Fachanwalt für Strafrecht

Überwachung der Anwaltspost - Fachanwalt für Strafrecht Niklas Dittberner zu KG Berlin, Beschl. v. 31.07.2013 – 2 Ws 30/13

Der Antragsteller ist Strafgefangener in der Justizvollzugsanstalt Tegel in Berlin, einer Anstalt mit höchster Sicherheitsstufe. Seine Rechtsanwältin vertritt ihn u. a. in einem Amtshaftungsprozess gegen das Land Berlin, der die Haftbedingungen in der JVA Tegel in Berlin zum Gegenstand hat. Außergerichtlich verlangte die Rechtsanwältin namens des Antragstellers von der JVA Tegel in Berlin, Anwaltspost an den Antragsteller nicht zu öffnen. Daraufhin teilte der Bedienstete des Antragsgegnerin (JVA) der Rechtsanwältin mündlich mit, dass sie ihre Post als Verteidigerpost kennzeichnen müsse, da die Post nur dann nicht kontrolliert werde. Die Strafvollstreckungskammer des LG Berlin hat daraufhin den Bescheid des Leiters der JVA aufgehoben und die Antragsgegnerin verpflichtet, den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die hiergegen eingereichte Beschwerde des Leiters der JVA ist nach Kammergericht Berlin,...

Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung - Fachanwalt für Strafrecht Niklas Dittberner zu BGH 4 StR 370/13

Das LG hatte am 07.12.2012 die Hauptverhandlung unterbrochen und Termin zur Fortsetzung auf den 28.12.2012 bestimmt. Zu diesem Termin erschien der Angeklagte nicht. Sein Strafverteidiger übermittelte stattdessen dem LG per Telefax ein ärztliches Attest. Das Faxschreiben wurde in der Verhandlung am 28.12.2012 verlesen. Dann erörtere das LG mit den anwesenden Verfahrensbeteiligten die Möglichkeiten der Anwendung der §§ 230, 231 StPO und wies auf bestehende Zweifel hinsichtlich deren Voraussetzungen hin. Es sah außerdem von der beabsichtigten Verlesung von Urkunden in diesem Termin ab. Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und Termin zur Fortsetzung auf den 20.01.2013 bestimmt. Der Angeklagte rügte u. a. das LG habe die Hauptverhandlung nicht im Sinne von § 229 Abs. 4 Satz 1 StPO fortgesetzt und deshalb gegen § 229 Abs. 1 StPO verstoßen. Der BGH, Urt. v. 16.01.2014 – 4 StR 370/13 (LG Stendal) wies die Rüge als zulässig aber unbegründet...

Fehlende Vollmacht des Strafverteidigers - Fachanwalt für Strafrecht in Berlin Niklas Dittberner zu LG Koblenz 2090 Js 75194/09

Dem Verurteilten wurde zur Auflage gemacht, der Staatsanwaltschaft jeden Wechsel seines Aufenthaltsorts und Arbeitsplatzes anzuzeigen, eine Sicherheit in Höhe von 10.000 Euro zu leisten und behördlichen Ladungen Folge zu leisten. Mit Beschluss der Kammer wurde der vorangegangene Haftbefehl neu gefasst und dessen Außervollzugsetzung beschlossen. Zur Eröffnung des neu gefassten Haftbefehls wurde der Strafverteidiger des Verurteilten, Rechtsanwalt B, gegen Empfangsbekenntnis und zugleich als Zustellungsbevollmächtigter des Verurteilten geladen. Eine § 145 a Abs. 2 StPO entsprechende Vollmacht, durch die der Strafverteidiger ausdrücklich zur Empfangsnahme von Ladungen ermächtigt gewesen wäre, befand sich nicht bei den Akten. Auch in der Niederschrift über die vorangegangene Beschuldigtenvernehmung war eine Bevollmächtigung des Strafverteidigers zur Empfangsnahme von Ladungen nicht enthalten. Der Verurteilte wurde über seinen Strafverteidiger...

Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör - Strafverteidiger Niklas Dittberner zu Kammergericht Berlin 2 Ws 389/13 Vollz

Der Beschwerdeführer verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt. Im Rahmen eines Studiums beantragte der Gefangene die Genehmigung eines Laptops mit Zubehör. Der Antrag wurde vom stellvertretenden Gruppenleiter mündlich abgelehnt, der Beschwerdeführer erhielt eine Kopie des hierzu angefertigten und von dem stellvertretenden Teilanstaltsleiter gebilligten Prüfungsvermerks. Der Gefangene beantragte daraufhin die gerichtliche Entscheidung und begehrte die Justizvollzuganstalt zur Genehmigung des Laptops nebst Zubehör zu verpflichten. Die Vollzugsbehörde übersandte auf Anforderung der Strafvollstreckungskammer...

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