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10.09.2012: Recht | Hartz IV | Jens Heidenreich | Lebensversicherung | lebensversicherung kündigen | LV-Doktor | proConcept | Prozess | Rentenversicherung | rentenversicherung kündigen | Rückabwicklung | Rückkaufswert
Pressetext verfasst von proconceptag am Mo, 2012-09-10 10:03.
Wegen Hartz IV Lebensversicherungen verkaufen?
Zug/Halle/Saale, 10.09.2012 Die Versicherungswirtschaft muss es zugestehen: Die Zahl der Menschen nimmt zu, die ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen. Von etwa vier Millionen Verträgen pro Jahr ist die Rede. Genaue Angaben möchte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) am liebsten vermeiden.
Und was dann offiziell veröffentlicht wird, klingt meist schwammig und beschönigend: "Das zeigt: In einem Stimmungsfeld großer Verunsicherung und Misstrauen gegenüber den Kapitalmärkten vertrauen die Menschen der Lebensversicherung." (Quelle: http://www.gdv.de/2012/06/mehr-berufsunfaehigkeitsversicherungen-und-deutliche-stabilisierung-im-geschaeft-gegen-laufenden-beitrag/ 2012) Aus dem GDV-Buch "Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2012" wird das jedoch nicht ersichtlich – ganz im Gegenteil. Die Beitragseinnahmen sind stark rückläufig, die Stornoquote steigt und das Neugeschäft lahmt.
Jens Heidenreich, Direktor der proConcept...
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02.08.2012: Recht | BGH | Geld | Lebensversicherung | lebensversicherung kündigen | LV-Doktor | proConcept | Recht | Rentenversicherung | rentenversicherung kündigen | Rückkaufswert | Urteil
Pressetext verfasst von proconceptag am Do, 2012-08-02 13:57.
Rückenwind für LV-Doktor: Versicherer müssen Werbeversprechen einhalten
Clerical versprach 8,5 Prozent - erwirtschaftet wurden nur 6 Prozent
Zug/ Halle/Saale, 02.08.2012. Den Einmalbetrag für eine Lebensversicherung durch einen Kredit zu finanzieren, hört sich wohl eher abenteuerlich an. Trotzdem hatte Clerical Medical diese Form von Geldanlage zu tausenden an den Mann gebracht. Die blumigsten Versprechungen haben die Vermittler gegeben, von Renditen in Höhe von 8,5 Prozent, die mit der Lebensversicherung eingefahren werden sollten, war die Rede. Damit würde der zu zahlende Zins für das Darlehen locker bezahlt und der Rest ist für die Altersvorsorge.
Die im Auftrag von Clerical Medical agierenden Vermittler waren ihrer Aufklärungspflicht nur unzureichend nachgekommen, verkauften dieses Produkt also, ohne die Kunden darüber zu informieren, dass es hoch riskant ist, so urteilt jetzt der Bundesgerichtshof. Clerical hat außerdem zu hohe Renditeerwartungen impliziert, wider besseren Wissens. Denn die Erträge,...
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