Telefonrechnung

Kommunikationsberater Michael Oehme: Schluss mit überteuerten Roaming-Gebühren

Roaming-Gebühren haben sicherlich schon so manchen Menschen den Urlaub vermiest – doch das hat bald ein Ende St. Gallen, 13.07.2015. Kommunikationsberater Michael Oehme weist darauf hin, dass die EU die Roaming-Gebühren in rund zwei Jahren abschaffen will. „Bereits im Frühjahr 2016 sollen die Roaming-Tarife stark gesenkt werden“, so Oehme. „Nichtsdestotrotz wird es nach wie vor gewisse Ausnahmen geben.“ Roaming-Gebühren entstanden in den frühen Jahren des Mobilfunks. „Um Auslandsgespräche zu übermitteln, verlangten die Telekommunikationskonzerne exorbitante Preise, die so manchen Menschen mit ihrem ersten Handy den Urlaub vermiest haben“, weiß Kommunikationsberater Michael Oehme. Lange Zeit sahen Politik und die Aufsichtsbehörden darüber hinweg. Unverständlich findet Oehme, zumal es durch den technischen Fortschritt auch immer einfacher wurde, eine Verbindung ins Ausland herzustellen. So eilt den Roaming-Gebühren schon...

Telefonbetrüger stehen vor Gericht

Bereits seit September stehen in Frankfurt am Main zwei Telefonbetrüger vor Gericht, denen vorgeworfen wird, mehr als 100.000 Telefonbesitzern ungewollte Abonnements verkauft zu haben. Laut der Anklage soll daraus ein Schaden von mehr als zwei Millionen Euro entstanden sein. Leider gibt es aber viele weitere Anrufer, von deren ähnlichen Abofallen und Betrugsmethoden in der Community für Telefonnummern www.tellows.de berichtet wird. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main wurden die beiden Kaufleute wegen Betruges angeklagt, da sie eine Lücke im Telekommunikationsgesetzt ausgenutzt haben sollen, um mit so genannten Mehrwertdiensten Geld zu verdienen. Die ungewollten Mehrwertdienste beliefen sich auf wöchentlich 9,95 Euro für die Teilnahme an Gewinnspielen, die über die Telefonrechnung abgebucht wurden. Treibende Kraft hinter dem Telefonbetrug soll ein 32 jähriger Kaufmann sein, der das Geschäft aufgebaut und die Gesprächsleitfäden verfasst...

Telekom: Kunden wider Willen

Das Landgericht Bonn sowie das Oberlandesgericht Köln sind sich einig- irreführende Schreiben der Telekom AG, welche ungewünschte Auftragsbestätigungen an Kunden enthalten sind unzulässig und verstoßen gegen die Regeln des Wettbewerbs. Eigentlich wollte der Kunde im Telekom-Shop nur kurz Fragen zu seiner Telefonrechnung klären. Doch dann kam man ins Gespräch. Man plauderte über Musik, Fußfall und Filme. Zwei Wochen später bekam der Mann überraschend Post. In der „Auftragsbestätigung zu Ihrem Auftrag“ bestätigte die Telekom die Bestellung des Tarifpakets „Entertainment Comfort“. Der Kunde fiel aus allen Wolken, denn eine solche Bestellung hatte er niemals erteilt. Er suchte Rat bei Verbraucherschützern. Die verklagten die Telekom – mit Erfolg. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen am vergangenen Montag mitteilte, untersagte das Oberlandesgericht Köln dem einstigen Staatskonzern, Auftragsbestätigungen...

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