vorsorgevollmacht

Gefahr für Ihre Vorsorgevollmacht besteht durch Anregung eines Betreuungsverfahrens

Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr.Böh - Thieler Rechtsanwalts GmbH klärt über die Gefahren bei der Vorsorgevollmacht im Betreuungsverfahren auf. Die Entscheidung von Angehörigen, Betreuungsverfahren anzuregen, kann auch auf eigenen finanziellen Interessen dieser Angehörigen beruhen. Insbesondere dann, wenn Angehörige davon erfahren, dass von den Betroffenen eine (neue) Vorsorgevollmacht erstellt wurde oder erstellt werden soll und sie mit der bevollmächtigten Person nicht einverstanden sind, kann für Angehörige eine Art "Toleranzschwelle" überschritten werden, da eigene Vermögensinteressen oder finanzielle Erwartungen als gefährdet angesehen werden. Damit in Zusammenhang steht oftmals zusätzlich die Befürchtung, der vermögende Betroffene könnten (neue) erbrechtliche Verfügungen treffen, was zu einer erbrechtlichen Benachteiligung führen könnte.  Dementsprechend hat...

Thema Beteuungsrecht: Betreuungsverfahren abwenden, aufheben oder einschränken

Rechtsanwältin Susanne Kilisch (Kanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler RA-GmbH) klärt über Möglichkeiten auf wie ein Betreuungsverfahren abgewendet oder eingeschränkt werden kann. Plötzlich und unerwartet werden Sie mit einem Schreiben des Betreuungsgerichts und/oder der Betreuungsbehörde konfrontiert? Ihnen wird mitgeteilt, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie Unterstützung durch die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung benötigen könnten und deshalb gerichtliche Ermittlungen in die Wege geleitet wurden? Die Betreuungsbehörde teilt Ihnen mit, Sie demnächst zu einem persönlichen Gespräch zu Hause aufsuchen zu wollen? Überrascht, aufgeregt und meist ratlos wenden sich Mandanten an unsere Kanzlei mit Mitteilungen wie oben dargestellt. Insbesondere dann, wenn sich Mandanten damit unverzüglich an unsere Kanzlei wenden, erhöhen sich die Erfolgsaussichten, eine gesetzliche Betreuung ohne größeren Aufwand...

Thema Betreuungsrecht: Alleinstehende Personen sind vor Missbrauch einer Vorsorgevollmacht besonders gefährdet

Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler RA-GmbH erklärt was Betroffene bei Anhaltspunkten auf Missbrauch einer Vorsorgevollmacht machen sollten. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird immer wieder gefragt, was Betroffene bei Anhaltspunkten auf Missbrauch einer Vorsorgevollmacht sofort unternehmen sollten. Zunächst erschleichen sich die Bevollmächtigten das Vertrauen der Vollmachtgeber, sie sind hilfsbereit, kümmern sich und weisen frühzeitig darauf hin, dass (vermeintlich) keine andere Person zur Verfügung steht. Gezielt wird praktische und vor allem emotionale Abhängigkeit herbeigeführt. Parallel dazu werden Vertrauenspersonen oder Angehörige von den Bevollmächtigten planmäßig diskreditiert. Auf verschiedenen Ebenen werden falsche oder manipulative Informationen verbreitet. Durch planmäßig intrigantes...

Thema Betreuungsrecht: Die Rechte von behinderten Menschen - existieren sie wirklich? Wer hilft?

Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berichtet über einen Betreuungsfall. Nachdem ein Mandat in unserer Kanzlei in einem Betreuungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnte, ist nun - nach ca. 9 Monaten - durch erneut rechtswidrige Vorgehensweise des Betreuers in nicht nachvollziehbarer Zusammenarbeit mit der Behinderteneinrichtung die vorherige, menschrechtswidrige Situation unter Missachtung sämtlicher Behindertenrechte auf Teilhabe und Inklusion für den Betroffenen erneut eingetreten. Ziel des Mandats war, den behinderten, zur freien Willensbildung...

Thema Betreuungsrecht: Betreten der (nicht mehr bewohnten) Wohnung des Betreuten durch den Betreuer?

