proConcept AG: 9 Gründe für die Kündigung einer Lebensversicherung

LV Doktor: Jetzt von den Policen trennen

Zug, 29.12.2015. Der Bund der Versicherten und das Handelsblatt vertreten die Auffassung, dass die klassische Lebensversicherung ausgedient hat. Trotzdem scheuen sich viele Kunden vorzeitig ihre LV zu kündigen. „Jahrzehntelang hat man Verbraucher davor gewarnt vorzeitig aus ihren Verträgen wegen drohender hoher Verluste auszusteigen. Doch können durch professionelle Kündigung mittels einem spezialisierten Anwalt die Chancen erheblich steigen alle eigezahlten Beiträge plus Zinsen zurück zu erhalten“, so Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept AG und deren Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor.

Weitere Gründe gegen die Fortführung einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung

1. Unnötiger Versicherungsschutz

Dient die Versicherung dem Hinterbliebenenschutz, ist eine Weiterführung des Vertrages manchmal durchaus sinnvoll. Wurde die Versicherung jedoch zur Kapitalbildung gezeichnet, empfiehlt es sich in den meisten Fällen, den Versicherungsschutz aufzugeben und die Sparsummen in andere, rentablere Alternativen umzuschichten.

2. Starre, unflexible Verträge

Was aus Sicht der proConcept ebenfalls deutlich gegen eine klassische Lebensversicherung spricht, sind lange Laufzeiten und starre Verträge. Die Mehrheit der Verträge basiert auf Laufzeiten zwischen 25 und 30 Jahren und bietet kaum Spielraum für Veränderungen der persönlichen Ist-Situation.

3. Mangelnde Transparenz

Nach Meinung von LV-Doktor, Verbraucherschützern wie Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen fehlen klassischen Vorsorgeprodukten die nötige Transparenz. Verträge, mit denen man gleichzeitig Geld anspart und sich einen Risikoschutz erkauft, sind für Laien schwer bis gar nicht zu durchschauen.

4. Hohe monatliche Fixkosten

Nicht selten werden LV-Produkte mit einem Berufsunfähigkeitsschutz gekoppelt und beinhalten eine Beitragsdynamik. So kann der Versicherungsnehmer seine monatlichen Fixkosten schwer oder gar nicht planen.

5. Unverhältnismäßig hohe Abschläge für Abschluss & Verwaltung

Hier ein Rechenbeispiel: Ein Kunde zahlt pro Monat 100 € in seinen Vertrag. Von dieser Summe werden von der Versicherung die Kosten für Provision, Abschluss und Verwaltung abgezogen, sowie die Aufwendungen für Risikoschutz. Die Kosten hierfür liegen zwischen 30 und 35 €. Also werden lediglich 65 bis 70 € angespart. Und bei den niedrigen Renditen braucht so ein Vertrag schon mal 15 – 20 Jahre bis das eingezahlte Geld wieder vorhanden ist, von Renditen ganz zu schweigen.

6. Niedriger Garantiezins, der nur auf Sparanteil anfällt

Leider wissen viele Verbraucher nach Meinung der proConcept nicht, dass der vereinbarte Garantiezins lediglich auf den Sparanteil, in der Beispielrechnung 65-70 €, berechnet wird. Das macht gerade bei Verträgen, die auf lange Laufzeiten (mitunter 30 Jahre) geschlossen wurden, einen erheblichen Unterschied.

7. Unsichere Überschussbeteiligung

Auch die in Aussicht gestellten Überschussbeteiligungen entfallen, wenn keine Gewinne durch Reinvestition der eingezahlten Gelder erwirtschaftet werden.

8. Schieflage der Versicherungswirtschaft

Verschiedene Prognosen von Analysten und Ratingagenturen wie Moody’s, Assekurata oder der Main First Bank prophezeien der Lebensversicherungsbranche nicht nur auf lange Sicht, sondern bereits ab dem nächsten Geschäftsjahr rote Zahlen. So geht die Main First Bank, nach Analyse der Bilanzen deutscher Lebensversicherer, davon aus, dass vier von zehn Lebensversicherungsgesellschaften bereits 2016 in die Verlustzone rutschen, 2025 sogar die gesamte Branche ein dickes Minus zeichnet.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Internationale Währungsfonds warnen sogar vor einem Gesamtkollaps der Branche. Der LV-Doktor warnt vor dem völligen Verlust der Kundengelder. Werden Versicherer zahlungsunfähig greift § 89 des Versicherungsvertragsgesetzes wonach in wirtschaftlichen Notlagen ein Zahlungstopp verhängt werden kann.

9. Günstige Rechtsprechung für hohe Rückerstattungen

Durch die Erstreitung des Widerrufsjokers vom LV-Doktor haben Kunden, die ihre Verträge zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, die Möglichkeit, mit professioneller Unterstützung, eine vollständige Rückabwicklung ihres Vertrages mit Auszahlung aller Beiträge und Zinsen zu fordern.
Betroffen vom Widerrufsjoker sind nach Einschätzung von LV-Doktor eine Vielzahl aller Verträge der genannten Zeitspanne.
Wer also einen aktiven Lebensversicherungsvertrag besitzt, sollte diesen unbedingt durch einen Fachmann auf dem Gebiet der Anfechtung und Rückabwicklung prüfen lassen. Die Netzwerkanwälte von LV-Doktor verfügen diesbezüglich über einen außergewöhnlich großen Erfahrungsschatz.

Weiterführende Informationen und Kontakt unter http://www.lv-doktor.de