Bafin

Trading-Geschäfte von Investoren sind als Unternehmensprofil gem. § 1 KWG genehmigungspflichtig - von Dr. jur. H. Werner

Tradinggeschäfte sind Handelsgeschäfte mit Fianznstrumenten im Sinne des Kreditwesengesetzes ( KWG ). Wenn die Mehrzahl der Handelsgeschäfte in einem Unternehmen aus Finanzinstrumenten besteht, ist die Genehmigung der BaFin erforderlich. Trading-Geschäfte als Hauptgeschäfte eines Unternehmens sind somit bei der Kapitalmarktaufsicht zulassungspflichtig. Trading-Geschäfte an den Börsen mit Anlegergeldern als Massenhebel ist ein stark wachsendes Geschäftsmodell, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Entsprechende Unternehmens-Neugründungen schießen wie Pilze aus dem Boden, ohne die bankaufsichtsrechtlichen Genehmigungsvorbehalte des § 1 KWG über Einlagengeschäfte der Banken zu kennen. Die BaFin hat deshalb mit entsprechenden Verfügungen häufig Unternehmen untersagt, das Trading mit Anlegergeldern ( soweit diese stimmrechtslose "Fremdgelder" darstellen ) als Hauptgeschäftsfeld zu betreiben und somit im Fachjargon "ein...

Die erlaubnisfreie Tätigkeit des Tippgebers bei Kapitalanlagen (BaFin) und das Vergütungsverbot - von- Dr. jur. H. Werner

Vermittler von Finanzinstrumenten nach KWG benötigen die Genehmigung der IHK gem. § 36 Abs. 3 f KWG nach einem entsprechenden Lehrgang. Der Tippgeber kann dagegen erlaubnisfrei tätig werden. Die Definition des „Tippgebers“ spielt bei der Vermittlung von Kapitalanlagen und bei dem Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot der vermittelnden Finanzdienstleister bzw. bei den Versicherungsvermittlern eine Rolle – so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Seit Ende Juli 2017 gilt für Versicherungsunternehmen aufgrund des neuen § 48 b Versicherungsaufsichtsgesetz ( VAG ) für Vermittler ein Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot. Hintergrund ist das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (siehe BaFinJournal März 2017 und August 2017) und die Stellungnahme der BaFin : https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2017/fa_bj_1710_Provisionen.html Nach dem neuen § 48b VAG ist...

Sogar ohne teure BaFin-Prospekte sind Finanzierungen mit Mezzaninekapital am freien Markt möglich - von Dr. jur. Horst Werner

Bereichsausnahmen zur Prospektfreiheit bestehen gemäss den §§ 1 - 4 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) siehe ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de . Dort sind die Prospektausnahmen ausführlich beschrieben und erläutert. Kapitalmarktorientierte Finanzierungen bedürfen also keineswegs stets eines BaFin-Prospekts, der nur unnötig teuer und bürokratrisch ist. Ohne Prospekt muss kein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorliegen, so Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ). Das Gesetz über Vermögensanlagen ( VermAnlG ) bietet zur Kapitalbeschaffung zahlreiche Bereichsausnahmen von der gesetzlichen Prospektpflicht, die nur unnötig teuer im fünfstelligen Eurobereich liegt, so der Kapitalmarktfachmann. Die gesetzlich festgeschriebenen Prospekte sind so bürokratisch, so dass diese von den Anlegern als eigentliche Zielgruppe ohnehin nicht verstanden werden können. BaFin-Prospekte erfordern einen Umfang von einhundert...

Regulatorischer Druck steigt: BaFin fordert schnellere Schadenregulierung

LoyaltyEffect unterstützt Versicherer mit flexiblen Lösungen: München, den 23.04.2025 - In einer aktuellen Stellungnahme macht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) deutlich: Versicherungsunternehmen - insbesondere in der Kfz- und privaten Krankenversicherung - müssen ihre Prozesse in der Schadenregulierung deutlich beschleunigen. Kritisiert werden dabei unter anderem lange Bearbeitungszeiten sowie unzureichende Erreichbarkeit im Kundenservice. Der Druck zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen nimmt spürbar zu. Flexible Lösungen für akuten Personalbedarf LoyaltyEffect GmbH, ein auf die Versicherungswirtschaft...

