Rückabwicklung

Mint & Collegen: Düstere Aussichten für klassische Lebensversicherungen

Große Versicherer wollen die 100-prozentigen Beitragsgarantien bei Lebensversicherungen reduzieren. Die Lösung: Widerruf und Rückabwicklung unrentabler Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Es war ein echter Paukenschlag vor einigen Wochen. Die Allianz baut die Lebensversicherung um und schafft die 100-Prozent-Beitragsgarantie bei Neuverträgen ab. Anstelle der bisherigen Zusage, dass bei Fälligkeit hundert Prozent der gezahlten Beiträge ausgezahlt werden, sollen für Privatkunden ab dann Produkte mit Garantien von nur noch 90, 80 oder 60 Prozent der gezahlten Beiträge stehen. Damit soll nach dem Willen der Allianz der Anteil chancenorientierter Anlagen steigen, die im Idealfall einen deutlich höheren Ertrag liefern. Nach der Allianz zog mit der Ergo im Herbst zügig der nächste Branchenriese nach und stellt die Beitragsgarantie in der Lebensversicherung in Frage. "Für die Versicherer wird das klassische Garantiegeschäft immer unattraktiver,...

Lebensversicherung: Bieten Run-off-Gesellschaften wirklich Sicherheit?

Viele Versicherungsgesellschaften wollen ihre Lebensversicherungsverträge über Run-off-Gesellschaften loswerden. Widerruf und Rückabwicklung der Lebensversicherung können die bessere Lösung sein. Im Jahr 2019 belief sich der Bestand an Lebensversicherungsverträgen auf insgesamt rund 82,8 Millionen. Das sind rund 700.000 Verträge weniger als im Jahr zuvor. Der Garantiezins, den die Lebensversicherer in Deutschland ihren Kunden beim Abschluss eines Neuvertrages gewähren, liegt aktuell bei 0,9 Prozent. Seit dem Jahr 2000, als er bei 3,25 Prozent lag, wurde der Garantiezins regelmäßig gesenkt. "Gleichermaßen gehen die Renditen von Lebensversicherungsverträgen aufgrund der Niedrigzinsproblematik in den Keller. Und zugleich ist die Belastung durch Gebühren bei vielen Kapitallebens- und Rentenversicherungspolicen so hoch, dass Versicherungsnehmer bestenfalls auf ein Nullgeschäft hoffen können, wenn überhaupt", kritisiert Achim Teske, Gründer...

Verbraucherschutz: Widerruf eines Kfz-Darlehensvertrages auch 18 Monate später möglich

Nach dem aktuellen Urteil des Landgerichts (LG) Berlin vom 05.12.2017 (Az: 4 O 150/16) wird das Widerrufsrecht von Darlehensverträgen für Verbraucher gestärkt: Autokäufer die zur Finanzierung des Fahrzeuges ein Darlehen aufgenommen haben, können dieses auch eineinhalb Jahre nach Abschluss des Vertrages noch widerrufen und bekommen ihr Geld zurück. Kfz-Darlehensvertrag: Unzureichende Widerrufsbelehrung hebt Widerrufsfrist auf Im Streitfall hatte der Kläger im Jahr 2014 einen VW-Touran zum Preis von 22.800 Euro gekauft. Einen Teilbetrag i.H.v. 8.000 Euro zahlte er direkt, den Restbetrag von 14.800 finanzierte er über einen Darlehensvertrag, den er mit einer Bank des Herstellers und auf Vermittlung des Autohauses abschloss. Im Sommer 2016 widerrief der Kläger den Abschluss des Darlehensvertrages und forderte die Bank unter Fristsetzung aus, den Vertrag rückabzuwickeln. Als die Bank dies ablehnte, erhob er Klage und machte eine Rückzahlung...

