Kampf gegen Abzocke: 92 Prozent der Abofallen weg

Unzählige Internetseiten hatten in der Vergangenheit Konsumenten mit dubiosen Angeboten ausgetrickst. Ohne dass man es wollte hatte man “unbeabsichtigt” einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen.

Deshalb hatte der Gesetzgeber zum 1. August dieses Jahres die sogenannte Buttonlösung eingeführt.

Das bedeutet: Vor dem Download von Internetangeboten muss der Verbraucher auf die entstehenden Kosten aufmerksam gemacht werden.

Das neue Gesetz scheint Wirkung zu zeigen.

“92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich”,

so der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Doch es gibt keinen Grund zur Entwarnung. Es ist jederzeit möglich, dass entsprechende Internetseiten wieder online gehen und mit gleichen oder ähnlichen Tricks versuchen, Verbraucher abzuzocken.

Besondere Vorsicht ist bei Smartphones geboten.

“Beim Smartphone müssen Verbraucher sich häufig nicht einmal registrieren, um in eine Kostenfalle zu tappen. Ein Klick auf einen Werbebanner könne schon reichen, um ein ungewolltes Abo am Hals zu haben,”

so der Verbraucherzentrale Bundesverband.


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