalten…” Presseveröffentlichung des v§v, Vereinigte Selbstverwaltungen v. 10.04.2012: Die v§v weisen darauf hin, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland vom 31. Juli 1973 der Staat Deutsches Reich nicht untergegangen ist. Nach dem wesentlichen Orientierungssatz...

Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle - Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren

Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Patientenverfügungen sollen dies gewährleisten. Sie sind für die Fälle gedacht, wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern. In einer Patientenverfügung kann vorab bei vollem Bewusstsein bestimmt werden, welche Behandlungen der Patient wünscht und welche nicht. Gibt es Auslegungsprobleme bei einer Patientenverfügung, so ist es der Bevollmächtigte oder der Betreuer, der die Interessen des nicht entscheidungsfähigen Patienten gegenüber den Ärzten...

Irrtümer rund um die Patientenverfügung - Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf

Rund um das Thema Patientenverfügung halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Damit dies nicht so bleibt, klären Rechtsanwaltskammer Koblenz und Landesärztekammer Rheinland-Pfalz auf: Irrtum: Patientenverfügung allgemein halten Das Gegenteil ist der Fall: Laut Gesetzgeber soll eine Patientenverfügung möglichst konkrete Vorgaben enthalten. Bestimmte gesundheitliche Situationen sind schwer vorherzusehen, aber trotzdem gilt: Je konkreter eine Patientenverfügung formuliert ist, desto besser ist es. Irrtum: Patientenverfügung regelmäßig erneuern Das ist nicht richtig: Der Gesetzgeber hat sich gerade dagegen ausgesprochen,...

Vorsorgevollmacht verhindert totale Hilflosigkeit

Unfälle, plötzlich auftretende Krankheiten und völlig unvermittelt eintretende Ereignisse, die die körperliche Versehrtheit beeinträchtigen, treffen Menschen jeden Tag und stellen den individuellen Lebensplan auf den Kopf. Oft sind es aber auch Erscheinungen des Alters, die kognitive oder körperliche Fähigkeiten einschränken oder Menschen in die Lage versetzen, bestimmte alltägliche Dinge nicht mehr tun zu können. Besonders dramatisch ist die Situation, wenn die Leidtragenden von einem Tag auf den anderen nicht mehr ihren eigenen Willen äußern können. In solchen Fällen bedürfen die Betroffenen ihrer Verwandten und Freunde...

Große Nachfrage - ZVR-Card muss nachgedruckt werden

Notarkammer Berlin. Immer mehr Menschen sind aufgrund von Altersverwirrtheit, Krankheit, Unfällen oder Behinderung nicht mehr in der Lage, über die eigenen persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden. Derzeit werden über eine Million Bürger von einem vom Gericht bestellten Fürsorger betreut. Wer sich auch für den Betreuungsfall seine Selbstbestimmung erhalten will, sollte bereits in gesunden Tagen vorsorgen und eine Vorsorgevollmacht aufsetzen lassen. Mit einer solchen Vollmacht kann jeder bestimmen, wer im Betreuungsfall seine Interessen und Belange wahrnehmen soll. Doch leider haben die Gerichte oft Schwierigkeiten...

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