Fa. Karl Günther als Getränkespezialist bietet innovativen Flüssigtee auf einem europäischen Milliardenmarkt zur Beteiligung

Die Fa. Karl Günther als Getränkespezialist bietet innovativen Flüssigtee auf einem europäischen Milliardenmarkt zum Verkauf und gewährt Beteiligungen für Investoren Die Fa. Karl Günther in D-09648 Mittweida vertreibt u.a. Getränkespezialitäten. Dazu gehört auch eine neuartige Art der Teezubereitung. In Deutschland werden jährlich 50 Milliarden Tassen Tee in verschiedenen Geschmacksrichtungen getrunken. Das neue Produkt ersetzt komplett den bisher eingesetzten Teebeutel. Unser Produkt ist auch als innovativer Artikel im Kaffeebereich einsetzbar, das eröffnet weiter sehr große Erfolgschancen in ganz Europa. Um den...

18.12.2024: |

Grundschuldbesicherte Darlehensverträge können bankenunabhängig am Kapitalmarkt auch für Immobilienkäufe verwendet werden

Dr. jur H. Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) weist insbesondere auf die grundschuldbesicherten Darlehensverträge als Kapitalanlagen hin, die stets BaFin-genehmigungsfrei und Prospekt-frei ohne Volumenbegrenzung platziert werden dürfen und die somit zur bankenunabhängigen Kapitalbeschaafung für Immobilien-Käufe dienen können. Nach der Grundsatzentscheidung der BaFin gilt das grundschuldbesicherte Darlehen als Kapitalanlage nicht als Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes und auch nicht als Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ( VermAnlG ), da in § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VermAnlG nur das partiarische...

Unterschied von Gelddarlehen u. dem Sachdarlehen sowie zur Leihe gemäß § 1 Nr. 3, 4 und 7 VermAnlG – von Dr. jur. Horst Werner

Nachrangdarlehen über Geld ohne Wertpapierverbriefung als Vermögensanlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz mit einer Nachrangabrede stehen in ihrer Grundform im BGB. Gelddarlehen sind im § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert und dürfen am Kapitalmarkt nur mit einem qualifizierten Nachrang und eventuell zusätzlich mit einem Gewinnanteil ( als partiarisches Darlehen ) als Vermögensanlage gem. § 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) öffentlich angeboten werden. Sachdarlehen sind im § 607 BGB definiert und sind keine Finanzinstrumente gemäß § 1 Vermögensanlagengesetz. Es ist jedoch...

Cloud-Auslagerungen: Was die BaFin jetzt fordert

Bad Homburg, 14. März 2024 - Mit einer neuen Aufsichtsmitteilung hat die BaFin im Januar ihre Regelungen für Finanzdienstleister konkretisiert, die IT-Services an Cloud-Anbieter auslagern. Die bislang gültige "Orientierungshilfe" aus dem Jahr 2018 wurde hierbei wesentlich erweitert und auch um Hinweise zur Umsetzung des Digital Operational Resilience Act (DORA) ergänzt. Die wichtigsten Neuerungen: Im Kapitel "Vorbereitende Handlungen und Governance-Rahmen für die Cloud" macht die BaFin jetzt konkrete "Interne Vorgaben für die Nutzung der Cloud" und legt fest, welche Themen als Mindestumfang in den institutseigenen Vorgaben zu...

Swissinvestmentsolution.com: BaFin ermittelt gegen Swiss Investment Solution wegen unerlaubter Festgeldangebote

Auf der Startseite der Bundesanstalt wird am 30. Juni 2023 veröffentlicht : "Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor dem Angebot der Swiss Investment Solution. Nach Informationen der BaFin treten die Verantwortlichen an Kundinnen und Kunden in Deutschland heran, um ihnen Festgeldangebote mit hoher Verzinsung zu unterbreiten. Zudem wirbt die Gesellschaft mit einem bevorstehenden Börsengang und bietet Kundinnen und Kunden den Kauf vorbörslicher Aktien an. Die Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die „Swiss Investment Solution“ unerlaubt Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in...

Fintech-Unternehmen erobern den Markt für innovative Finanzdienstleistungen durch digitale Technik - von Dr. jur. Horst Werner

Der Begriff "FinTech" steht für Unternehmen, die innovative, technologiebasierte und mit dem Thema „Finanzen“ in Zusammenhang stehende Anwendungssysteme anbieten, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Der Markt für sogenannte innovative FinTechs erfordert, technische Innovationen im Finanzdienstleistungsbereich einerseits nicht durch zu bürokratische Eingriffe im Keim zu ersticken, gleichzeitig aber zu verhindern, dass diese Innovationen Finanzmarkt-Aufsichtsgrundsätze verletzen. Aufsichtsrechtliche Relevanz hat ein Fintech-Unternehmen stets dann, wenn es – unabhängig von der verwendeten Technologie –...

Inhalt abgleichen