Preisanpassungsklausel

Preisanpassungsklausel in Gasversorgungsvertrag unwirksam: Kunden erhalten Geld zurück

Erneut hat das Amtsgericht Euskirchen ein Urteil gegen ein regionales Gasversorgungsunternehmen gefällt und es verurteilt, zu viel gezahlte Beträge an den Kunden zurückzuzahlen. Mit dem Urteil vom 29.12.2011 (4 C 179/11) setzt das Amtsgericht Euskirchen seine Linie fort, die in Gasversorgungs-Sonderverträgen enthaltene Preisanpassungsklausel für intransparent zu halten und hat entschieden, dass ab Januar 2005 aufgrund dieser Klausel verlangte Preiserhöhungen unwirksam sind. Der Gasversorger muss daher Beträge, die er aufgrund dieser Erhöhungen eingenommen hat, an seine Kunden zurückzahlen. In dem entschiedenen Fall hatte der Kunde in 1989, wie die meisten Privatkunden des Versorgungsunternehmens auch, einen Gasversorgungs-Sondervertrag mit einem fest vereinbarten monatlichen Grundpreis und einem Arbeitspreis abgeschlossen, der eine Preisanpassungsklausel enthielt. Demnach sollte sich der Gaspreis ändern, wenn eine Änderung der „Allgemeinen...

GASAG: Ansprüche gegen die GASAG verjähren zum Jahresende!

In weiteren Berufungsverfahren konnten Sondertarifkunden der GASAG aufgrund der unwirksamen Preisanpassungsklausel erfolgreich ihre Ansprüche auf Rückzahlung von Überzahlungen durchsetzen. Auch wenn die GASAG nun eine Vielzahl von Prozessen verliert, bedeutet dies nicht, dass die übrigen Sondertarifkunden der Tarife „Aktiv“, „Vario“ „Fix“ oder „Profi“ hiervon profitieren, denn die GASAG wird freiwillig keine Rückzahlungen leisten. Ein Sprecher der GASAG formulierte dies kürzlich so: "Kunden, die meinen, einen Anspruch zu haben, müssen ihn individuell geltend machen." Es gilt also auch hier der Grundsatz: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Dies bedeutet, dass jeder GASAG-Kunde einzeln vor Gericht ziehen muss, um sein Geld zurückzubekommen. Die Verbraucherzentrale Berlin hat Ende Oktober auf ihrer Homepage eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben, in der sie die Verbraucher zur Geltendmachung ihrer Forderung...

GASAG-Klagen: Weitere Erfolge in der Berufungsinstanz zeichnen sich ab – Jetzt Ansprüche geltend machen, da Verjährung droht!

Ende des Kalenderjahres 2010 verjähren die Rückforderungsansprüche der GASAG-Sondertarifkunden für Rückforderungsansprüche aus dem Jahr 2006. Von über 300.000 betroffenen Sondertarifkunden haben bislang lediglich 900 ihre Forderung gerichtlich geltend gemacht. Den Sondertarifkunden der GASAG-Sondertarifverträge „Aktiv“, „Vario“ oder „Fix“ bleibt nur noch bis Ende dieses Jahres Zeit, ihre Forderung gerichtlich geltend zu machen. Nicht nur der Bundesgerichtshof hat dieses Jahr mit seinem am 14. Juli 2010 verkündeten Urteil (BGH VIII ZR 246/08) den Weg für die Rückforderung überzahlter Gastarife geebnet. Auch die Amtsgerichte haben den Rückforderungsansprüchen in den letzten Monaten überwiegend stattgegeben. Gegen eine Reihe von Urteilen hat die GASAG Berufung eingelegt. Aber auch hier zeichnet sich derzeit ab, dass die Kunden siegen werden. Das Landgericht Berlin hat als Berufungsinstanz mit Beschluss vom 7. Oktober...

GASAG: Gerichtliche Niederlagen führen nicht zum Umdenken – Verjährung droht

Nachdem der Bundesgerichtshof im Juli 2009 die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklauseln der Berliner GASAG, die sie in den Sondertarifverträgen „Aktiv“, „Vario“ oder „Fix“ verwendete, für unwirksam erklärt hatte, war zunächst zu erwarten, dass die GASAG die hiervon betroffenen Kunden entschädigen oder zumindest eine Teilentschädigung anbieten würde. Bereits unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH ZR 225/07) hat die GASAG durch eine Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie für Rückforderungen keinen Raum sehe. An dieser grundsätzlichen Ausrichtung hat die GASAG bis heute nichts...

Amtsgericht Berlin-Mitte: GASAG im Streit um Gaspreise (Sondertarifverträge) zur Rückzahlung verurteilt

Trotz eines am 15. Juli 2009 ergangenen Urteils des Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 225/07), in dem der Bundesgerichtshof eine Preisanpassungsklausel der GASAG für unwirksam erklärte, hat die GASAG in mehreren Presseerklärungen den Rückzahlungsforderungen von rund 350.000 betroffenen Sondertarifkunden eine Absage erklärt. Auch in den gerichtlichen Verfahren ist die GASAG von ihrer Verteidigungsstrategie nicht abrückt, sondern hält entsprechend ihrer Pressemitteilungen daran fest, dass den Kunden keine Rückforderungsansprüche zuständen, da die Gaspreiserhöhungen im Sinne von § 315 BGB angemessen waren. Wir vertreten bereits...

BGH: GASAG unterliegt erneut vor dem Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner nun bekannt gewordenen Entscheidung vom 26. Januar 2010 (Az.: VIII ZR 312/08) das Urteil des Berliner Kammergerichts aus dem Jahr 2008 (Az.: 21 U 160/06) bestätigt und erneut einseitige Preiserhöhungen in Sonderverträgen der Berliner Gasag für unwirksam erklärt. Der VIII. Senat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der GASAG gegen das Urteil des Berliner Kammergerichts jetzt endgültig zurückgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war erneut die für die Sondertarifverträge „Vario 1“, „Vario 2“, „Fix 1“ und „Fix 2“ sowie „Aktiv“ in den Jahren 2005 und 2006 verwendete Preisanpassungsklausel. Der...

Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer Preisanpassungsklausel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute erneut einer Klage von Kunden eines Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben. Die in den Erdgas-Sonderverträgen der klagenden Kunden verwendeten Preisanpassungsklauseln sind wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam. Ein Preisanpassungsrecht des Versorgungsunternehmens ergibt sich auch nicht aus einer ergänzenden Vertragsauslegung. Die Parteien stritten um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen, die von der Beklagten, einem kommunalen Versorgungsunternehmen im Ruhrgebiet, einseitig vorgenommen worden waren. Die 180 Kläger schlossen spätestens im September 2004 mit...

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