Das Volk hat das Recht auf Selbstbestimmung – Jeder kann mitmachen!

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Vollmacht für die v§v

“Es gibt kein Gesetz, keine Rechtsvorschrift, nach welcher die Verpflichtung besteht, Parteien oder Parteimitgliedern einen Regierungsauftrag zu erteilen. Es ist legitim, sich als Volk die mehrheitlichen Stimmen zu sichern, um seinen Staat selbst zu verwalten…”

Presseveröffentlichung des v§v, Vereinigte Selbstverwaltungen v. 10.04.2012:

Die v§v weisen darauf hin, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland vom 31. Juli 1973 der Staat Deutsches Reich nicht untergegangen ist.

Nach dem wesentlichen Orientierungssatz heißt es:

„Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 ), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch“.

In der jüngeren Vergangenheit wurde von Mitarbeitern/innen verschiedener Institutionen der Bundesrepublik Deutschland von Landes- bzw. Kommunalmitarbeitern die Aussage getätigt, das Deutsche Reich sei mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 untergegangen und demnach nicht mehr existent.

Mit der Aussage, das Deutsche Reich sei mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland untergegangen, wird den Richtern des BVerfG unterstellt, dieser Umstand sei an Ihrer Kenntnis vorbeigegangen, denn ansonsten hätte das 1973er Urteil kaum von ihnen so verfasst werden können.

Es muss dazu kein weiterer Kommentar erfolgen, ausser der Hinweis darauf, dass bis heute kein Urteil oder eine Bestätigung erfolgte, das Deutsche Reich sei untergegangen, und die erkennenden Richter des Urteils vom 31. Juli 1973 haben sehr wohl den rechtlich und geschichtlich zutreffenden Status berücksichtigt.

Die Recherchen der v§v brachten als Ergebnis, dass mit der Behauptung, das Deutsche Reich sei mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland untergegangen, die Geschäftsführung der Bundesrepublik Deutschland die „Gefahr“ für sich erkennt, durch die immer lauter werdende Forderung deutscher Reichsbürger, es könnte ein Umbruch im Bewusstseins des deutschen Volkes eintreten.

Das Bürgerbüro Berlin des Innenministeriums der BRD äußert bei telefonischen Anfragen, das Deutsche Reich sei mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland untergegangen. U.a. liegt diese Aussage auch vom Oberbürgermeisteramt der Stadt Hamm/Westf. schriftlich vor.

Reichsbürger werden immer mehr als eine Gefahr bezeichnet und wörtlich als „eine Art rechtsextremistischer Sekte“ eingestuft – und das in aller Öffentlichkeit vom Innenministerium des Landes Brandenburg, durch den Pressesprecher der Presse zugetragen.

Dabei ist doch der Name des deutschen Nationalstaates das Deutsche Reich, welches zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung Deutschland trägt!

Selbst in Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wird auf die deutsche Volkszugehörigkeit Bezug genommen, und daraus erklärt sich die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches, wie auch das RuStAG (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1913) verbindlich bestimmt.

Die Reichsbürger werden zunehmend von Gerichten der BRD zu Spinnern und unter Realitätsverlusten leidend erklärt, teilweise sogar beschimpft.

Nach herrschender Rechtsauffassung der v§v handelt es sich hier um eine mögliche Volksverhetzung und ist nach § 130 StGB strafbar – das gilt auch für Politiker!

Immerhin sind die Reichsbürger Staatsangehörige des Deutschen Reiches, und das Deutsche Reich ist Deutschland, also eine staatsrechtliche Bezeichnung für den Heimatstaat und nicht die Bezeichnung oder gar ein Synonym für die Bundesrepublik Deutschland.

Mittlerweile werden Staatsangehörige des Deutschen Reiches beschuldigt, die Existenz der Bundesrepublik Deutschland zu verleugnen, doch zureffend ist lediglich, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat, sondern als eine Nichtregierungsorganisation (NGO) angesehen wird.

Das deutsche Volk fordert das Recht ein, seinen Heimatstaat wiederhergestellt zu wissen, der Souverän in seinem Land, in seinem Staat zu sein. Es ist zudem das Recht, sich gegen Rechtswillkür und Völkermord zu stellen, denn über 60 Jahre lang hat kein Politiker der BRD den Willen gezeigt, endlich Friedensverträge zu fordern.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2008 festgestellt, dass das Wahlgesetz der BRD weder den rechtstaatlichen Grundsätzen entspricht noch in Folge davon eine ordnungsgemäße Regierung besteht. Danach sollte das Wahlgesetz bis zum 30. Juni 2011 geändert werden. Wo ist das Ergebnis?

Wer ein Volk aushungern läßt, es ausbeutet und für die Begleichung von Schulden anderer Staaten arbeiten und wirtschaften läßt, begeht nach Rechtsauffassung der v§v möglicherweise Völkermord, indem Teile der Souveränität des Volkes und sein Eigentum beschädigt werden.

Es gibt kein Gesetz, keine Rechtsvorschrift, nach welcher die Verpflichtung besteht, Parteien oder Parteimitgliedern einen Regierungsauftrag zu erteilen. Es ist legitim, sich als Volk die mehrheitlichen Stimmen zu sichern, um seinen Staat selbst zu verwalten, und aus diesem Grund kann jedermann auch ohne Mitglied in den v§v oder in der Selbstverwaltung zu sein, eine Vollmacht an die v§v zu erklären, den Heimatstaat des deutschen Volkes wieder handlungsfähig zu gestalten, Friedensverträge zu schließen und mit allen Völkern der Erde in Eintracht zu leben, zum Wohle des deutschen Volkes, seiner Kinder und Kindeskinder.

Hier mehr dazu:
http://mywakenews.wordpress.com/2012/04/11/das-volk-hat-das-recht-auf-se...


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Der Untergang

Diese Meldung ist in einigen Teilen widersprüchlich. Fakt ist, das BVerFG behauptet nun, die BRD Neu sei identisch mit dem 3. Reich, nicht einmal mehr Teilidentisch, was ja das Urteil von einst bestätigt. Und sie sagt auch, das deutsche Volk habe sich nun in freier Selbstbestimmung eine Verfassung namens GG gegeben. Wann, wo und wie das stattgefunden haben soll, verschweigt das Gericht jedoch. Hier wird ganz offensichtlich mit juristischer wie historischer Manipulation gearbeitet um sich selbst zu rechtfertigen und den "kalten Staatsstreich" von 1990 im Nachhinein zu legitimieren.

Was das für eigentliche Konsequenzen haben müsste, kann sich ein Jeder selbst ausmalen.

Was ist widersprüchlich?

In der Presseveröffentlichung wird das BVG-Urteil zitiert, widersprüchlich sind die Aussagen der BRD-Organe vs. dem BVG. Das BVG hatte die weitere Existenz des Deutschen Reichs bestätigt, aber die BRD-Organe wie oben zitiert sagen, dass das Deutsche Reich mit Gründung der BRD aufgelöst wurde und das ist eindeutig falsch.

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Widersprüchlichkeiten

Widersprüchlich ist die Aussage des BVerFg zu den hier dargesetellten wie bekannten Äußerungen von Behörden und Politiker. Die kennen ihre eigenen Grundlagen offensichtlich nicht, mit denen sie die Bevölkerungen belügen wollen!

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