Im Betreuungsrecht taucht immer wieder die Frage auf, ob ein Betreuer die Wohnung des Betreuten (der nicht mehr in der Wohnung wohnt) betreten darf. RAin Susanne Kilisch beantwortet diese Frage. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch beantwortet eine Frage, die immer wieder in Betreuungsfällen auftaucht: "Kann der Betreuer die Wohnung des Betreuten (der nicht mehr in der Wohnung wohnt) betreten?"  Die gerichtliche Anordnung eines Aufgabenbereichs für den Betreuer, der "Betreten der Wohnung" lautet, kommt nicht in Betracht: * wenn die Wohnung von der betreuten Person noch bewohnt wird und * die betreute Person nicht möchte,...

Thema Betreuungsrecht: Was ist die wesentliche Problematik in der Praxis bei Patientenverfügungen?

Rechtsanwältin Susanne Kilisch weist zum Thema Betreuungsrecht auf die wesentliche Problematik bei Patientenverfügungen in der Praxis hin. Eine Patientenverfügung wirkt nur dann unmittelbar bindend für die Ärzte, wenn die konkret vorliegende Behandlungssituation in der Patientenverfügung beschrieben ist und die Patientenverfügung eben für genau diese Situation gelten soll (Situationsbeschreibung). Zusätzlich muss die ärztliche Maßnahme (oder das Unterlassen dieser Maßnahme) genau bezeichnet sein, in die der Ersteller der Patientenverfügung einwilligt oder sie untersagt (Handlungsanweisung). Da von medizinischen Laien...

Vorsorgevollmacht - Geeignetheit des Bevollmächtigten, wenn der Vollmachtgeber sich nicht mehr äußern kann?

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler RA-GmbH klärt zum Thema Vorsorgevollmacht, hier die Geeignetheit des Bevollmächtigten auf. Wie kann die Geeignetheit des Bevollmächtigten bewertet werden, wenn der Vollmachtgeber der Vorsorgevollmacht sich nicht mehr äußern kann? 1. Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt. Ergeben...

Betreuer sind über Verfahrensrechte von betreuten Personen oft nicht informiert

Unsere Kanzlei informiert Sie über Rechtsprechung zum Thema Betreuungsrecht & hilft Betroffenen sich gegen Betreuungsverfahren zur Wehr zu setzen, sowie u.a. mittels Vorsorgevollmachten vorzusorgen. Betreute Personen sind nach § 275 FamFG für das Betreuungsverfahren als verfahrensfähig anzusehen. Dasselbe gilt für das Unterbringungsverfahren nach § 316 FamFG, wenn sie zwangsweise, d. h. gegen ihren Willen in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung untergebracht sind. Das bedeutet, dass jede betreute Person - absolut unabhängig davon, ob sie geschäftsfähig ist oder nicht oder womöglich zusätzlich ein Einwilligungsvorbehalt...

Thema Betreuungsrecht: Anordnung einer Betreuung für "alle Angelegenheiten" in letzter Minute verhindert

Die Kanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler RA-GmbH durch Rechtsanwältin Susanne Kilisch verhinderte in letzter Minute die Anordnung einer Betreuung für "alle Angelegenheiten". Eine vollberufstätige, finanziell gut ausgestattete und selbstbestimmt mitten im Leben stehende Frau wurde aufgrund einer kurzzeitigen psychotischen Phase mittels öffentlich-rechtlicher Unterbringung in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen. Dort wurde sie über mehrere Stunden hinweg mittels eines 7-Punkt-Gurtes fixiert. Nachdem die Fixierung durch die Ärzte beendet wurde, meldete sie sich telefonisch in unserer Kanzlei mit der Bitte...

Thema Betreuungsrecht: Erneut rücksichtslose Alleinherrschaft einer Berufsbetreuerin beendet

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler RA-GmbH war in der Lage einem völlig verzweifelter Vater bei der Beendigung der Berufsbetreuerung seiner Tochter zu helfen. Nachdem er den Rechtsweg gegen die Berufsbetreuerin seiner Tochter bis hin zu einer BGH-Entscheidung erfolglos beschritten hatte, wendete sich ein völlig verzweifelter Vater an unsere Kanzlei. Der Umgang mit der Tochter wurde von der Berufsbetreuerin in einer Weise gemaßregelt, die jeder ordnungsgemäß geführten Betreuung widersprach. Die Betreuerin begründete jede einzelne, überwiegend unverhältnismäßig restriktive Umgangsentscheidung...

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