Ein Abofallenkönig wird zur Kasse gebeten

Anwalt Christopher Posch besucht den “Abofallen-König” Michael Burat der unter anderem eine Familie mit seinem fragwürdigen Internetangebot von “Outlets.de” hereingelegt hat.

Michael Burat betont im Gespräch gegenüber Anwalt Posch, dass jemand:

“…der den Kostenhinweis nicht gesehen hat sehr, sehr, sehr aussergewöhnlich einfälltig gewesen ist”.

Im weiteren Gespräch mit Michael Burat bringt es RA Posch doch tatsächlich fertig, von Herrn Burat die Abokosten vom ersten Jahr wieder zurückerstattet zu bekommen- und das noch in Bar.

Unser Rat:

Wenn die gesetzliche Widerrufsfrist verstrichen ist, weil die Rechnung erst mehrere Wochen später kam gilt:

Empfohlen wird den Betroffenen, der Zahlungsaufforderung schriftlich zu widersprechen (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und die Sache auszusitzen.

Doch vorsicht, spätestens wenn Post von einem Gericht kommt muss gehandelt werden. Siehe hier

Niemals einer strittigen Teilzahlung einer Rechnung zustimmen, denn damit wird eine auch unberechtigte Forderung rechtens.

Wenn Sie Empfänger einer Mahnung von Abofallenbetreibern sind und nicht weiter wissen, wenden sie sich an die Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens.

Inzwischen sind die meisten Abofallen weggebrochen.

Der Gesetzgeber hatte zum 1. August dieses Jahres die sogenannte Buttonlösung eingeführt.

Das bedeutet: Vor dem Download von Internetangeboten muss der Verbraucher auf die entstehenden Kosten aufmerksam gemacht werden.

Das neue Gesetz scheint Wirkung zu zeigen.

“92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich”,

so der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Doch es gibt keinen Grund zur Entwarnung. Es ist jederzeit möglich, dass entsprechende Internetseiten wieder online gehen und mit gleichen oder ähnlichen Tricks versuchen, Verbraucher abzuzocken.


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