HABM

MarkenBörseNews: süss, süßer, Stevia / Rebiana

Verschiedene Süssungsmittel-Marken zu verkaufen Erstaunt stellt die MarkenBörse fest, dass einige Süssungsmittel-Marken nicht fest in Großkonzernbesitz sind - obwohl diese von ihnen verwendet werden - sondern von Kleinunternehmern registriert worden sind und nun zum Verkauf stehen. Es handelt sich dabei um - das Markenpaket stevia, bestehend aus den Wortmarken „Steviasan“, „Stevia C“ und Stevia + C“ und der Domain www.stevia.de. Diese Marken wurden für die typischen Lebensmittelklassen 30, 31 und 32 angemeldet. - die Marke „Rebiana“ und die Domain www.rebiana.de. Diese Marken wurde ebenso für die typischen Lebensmittelklassen 30, 31 und 32 und zusätzlich für die Klassen 01, 03, und 05 angemeldet. Stevia ist ein aus der Pflanze Stevia rebaudiana („Süßkraut“, auch „Honigkraut“) gewonnenes Stoffgemisch, das als Süßstoff verwendet wird. Steviablätter werden seit Jahrhunderten von der indigenen Bevölkerung...

Markenrecht: EuG: Kein Markenschutz für Halloumi-Käse

Die Marken „HALLOUMI“ und „XA??OYMI“ sind nach Auffassung des EuG nicht schutzfähig, da sie lediglich die von der Markenanmeldung erfassten Käseprodukte beschrieben. Das Gericht bestätigte daher mit Urteilen vom 7. Oktober 2015 (Rechtssachen T-292/14 und T-293/14) die Entscheidung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM), welches die Markenanmeldungen zurückgewiesen hatte. Halloumi bzw. XA??OYMI bezeichnet eine zyprische Käsesorte, welche auf eine bestimmte Art hergestellt wird und typische geschmackliche Eigenschaften aufweist. Die Republik Zypern hatte versucht, die Bezeichnung durch Anmeldung der Gemeinschaftsmarken europaweit schützen zu lassen. Das HABM stellte jedoch fest, dass die Marken jedenfalls für die zyprischen Verbraucher eine landestypische Käsespezialität bezeichnen und daher keine Unterscheidungskraft aufwiesen, d. h. sie sind nicht geeignet, auf eine bestimmte betriebliche Herkunft der von den Anmeldungen...

Inhalt abgleichen