DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH

Aus der Deutschen Zentral Inkasso GmbH wird die Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Immer wieder fallen Inkassounternehmen, wie z.B. die DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH durch unseriöse Geschäftspraktiken auf. Bei vielen ist die Forderung schlichtweg unberechtigt, andere bauen eine Drohkulisse auf, mit der sie Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung der vermeintlichen Forderung bewegen wollen. Da nun die Inkassobutze “DOZ” des Herrn Frank Drescher mittlerweile als “Abzocke” hinreichend bekannt ist, scheint man sich entschlossen zu haben, den Namen zu wechseln. Amtsgericht Charlottenburg (Berlin). Aktenzeichen: HRB 118815 B Bekannt gemacht am: 11.09.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Veränderungen 07.09.2012 DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Berlin, Bundesallee 47, 10715 Berlin. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Firma: Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Im...

KVR Handelsgesellschaft:Trotz Buttonlösung lauert Abofalle

Das alte Abofallengeschäft mit Michael Burat und anderen Nutzlosseitenbetreibern scheinte mit der Buttonlösung des Gesetzgebers, das ab 1. August dieses Jahres gültig ist vorbei zu sein- doch nur anscheinend. Man versteckt nun den “richtigen” Button geschickt unter vielen anderen, welche lediglich zum fortführen des Bestellprozesses dienen. Unsere bösen Jungs im Internet, ob man sie Abofallenbetreiber, Nutzlosseitenbetreiber oder einfach nur Abzocker nennt, haben das Abzock-Geschäftsmodell einfach ein wenig abgeändert und angepasst. So wurden die Abofallen auf B2B Kunden ( Gewerbekunden) ausgedehnt. Die Internetseite der KVR Handelsgesellschaft mbH, in 85408 Gammelsdorf- viel besser bekannt unter ihrer vorherigen Firmierung: Die OPM Media GmbH, mit ihrem Geschäftsführer Frank Drescher baut auf dieses Großhandels und Gewerbekundenmodell, wobei ca.50% der Internetnutzer die auf sein Angebot reinfallen, gewöhnliche Verbraucher...

Ein Abofallenkönig wird zur Kasse gebeten

Anwalt Christopher Posch besucht den “Abofallen-König” Michael Burat der unter anderem eine Familie mit seinem fragwürdigen Internetangebot von “Outlets.de” hereingelegt hat. Michael Burat betont im Gespräch gegenüber Anwalt Posch, dass jemand: “…der den Kostenhinweis nicht gesehen hat sehr, sehr, sehr aussergewöhnlich einfälltig gewesen ist”. Im weiteren Gespräch mit Michael Burat bringt es RA Posch doch tatsächlich fertig, von Herrn Burat die Abokosten vom ersten Jahr wieder zurückerstattet zu bekommen- und das noch in Bar. Unser Rat: Wenn die gesetzliche Widerrufsfrist verstrichen ist, weil die Rechnung erst mehrere Wochen später kam gilt: Empfohlen wird den Betroffenen, der Zahlungsaufforderung schriftlich zu widersprechen (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und die Sache auszusitzen. Doch vorsicht, spätestens wenn Post von einem Gericht kommt muss gehandelt werden. Siehe hier Niemals einer...

Abofalle ist versuchter Betrug: Gestern wurde das Urteil gegen Michael Burat verkündet

Gestern sprach das Landgericht Frankfurt das Urteil gegen Michael Burat wegen des Betreibens von Abofallen schuldig. Das Strafmaß fiel in den Augen vieler Betroffener relativ gering aus. 2 Jahre auf Bewährung wegen versuchten Betrugs. Davon gelten 4 Monate als verbüßt. Was die Firma NetContent betrifft wurde Michael Burat freigesprochen. Hier hatte die Staatsanwaltschaft 1 Jahr 8 Monate gefordert. Siehe 10.Verhandlungstag. Die Begründung lautete: “Unvermeidbarer Verbotsirrtum.” Herr Burat hat sich bezüglich seiner Webseiten anwaltlich beraten lassen- und ihm wurde attestiert: “Meine Webseiten verstoßen...

Einschüchtern: Erfolg gegen unseriöse Inkassopraxis

Einschüchtern: Erfolg gegen unseriöse Inkassopraxis Immer wieder fallen Inkassounternehmen, wie z.B. die DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH durch unseriöse Geschäftspraktiken auf. Bei vielen ist die Forderung schlichtweg unberechtigt, andere bauen eine Drohkulisse auf, mit der sie Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung der vermeintlichen Forderung bewegen wollen. Das Kammergericht Berlin hat die DOZ nun in ihre Schranken verwiesen. Die DOZ hatte in einem Mahnschreiben einer Verbraucherin bei weiterem Zahlungsverzug mit einem Gerichtsverfahren gedroht, durch das “Kosten in Höhe von bis zu 600,00 EUR entstehen” können. Da...

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