Kammergericht

Überwachung der Anwaltspost - Fachanwalt für Strafrecht Niklas Dittberner zu KG Berlin, Beschl. v. 31.07.2013 – 2 Ws 30/13

Der Antragsteller ist Strafgefangener in der Justizvollzugsanstalt Tegel in Berlin, einer Anstalt mit höchster Sicherheitsstufe. Seine Rechtsanwältin vertritt ihn u. a. in einem Amtshaftungsprozess gegen das Land Berlin, der die Haftbedingungen in der JVA Tegel in Berlin zum Gegenstand hat. Außergerichtlich verlangte die Rechtsanwältin namens des Antragstellers von der JVA Tegel in Berlin, Anwaltspost an den Antragsteller nicht zu öffnen. Daraufhin teilte der Bedienstete des Antragsgegnerin (JVA) der Rechtsanwältin mündlich mit, dass sie ihre Post als Verteidigerpost kennzeichnen müsse, da die Post nur dann nicht kontrolliert werde. Die Strafvollstreckungskammer des LG Berlin hat daraufhin den Bescheid des Leiters der JVA aufgehoben und die Antragsgegnerin verpflichtet, den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die hiergegen eingereichte Beschwerde des Leiters der JVA ist nach Kammergericht Berlin,...

Fehlende Datenschutzerklärung vor Datenerhebung ist abmahnfähig

Dass der Gesetzgeber und die Gerichte zurecht ein Auge auf die sensible Behandlung von Daten haben, ist bekannt. Dass der Betreiber einer Internetseite bei der Erhebung persönlicher Daten Vorsicht walten lassen sollte, ergibt sich von selbst. Das OLG Hamburg (Urteil vom 27.06.2013, Az: 3 U 26/12) hat nun entschieden, dass eine fehlende datenschutzrechtliche Aufklärung des Betreibers sogar einen Wettbewerbsverstoß darstellt und daher abmahnfähig ist. Ein Anbieter für Blutzuckermessgeräte hatte den Besuchern seiner Seite angeboten, ihnen Blutzuckermessgeräte zum Testen zur Verfügung zu stellen. Um dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, war eine Registrierung erforderlich, in der der Verbraucher persönliche Daten wie Name und Anschrift angeben musste. Eine Aufklärung des Seitenbetreibers über die Details der Datenerhebung fehlte. §13 TMG (Telemediengesetz) schreibt eine solche Aufklärung vor. Vor der Nutzung der erhobenen Daten (die...

BGH: GASAG unterliegt erneut vor dem Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner nun bekannt gewordenen Entscheidung vom 26. Januar 2010 (Az.: VIII ZR 312/08) das Urteil des Berliner Kammergerichts aus dem Jahr 2008 (Az.: 21 U 160/06) bestätigt und erneut einseitige Preiserhöhungen in Sonderverträgen der Berliner Gasag für unwirksam erklärt. Der VIII. Senat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der GASAG gegen das Urteil des Berliner Kammergerichts jetzt endgültig zurückgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war erneut die für die Sondertarifverträge „Vario 1“, „Vario 2“, „Fix 1“ und „Fix 2“ sowie „Aktiv“ in den Jahren 2005 und 2006 verwendete Preisanpassungsklausel. Der Bundesgerichtshof entschied vielmehr, dass die von der Gasag verwendete Preisanpassungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist. Der Senat verweis auch darauf, dass die Ausführungen der Gasag, der Kunde habe Preisänderungen zu...

10.12.2009: |

Abmahnung: Angabe missverständlicher Lieferfristen

Lieferfristen im Onlinehandel ist immer wieder ein Thema, mit dem sich die Wettbewerbssenate der Oberlandesgerichte beschäftigen müssen. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass sich der Händler nicht auf einen konkreten Liefertermin festlegen will, weil er mit der „Zuverlässigkeit“ der von ihm beauftragten Transportunternehmen zu Genüge Erfahrung gemacht hat. Die Frage bleibt jedoch, ob die von ihm verwandten Unschreibungen rechtmäßig und auch im Sinne des Wettbewerbsrecht lauter sind? Der Bundesgerichtshof hat hierzu bereits 2005 eine Grundsatzentscheidung (Internet-Versandhandel – Az. I ZR 314/02) getroffen. In seinem...

DIALOG um »Wiedergutmachung« am »RUNDEN TISCH HEIMERZIEHUNG« in Berlin. Wer darf teilnehmen - und wer nicht ?

Ausschlaggebender ! GERICHTSTERMIN im Berliner Kammergericht ( Berlin-Schöneberg ) Donnerstag 13.08.2009, 10:00 Uhr, ( im wesentlich betreffend: ) »VEREIN EHEMALIGER HEIMKINDER e.V.« -v- ANTJE VOLLMER bzw. Verein ehemaliger Heimkinder e.V. ./. Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren GbR *** im Kampf um das Recht des Vereins an der Teilnahme am »DIALOG« / »DISKURS« / »DISKUSSION« / »BESPRECHUNG« / »VERHANDLUNG« / »NEGOTIATION« mit Staat und Kirchen und Großunternehmen ( »Verursachern« und »Anspruchsgegnern« ) um »Rechenschaftsablegung«, »authentische, ernsthafte und vollständige Geschichtsaufarbeitung«,...

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