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Kampf gegen Abzocke: 92 Prozent der Abofallen weg

Unzählige Internetseiten hatten in der Vergangenheit Konsumenten mit dubiosen Angeboten ausgetrickst. Ohne dass man es wollte hatte man “unbeabsichtigt” einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Deshalb hatte der Gesetzgeber zum 1. August dieses Jahres die sogenannte Buttonlösung eingeführt. Das bedeutet: Vor dem Download von Internetangeboten muss der Verbraucher auf die entstehenden Kosten aufmerksam gemacht werden. Das neue Gesetz scheint Wirkung zu zeigen. “92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich”, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Doch es gibt keinen Grund zur Entwarnung. Es ist jederzeit möglich, dass entsprechende Internetseiten wieder online gehen und mit gleichen oder ähnlichen Tricks versuchen, Verbraucher abzuzocken. Besondere...

Mit Smartphones in die Abofallen

Mit Smartphone-Abofallen wird Kasse gemacht. Mit dem für Verbraucher intransparenten WAP-Billing-Prozess ziehen dubiose Content-Anbieter Kleinbeträge für „Mehrwertdienste“ im Abonnement ein – über die Mobilfunkrechnung des Netzanbieters. Die Masche ist nicht mehr neu. Sie funktioniert aber nach wie vor, weil die Mobilfunkanbieter ihre Kunden unzureichend schützen. Reden sie vom Bezahlen digitaler Inhalte mit dem Smartphone, geraten die Mobilfunkanbieter stets ins Schwärmen. Kinderleicht sei das, und so ganz ohne Medienbruch zu erledigen. Der Kunde muss keine Kreditkarte zücken, die Beträge zieht der Inhalteanbieter über die nächste Mobilfunkrechnung ein. Dass den Netzbetreibern diese Methode gefällt, liegt auf der Hand: Sie fungieren als Inkassodienste und verdienen über sogenannte Factoring-Provisionen fleißig mit. Über den einfachen Fingertipp auf Werbebanner in manchen Smartphone-Apps gelangen Nutzer zu teils dubiosen...

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