Regierung Oberbayern

Brisante Petition gegen die EU-Kommission wird weiter untersucht

Am 01.09.2009 wurde vom neu konstituierten Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes (PETI) nach den Europawahlen erstmalig über die Petition Nr. 0473/2008 der atmed AG in Brüssel verhandelt. An der Sitzung nahm auch der Vorstand der atmed AG aus Piding, Herr Christoph Klein und der Rechtsvertreter Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah aus Kehl teil. Die atmed AG wirft in dieser Petition der EU-Kommission und Bundesrepublik Deutschland (BRD) seit 1997 schwerwiegende Verletzungen gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht vor, die begründet und umfangreich belegt sind. Die EU-Kommission hatte über ihre Sprecherin Susanne Höke während der Sitzung des PETI umfangreich Stellung bezogen, ist hierbei aber mit keinem Wort auf die eigentlichen Vorwürfe der schwerwiegenden Gemeinschaftsrechtsverletzungen eingegangen. Die eigentliche Thematik der Petition wurde also von der EU-Kommission vollkommen verfehlt. Vielmehr versucht diese, dem streitgegenständlichen...

VG München verhandelt nach einjähriger Wartezeit über brisante Klage gegen Regierung von Oberbayern

Das VG München verhandelt am Mittwoch, den 23.09.2009, um 14.30 Uhr (Raum 2, Erdgeschoss, Bayerstr. 30 in München) nach einer einjährigen Wartephase in einer öffentlichen Sitzung die brisante Klage der atmed AG gegen die Regierung von Oberbayern in der Hauptsache. Die Regierung von Oberbayern hatte im Mai 2005 den weltweiten Vertrieb des Medizinproduktes „effecto“ der Firma atmed AG mit der Unterstellung einer abstrakten Gefährdung, die in der Realität und bei einer ca. 200.000.000-fachen sicheren täglichen Anwendung bei ca. 30.000 Asthmatikern in den letzten 13 Jahren noch nie aufgetreten ist, verboten. Der atmed AG, sowie weiteren Unternehmen in Deutschland und Holland und auch der europäischen Krankenversichertengemeinschaft ist hierdurch ein gewaltiger wirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe entstanden, der zeitnah über in Vorbereitung befindliche Amtshaftungsklagen beim EuGH und dem Landgericht Traunstein eingeklagt werden...

Günter Verheugen gibt offen Versäumnisse seiner Kommissionsdienststellen zu, zieht jedoch keine Konsequenzen

Nach unserer Pressemitteilung vom 11.03.2008, die unter http://pressemitteilung.ws/node/123714 eingesehen werden kann, liegt uns inzwischen ein Schreiben von EU-Kommissar Günter Verheugen vom 03. März 2008 an den Abgeordneten des Europäischen Parlamentes, Wolfgang Kreissl-Dörfler, zur Kenntnisnahme vor. In diesem Schreiben gibt Günter Verheugen u.a. zu: „Der Fall wurde seitens der Kommission zum damaligen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Auch eine Prüfung, ob Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG der anwendbare Rechtsrahmen gewesen wäre, hat daher nicht stattgefunden.“ In einem vorausgegangenen Schreiben des Generaldirektors Heinz Zourek von der zuständigen Generaldirektion Unternehmen und Industrie vom 17.01.2008 unter der federführenden Leitung von Günter Verheugen wurde uns jedoch mitgeteilt: „Aus unserer Sicht steht daher kein Verfahren offen und es bedarf es auch keiner weiteren Untersuchung des Verfahrens aus dem Jahr 1997....

Inhalt abgleichen