Die Pflichten von Versicherungsnehmern bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsnehmer, die sich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, erlangen mit diesem Vertrag nicht nur das Recht, im Berufsunfähigkeitsfall eine monatliche Rente zu erhalten, sondern sie gehen mit diesem Vertrag auch Pflichten ein. 
Diese Pflichten beginnen bereits bei Vertragsabschluss. Ein solcher Vertragsabschluss ist nur dann möglich, wenn Versicherungsnehmer die im Antrag enthaltenen Gesundheitsfragen vollständig ausgefüllt haben. Diese Gesundheitsfragen sind für die Versicherung wichtige Risikoindikatoren und dienen dazu, die Versicherungsbeiträge korrekt zu kalkulieren. Bestehende Vorerkrankungen können sich daher negativ auf den Versicherungsbeitrag auswirken, mitunter könnten diese Erkrankungen sogar von der Leistungspflicht ausgeschlossen werden. 
Da einige Antragsteller diese Vorgehensweise der Versicherungen kennen, werden die Gesundheitsfragen nicht vollständig oder aber falsch beantwortet. Dies jedoch kann für den Versicherungsnehmer schwer wiegende Folgen haben, denn die Versicherung wird mit Eintritt des Leistungsfalls natürlich auch die vorangegangene Krankengeschichte prüfen. Sollte in dieser Prüfung aufgedeckt werden, dass Versicherungsnehmer wissentlich oder auch fahrlässig falsche Angaben gemacht haben, droht der Leistungsentzug und Versicherte erhalten trotz regelmäßiger Zahlung ihrer Versicherungsprämien keine Leistungen. 
Es ist aus diesem Grund wichtig, die Gesundheitsfragen vollständig zu beantworten. Sollte dies mangels Fachkenntnissen nicht möglich sein bietet es sich an, den Hausarzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden, so dass dieser der Versicherung die notwendigen Angaben machen kann. Sofern der Versicherte dann berufsunfähig geworden ist ist es notwendig, dies der Versicherung unverzüglich anzuzeigen und wiederum den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, so dass der Krankheitsverlauf überprüft und bewertet werden kann. 
Grundsätzlich sind die Vorgehensweisen bei Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in dieser Branche einheitlich. Allerdings werden bestehende Vorerkrankungen nicht bei allen Versicherungen gleichermaßen bewertet. Auch der Risikoaufschlag für bestehende Vorerkrankungen kann sehr differenziert sein. 
Es lohnt sich bei vorhandenen Erkrankungen also nochmals, einen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich durchzuführen. Ein solcher Vergleich sollte vor dem Vertragsabschluss ohnehin obligatorisch sein, kann bei Vorerkrankungen aber nochmals lohnen. Für diesen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich sollte der Versicherungsantrag ausgefüllt und an die Versicherung übermittelt werden. Sie wird dann nach Abschluss der Prüfung und Bewertung ein Angebot erstellen, welches je nach Wunsch angenommen oder abgelehnt werden kann. Kosten fallen bei einem solchen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich nicht an, gleichzeitig ist die Anfrage unverbindlich. 


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