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Fast 100 jährige Deutsche Biermarke "Bayernstoff" zu verkaufen

Bierbrauen hat in Deutschland Tradition. Dabei gehören Bier und Bayern unmittelbar zusammen. Aus diesem Grund wurde die Marke "Bayernstoff" bereits 1924 als "Warenzeichen" angemeldet für BIER und diverse Biersorten wie Porter, Weizenbier oder Malzbier. Die Eintragung erfolgte als Wortmarke. Diese Anmeldung besteht bis heute. Zudem erfolgte eine weitere Markenanmeldung "Bayernstoff" im Jahr 1997 für Mineralwässer, Fruchtgetränke, Fruchtsäfte, Sirupe sowie für Bekleidungsstücke & Kopfbedeckungen. Damit ist die Marke im Getränkebereich gut einsetzbar und vermarktbar. Zur Marke erhält der Käufer die passenden Domains - http://www.bayernstoff.de - http://www.bayernstoff.com Unten stehendes Logo war als Wort-/Bildmarke eingetragen und wurde von Markeninhaber nicht verlängert. Somit kann ein neues Logo selbst erstellt werden oder das alte Logo vom Käufer wieder angemeldet werden. Weitere interessante Marken unter: http://www.marken-boerse.com Firmenporträt: Die...

MarkenBörseNews: süss, süßer, Stevia / Rebiana

Verschiedene Süssungsmittel-Marken zu verkaufen Erstaunt stellt die MarkenBörse fest, dass einige Süssungsmittel-Marken nicht fest in Großkonzernbesitz sind - obwohl diese von ihnen verwendet werden - sondern von Kleinunternehmern registriert worden sind und nun zum Verkauf stehen. Es handelt sich dabei um - das Markenpaket stevia, bestehend aus den Wortmarken „Steviasan“, „Stevia C“ und Stevia + C“ und der Domain www.stevia.de. Diese Marken wurden für die typischen Lebensmittelklassen 30, 31 und 32 angemeldet. - die Marke „Rebiana“ und die Domain www.rebiana.de. Diese Marken wurde ebenso für die typischen Lebensmittelklassen 30, 31 und 32 und zusätzlich für die Klassen 01, 03, und 05 angemeldet. Stevia ist ein aus der Pflanze Stevia rebaudiana („Süßkraut“, auch „Honigkraut“) gewonnenes Stoffgemisch, das als Süßstoff verwendet wird. Steviablätter werden seit Jahrhunderten von der indigenen Bevölkerung...

Warnungen der Markenämter: Abzocke mit scheinbar offiziellen Schreiben

as DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) gibt regelmäßig Warnungen vor teilweise irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen oder Verlängerungen heraus. Fragwürdige Firmen bieten teilweise unter behördenähnlicher “Aufmachung” eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten (Marken, Patente, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster u.Ä.) in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim entsprechenden Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und/ oder Überweisungsträger dieser Unternehmen sollen offensichtlich teilweise den Anschein amtlicher Formulare erwecken. Das DPMA benennt hierzu folgende Unternehmen, welche nicht im Zusammenhang mit Leistungen des DPMA stehen: AGN Marken- und Unternehmens Veröffentlichung AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K. Allgemeines Datenregister Allgemeine...

13.12.2010: | | | | |

Markenrecht: BPatG bejaht Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke “EpiTect” und “Epitest”.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Bundespatentgericht, 06.07.2010, Az.: 24 W (pat) 23/10 Gem. § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zuständig für die Eintragung von Marken ist in Deutschland das Deutsche...

Markenrecht: Der Name „Naturplus“ für Lebensmittel ist nicht als Marke eintragungsfähig.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Bundespatentgericht, Beschluss vom 12.11.2010, Az.: 28 W (pat) 2/10 - Naturplus Gem. § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zuständig für die Eintragung von Marken...

22.11.2010: | | | | |

Markenrecht: Der Name des seltensten Elements der Erde ist als Marke eintragungsfähig.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Bundespatentgericht, Beschluss vom 02.11.2010, 33 W (pat) 121/0 Gem. § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zuständig für die Eintragung von Marken ist in Deutschland...

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