Geschmacksmuster

Marke oder Geschmacksmuster – wie schützt man Schuhdesigns?

Das Design von Schuhen ist sicherlich ein Hauptgrund für wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg beim Verkauf eines Schuhmodells. Demnach ist das Interesse der Hersteller, einen möglichst umfassenden Schutz ihrer Designs zu sichern, äußerst groß. Grundsätzlich bieten sich zum Schutz von Designleistungen Geschmacksmuster als Schutzrecht an. Dabei handelt es sich um ein Registerrecht, welches ein ausschließliches Recht an einer Gestaltung gewährt. In der Praxis werden besonders die seitlichen Gestaltungen von Schuhen registriert, um einen Designtrend u. U. für sich allein nutzen zu können. Das Geschmacksmusterrecht ist jedoch nicht risikofrei. Derjenige, der ein Geschmacksmuster für sich beanspruchen will, hat im Streitfall nachzuweisen, dass das Muster nicht schon zum sog. vorbekannten Formenschatz gehört. Man muss also beweisen, dass die Gestaltung nicht schon vor der Eintragung von einem Dritten in entsprechender Weise benutzt...

Warnungen der Markenämter: Abzocke mit scheinbar offiziellen Schreiben

as DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) gibt regelmäßig Warnungen vor teilweise irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen oder Verlängerungen heraus. Fragwürdige Firmen bieten teilweise unter behördenähnlicher “Aufmachung” eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten (Marken, Patente, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster u.Ä.) in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim entsprechenden Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und/ oder Überweisungsträger dieser Unternehmen sollen offensichtlich teilweise den Anschein amtlicher Formulare erwecken. Das DPMA benennt hierzu folgende Unternehmen, welche nicht im Zusammenhang mit Leistungen des DPMA stehen: AGN Marken- und Unternehmens Veröffentlichung AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K. Allgemeines Datenregister Allgemeine...

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