Versicherungsnehmer

proConcept AG: Lebensversicherung - BaFin verweist auf Regeln ab Juli 2018 für Standmitteilungen

Verbraucher sollen zukünftig einmal jährlich über den Wert ihrer Verträge eine Übersicht erhalten Zug, den 31.05.2018 Jeder, der eine Lebens- oder Rentenversicherung besitzt, erhält einmal jährlich eine Wertmitteilung zu seinem Versicherungsvertrag, eine sogenannte Standmitteilung, die jedem Versicherungsnehmer laut § 155 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zugeschickt werden muss. Diese werden ab dem 01.07.2018 vom Gesetzgeber bezüglich der Anforderungen massiv verschärft, so berichtet die BaFin aktuell in ihrem April-Journal 2018. Schon ab dem 3. Quartal 2018 müssen die Gesellschaften ihre Versicherungskunden wesentlich ausführlicher darüber informieren, welche Wertstellung ihre Lebensversicherung aktuell aufweist. Bereits vergangenes Jahr hat der Gesetzgeber die Anforderungen massiv verschärft, welche Informationen die jährliche Standmitteilung verpflichtend ausweisen muss. Nicht nur der Rückkaufswert des Vertrages...

proConcept AG: 9 Gründe für die Kündigung einer Lebensversicherung

LV Doktor: Jetzt von den Policen trennen Zug, 29.12.2015. Der Bund der Versicherten und das Handelsblatt vertreten die Auffassung, dass die klassische Lebensversicherung ausgedient hat. Trotzdem scheuen sich viele Kunden vorzeitig ihre LV zu kündigen. „Jahrzehntelang hat man Verbraucher davor gewarnt vorzeitig aus ihren Verträgen wegen drohender hoher Verluste auszusteigen. Doch können durch professionelle Kündigung mittels einem spezialisierten Anwalt die Chancen erheblich steigen alle eigezahlten Beiträge plus Zinsen zurück zu erhalten“, so Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept AG und deren Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor. Weitere Gründe gegen die Fortführung einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung 1. Unnötiger Versicherungsschutz Dient die Versicherung dem Hinterbliebenenschutz, ist eine Weiterführung des Vertrages manchmal durchaus sinnvoll. Wurde die Versicherung jedoch zur Kapitalbildung gezeichnet,...

PR-Experte Michael Oehme: Großfusion bei Krankenkassen?

Entsteht bald eine Großkrankenkasse zwischen Barmer/GEK und Deutsche BKK? St. Gallen, 30.10.2015. PR-Experte Michael Oehme macht auf eine mögliche Großfusion bei den Krankenkassen Barmer/GEK und Deutsche BKK aufmerksam. Demnach berichteten in der vergangenen Woche mehrere Medien, dass eine Absichtserklärung für die Großfusion unterschrieben worden sei. Das ARD Hauptstadtstudio berichtete, dass die Verwaltungsräte bereits den weiteren Verlauf besprechen. Unternehmenssprecher Athanasios Dougias bestätigte dem SWR, dass es zwar Gespräche über eine Großfusion gebe, diese aber bislang ergebnisoffen blieben. „Die Frage ist, ob es zwischen den beiden Krankenkassen tatsächlich zu einer Großfusion kommt, oder ob lediglich kooperative Teilbereiche entstehen, in denen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden“, so Michael Oehme. Sollte es allerdings zu einer Fusion der Deutschen BKK mit der Barmer/GEK kommen, würde demnach die größte,...

Aktives „Vererbungsmanagement“ mit Rentenpolicen der ATLANTICLUX Lebensversicherung

München. 10.10.2011. „Bis dass der Tod uns scheidet“, ist hierzulande eine immer seltener gewordene Form der Trennung. Die Zahl der Ehescheidungen alleine im Jahre 2010 in Deutschland betrug 187.027. Der Anteil derjenigen, die zwei- oder gar mehrfach erneut heiraten, wächst. Und es mögen Sozialwissenschaftler noch so viele Erklärungen für das „Phänomen Scheidung“ finden - die Tatsache, dass eine Ehe heute nur noch selten ein Leben lang hält, ist unumstritten. „Richtig Einzug genommen in das Bewusstsein von Inhabern von Versicherungspolicen hat diese Situation aber noch nicht“, meint Andreas Wurscher, beim Münchner...

Die Pflichten von Versicherungsnehmern bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsnehmer, die sich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, erlangen mit diesem Vertrag nicht nur das Recht, im Berufsunfähigkeitsfall eine monatliche Rente zu erhalten, sondern sie gehen mit diesem Vertrag auch Pflichten ein.  Diese Pflichten beginnen bereits bei Vertragsabschluss. Ein solcher Vertragsabschluss ist nur dann möglich, wenn Versicherungsnehmer die im Antrag enthaltenen Gesundheitsfragen vollständig ausgefüllt haben. Diese Gesundheitsfragen sind für die Versicherung wichtige Risikoindikatoren und dienen dazu, die Versicherungsbeiträge korrekt zu kalkulieren. Bestehende Vorerkrankungen...

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