Ab 1. August 2012 ist das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr gültig

Die Internet-Kriminalität nimmt weiter zu. „Das Internet ist der größte Tatort der Welt geworden.“, so der Frankfurter Generalstaatsanwalt Hans-Josef Blumensatt.

Immer mehr Strafverfolger müssen sich mit Online-Vergehen und Internetbetrug auseinandersetzen.

Ominöse Firmen drohen mit Klage, Zwangsvollstreckung oder Verhaftung, wenn der Kunde nicht zahlen will. Deutsche Verbraucherzentralen haben festgestellt, dass nur etwa ein Prozent der Forderungen aber auch berechtigt sind.

Die Änderungen im Gesetz:

Jeder Handel im Internet muss ab soforteine Schaltfläche haben, auf der durch eine eindeutige Formulierung klargemacht wird, dass der Kunde sich mit dem Klick zur Zahlung verpflichtet. Ist kein solcher Button vorhanden, wird der Vertrag im Zweifel ungültig.

Viele etablierte Online-Anbieter nutzen schon virtuelle Warenkörbe und Bestell-Schaltflächen wie etwa „zur Kasse gehen“ oder „Bestellung abschicken“. Um dem Gesetz Genüge zu tun müssten aber auch diese dann umbenannt werden, etwa in „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“.

Grundsätzlich können Verträge auch im Internet und auch über Anklicken eines entsprechenden Buttons abgeschlossen werden – eine Bestätigung „auf Papier“ ist entgegen einer weitverbreiteten Meinung nicht unbedingt erforderlich, um einen Vertrag gültig abzuschließen.

Weitere Änderungen ab August:

Call-by-Call: Anbieter von Billig-Vorwahlen müssen ihren Telefonkunden künftig vor jedem Gespräch die aktuelle Gebühr mitteilen. So sollen Kunden der Gefahr entgehen, die Nummer gerade in einem Zeitfenster zu nutzen, in dem die Vorwahl nicht besonders billig, sondern besonders teuer ist. Rutscht der Verbraucher während eines Telefonats in ein anderes Gebührenfenster, so muss während des Gesprächs eine entsprechende Ansage erfolgen.

Warteschleifen: Für Wartezeiten bei Telefon-Hotlines dürfen Anbieter die Kunden nicht mehr gleich zur Kasse bitten. Vom 10. August an müssen die ersten beiden Minuten in der Warteschleife kostenfrei sein. Ab Mitte 2013 sollen die Kosten für die Wartezeit komplett entfallen.

Solarien: Die Vorschriften für Sonnenstudio-Betreiber werden weiter verschärft. Ab August gelten ein Mindestabstand für Lampen und ein Grenzwert für Strahlen, der nicht über 0,3 Watt pro Quadratmeter liegen darf. Dadurch soll das Hautkrebs-Risiko verringert werden.

Das Personal in Solarien – auch in Fitnessstudios oder Saunen – muss jedem Kunden eine UV-Schutzbrille anbieten.


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