Buttonlösung

KVR Handelsgesellschaft:Trotz Buttonlösung lauert Abofalle

Das alte Abofallengeschäft mit Michael Burat und anderen Nutzlosseitenbetreibern scheinte mit der Buttonlösung des Gesetzgebers, das ab 1. August dieses Jahres gültig ist vorbei zu sein- doch nur anscheinend. Man versteckt nun den “richtigen” Button geschickt unter vielen anderen, welche lediglich zum fortführen des Bestellprozesses dienen. Unsere bösen Jungs im Internet, ob man sie Abofallenbetreiber, Nutzlosseitenbetreiber oder einfach nur Abzocker nennt, haben das Abzock-Geschäftsmodell einfach ein wenig abgeändert und angepasst. So wurden die Abofallen auf B2B Kunden ( Gewerbekunden) ausgedehnt. Die Internetseite der KVR Handelsgesellschaft mbH, in 85408 Gammelsdorf- viel besser bekannt unter ihrer vorherigen Firmierung: Die OPM Media GmbH, mit ihrem Geschäftsführer Frank Drescher baut auf dieses Großhandels und Gewerbekundenmodell, wobei ca.50% der Internetnutzer die auf sein Angebot reinfallen, gewöhnliche Verbraucher...

Ein Abofallenkönig wird zur Kasse gebeten

Anwalt Christopher Posch besucht den “Abofallen-König” Michael Burat der unter anderem eine Familie mit seinem fragwürdigen Internetangebot von “Outlets.de” hereingelegt hat. Michael Burat betont im Gespräch gegenüber Anwalt Posch, dass jemand: “…der den Kostenhinweis nicht gesehen hat sehr, sehr, sehr aussergewöhnlich einfälltig gewesen ist”. Im weiteren Gespräch mit Michael Burat bringt es RA Posch doch tatsächlich fertig, von Herrn Burat die Abokosten vom ersten Jahr wieder zurückerstattet zu bekommen- und das noch in Bar. Unser Rat: Wenn die gesetzliche Widerrufsfrist verstrichen ist, weil die Rechnung erst mehrere Wochen später kam gilt: Empfohlen wird den Betroffenen, der Zahlungsaufforderung schriftlich zu widersprechen (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und die Sache auszusitzen. Doch vorsicht, spätestens wenn Post von einem Gericht kommt muss gehandelt werden. Siehe hier Niemals einer...

Kampf gegen Abzocke: 92 Prozent der Abofallen weg

Unzählige Internetseiten hatten in der Vergangenheit Konsumenten mit dubiosen Angeboten ausgetrickst. Ohne dass man es wollte hatte man “unbeabsichtigt” einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Deshalb hatte der Gesetzgeber zum 1. August dieses Jahres die sogenannte Buttonlösung eingeführt. Das bedeutet: Vor dem Download von Internetangeboten muss der Verbraucher auf die entstehenden Kosten aufmerksam gemacht werden. Das neue Gesetz scheint Wirkung zu zeigen. “92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich”, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Doch es gibt keinen Grund zur Entwarnung. Es ist jederzeit möglich, dass entsprechende Internetseiten wieder online gehen und mit gleichen oder ähnlichen Tricks versuchen, Verbraucher abzuzocken. Besondere...

Buttonlösung und SCHUFA passen zusammen.

Geprüfte Sicherheit durch die Content Integral. Verbraucher suchen Schutz und Verlass, erfahren jedoch zu oft, dass der wirksame Vertragschluss im Internet noch in den Kinderschuhen steckt. Vielfach angepriesene Lables entpuppen sich im alltäglichen Gebrauch jedoch nur als buchstäbliche Augenwischerei. Zertifizierung ist das Stichwort, bei dem man an der Content Integral nicht vorbei gelangt. Einfaches optisches Sichten und stichprobenartiges Überprüfen der zertifizierten Seiten kann keine Lösung sein. Der Schlüssel liegt in der dauerhaften Transparenz von Preis und Leistungsgestaltung. In Zusammenarbeit mit der Finanzdialog...

Button-Lösung gem. § 312g Abs. 2 bis 4 BGB auf die elegante Art und Weise.

Button-Lösung mal auf die elegante Art und Weise. Auf www.certified-content.de der Finanzdialog und Datenbanken UG wird derzeit ein neues Konzept der eindeutigen Preistransparenz erprobt. Im Interview mit Gründungsgeschäftsführer Benjamin Mix wurde die Brisanz der angestrebten "Button-Lösung" schnell klar. Auf die Frage, wie Mix die bundeseinheitliche Button-Lösung gem. § 312g Abs. 2 bis 4 BGB charakterisieren würde: "In Eile erkoren, blind geboren. Die Kodifizierung ist zu weit gefasst. In unserem Pilotprojekt werden wir den neuen Zertifizierungsmaßstab von Content Integral erproben und haben schon jetzt beste Resonanzen...

Ab 1. August 2012 ist das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr gültig

Die Internet-Kriminalität nimmt weiter zu. „Das Internet ist der größte Tatort der Welt geworden.“, so der Frankfurter Generalstaatsanwalt Hans-Josef Blumensatt. Immer mehr Strafverfolger müssen sich mit Online-Vergehen und Internetbetrug auseinandersetzen. Ominöse Firmen drohen mit Klage, Zwangsvollstreckung oder Verhaftung, wenn der Kunde nicht zahlen will. Deutsche Verbraucherzentralen haben festgestellt, dass nur etwa ein Prozent der Forderungen aber auch berechtigt sind. Die Änderungen im Gesetz: Jeder Handel im Internet muss ab soforteine Schaltfläche haben, auf der durch eine eindeutige Formulierung klargemacht...

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