Datenschutzerklärung

Datenschutz-Mustervorlagen: Ihre Schlüssel zur DSGVO-Konformität und Datensicherheit

Mustervorlagen sind im Datenschutz eine unschätzbare Ressource für Unternehmen, die ihren Datenschutz verbessern und DSGVO-konform handeln möchten. In der heutigen digitalen Ära, in der persönliche Informationen einen immensen Wert haben, ist der Schutz von sensiblen Daten von entscheidender Bedeutung. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die Datenschutzanforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen und gleichzeitig die Datensicherheit zu gewährleisten. Hier kommen Datenschutz-Mustervorlagen ins Spiel - eine effektive und zeitsparende Lösung, um diesen komplexen Anforderungen gerecht zu werden. Warum Datenschutz-Mustervorlagen? Die DSGVO hat die Spielregeln für den Datenschutz in Europa und darüber hinaus verändert. Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass sie personenbezogene Daten rechtmäßig und transparent verarbeiten und schützen. Für viele Unternehmer kann dies jedoch ein verwirrender...

Wettbewerbsverstoß bei fehlendem Hinweis auf den Einsatz von Trackingtools in der Datenschutzerklärung

Viele Webseitenbetreiber analysieren ihre Webseiten mit Hilfe von Trackingtools wie Google Analytics oder Piwik. Da die meisten Webseiten jedoch von Dienstleistern erstellt werden, denen juristische Kenntnisse fehlen und die auch nicht juristisch beraten werden, fehlen in vielen Datenschutzerklärungen Hinweise auf den Einsatz entsprechender Trackingtools. Das Landgericht Frankfurt hat nun diesbezüglich entschieden (Urteil vom 18. Februar 2014, AZ: 3-10 O 86/12), dass das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise auf den Einsatz der Trackingtools und die Widerspruchsmöglichkeit einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Sachverhalt Das einstweilige Verfügungsverfahren betraf zwei Unternehmen, die im Bereich der Softwareerstellung und -lizenzierung tätig sind und miteinander in Wettbewerb stehen. Der Streit zwischen den Unternehmen betraf unter anderem den fehlenden Hinweis auf die Nutzung des Trackingtools Piwik und eine diesbezügliche...

Fehlende Datenschutzerklärung vor Datenerhebung ist abmahnfähig

Dass der Gesetzgeber und die Gerichte zurecht ein Auge auf die sensible Behandlung von Daten haben, ist bekannt. Dass der Betreiber einer Internetseite bei der Erhebung persönlicher Daten Vorsicht walten lassen sollte, ergibt sich von selbst. Das OLG Hamburg (Urteil vom 27.06.2013, Az: 3 U 26/12) hat nun entschieden, dass eine fehlende datenschutzrechtliche Aufklärung des Betreibers sogar einen Wettbewerbsverstoß darstellt und daher abmahnfähig ist. Ein Anbieter für Blutzuckermessgeräte hatte den Besuchern seiner Seite angeboten, ihnen Blutzuckermessgeräte zum Testen zur Verfügung zu stellen. Um dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, war eine Registrierung erforderlich, in der der Verbraucher persönliche Daten wie Name und Anschrift angeben musste. Eine Aufklärung des Seitenbetreibers über die Details der Datenerhebung fehlte. §13 TMG (Telemediengesetz) schreibt eine solche Aufklärung vor. Vor der Nutzung der erhobenen Daten (die...

Die STADTINFO AG bietet mit www.anwaltinfos.de ein neues Webportal

Die Betreiber von Webseiten und Shops erhalten ab sofort von der STADTINFO AG einen rechtssicheren Disclaimer, den sie kostenlos nutzen können. Auf http://www.anwaltinfos.de/muster-disclaimer.html kann der Disclaimer schnell und unkompliziert heruntergeladen werden. www.anwaltinfos.de erleichtert die Suche nach Rechtsexperten. Die Besucher der Webseite können sich von Rechtsexperten fundiert beraten lassen und Aufträge einstellen. Viele der Themen, die auf dem Webportal behandelt werden, betreffen das Urheberrecht und weitere insbesondere für Webseiten- und Shopbetreiber interessanten Themen. Denn gerade für einen Existenzgründer...

BDSG - Ablauf der Übergangsfrist am 01.09.2012

Haben Sie Ihre Datenbestände schon bereinigt? Wurde das Doppel-Opt-IN-Verfahren in Ihrem Unternehmen eingeführt? Handeln Sie schnell und gehen Sie nicht das Risiko abgemahnt zu werden. Mit dem 1. September endete die Übergangsfrist der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes. Bis 31.08.2012 müssen daher bestehende Datenbestände in Unternehmen unbedingt bereinigt und die Herkunft von Daten geklärt werden sowie ggf. die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung nach-träglich eingeholt werden. Eine Prüfung kann im Zweifel dazu führen, dass Kundendaten gelöscht werden müssen, damit Sie mit den neuen gesetzlichen Regelungen...

Mehr Rechtssicherheit für STRATO Webshops durch Schnittstelle zu Online-Rechtsdienstleister janolaw

Mit janolaws AGB Hosting-Service abmahnsichere AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum integrieren und automatisch aktualisieren / Exklusiver Rabatt für STRATO Kunden Sulzbach/Ts., 26. November 2010 – Unwirksame AGB oder veraltete Widerrufsbelehrungen stellen im E-Commerce ein akutes Abmahnrisiko dar. Durch die Schnittstelle zum AGB Hosting-Service des Online-Rechtsservice-Anbieters janolaw können sich Inhaber von STRATO Webhops jetzt dauerhaft davor schützen. Mehr Informationen über STRATO Webshops unter www.strato.de/shops Die neue Schnittstelle zu janolaw sorgt dafür, dass die vier wichtigsten juristischen...

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