Thomas Filor über Wasserschäden in der Immobilie

Magdeburg, 29.09.2016. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die Tatsache aufmerksam, dass beim Verkauf einer Immobilie stets ehrlich und transparent auf Schäden hingewiesen werden muss. „Dazu zählen selbstverständlich auch Wasserschäden“, so Filor. Er berichtet von einem Fall, in dem der Verkäufer verschwiegen hatte, dass Wasser in den Keller eindringt. Ein Kläger hatte für 390.000 Euro ein Wohnhaus in Nordrhein-Westfalen erworben, wurde aber im Vorfeld nicht auf die Wasserschäden im Keller hingewiesen und auch nicht aufs fortlaufende Eintreten von Wasser bei Regenfällen. Als der Käufer den mangelhaften...

Lebensversicherungen: Rasant steigende Mehrerlöse für Kunden der proConcept AG

LV-Doktor: Netzwerkanwälte immer erfolgreicher 9.03.2016, Zug/Halle: Die analysierten Zahlen aus dem Januar 2016 bestätigen den enormen Aufwärtstrend der gewonnenen Rechtskämpfe der proConcept AG und deren Anwälte aus dem angegliederten Netzwerk LV-Doktor. Das weitverzweigte Unternehmen erzielte zum Jahresauftakt für seine Kunden eine Rekordsumme an Mehrerlösen, aus Widerrufen und Kündigungen von Lebensversicherungen. Mehrerlöse sind Extrazahlungen aus aufgelösten Versicherungen, die den Versicherungskunden zwar zustehen, aber in der Regel heftig erstritten werden müssen. LV-Doktor generierte im Januar 218.089,52...

Widerspruch von Versicherungsverträgen

BGH bestätigt in zwei Entscheidungen erneut die Möglichkeit des Widerspruchs auch mehrere Jahre nach Vertragsabschluss In insgesamt zwei am 13.03.2015 veröffentlichten Entscheidungen des BGH vom 25.02.2015 (Az.: IV ZR 171/12 sowie Az.: IV ZR 468/14) hat der 4. Zivilsenat seine bisherige Rechtsprechung noch einmal bestätigt: Der Versicherungsnehmer kann dem Vertrag auch noch Jahre nach Abschluss widersprechen und in Folge dessen die vollständige Rückabwicklung erreichen. So hatte der Kläger in dem Verfahren mit dem Az.: IV ZR 171/12 die Rückzahlung der geleisteten Versicherungsbeiträge einer im Jahre 2005 abgeschlossenen...

Rückabwicklung von Schrottimmobilien – Fachanwalt informiert

Rückabwicklung, Kaufvertrag & die Schrottimmobilie Betroffene Eigentümer von Schrottimmobilien wünschen sich nichts sehnlicher, als die Immobilie schnellstmöglich wieder los zu werden und den Alptraum hinter sich zu lassen. Um dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen, bedarf es jedoch juristischer Hilfestellung. Was sind eigentlich Schrottimmobilien? Schrottimmobilien sind im Wesentlichen durch ihren überteuerten Verkaufspreis im Vergleich zu ihrem tatsächlichen Wert geprägt. Der Erwerber muss für die Immobilie also deutlich mehr Geld aufwenden, als diese tatsächlich Wert ist. Unter Schrottimmobilien fallen jedoch auch solche...

Wegen Hartz IV Lebensversicherungen verkaufen?

Zug/Halle/Saale, 10.09.2012 Die Versicherungswirtschaft muss es zugestehen: Die Zahl der Menschen nimmt zu, die ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen. Von etwa vier Millionen Verträgen pro Jahr ist die Rede. Genaue Angaben möchte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) am liebsten vermeiden. Und was dann offiziell veröffentlicht wird, klingt meist schwammig und beschönigend: "Das zeigt: In einem Stimmungsfeld großer Verunsicherung und Misstrauen gegenüber den Kapitalmärkten vertrauen die Menschen der Lebensversicherung." (Quelle: http://www.gdv.de/2012/06/mehr-berufsunfaehigkeitsversicherungen-und-deutliche-stabilisierung-im-geschaeft-gegen-laufenden-beitrag/...

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