VG München verhandelt nach einjähriger Wartezeit über brisante Klage gegen Regierung von Oberbayern

Das VG München verhandelt am Mittwoch, den 23.09.2009, um 14.30 Uhr (Raum 2, Erdgeschoss, Bayerstr. 30 in München) nach einer einjährigen Wartephase in einer öffentlichen Sitzung die brisante Klage der atmed AG gegen die Regierung von Oberbayern in der Hauptsache.

Die Regierung von Oberbayern hatte im Mai 2005 den weltweiten Vertrieb des Medizinproduktes „effecto“ der Firma atmed AG mit der Unterstellung einer abstrakten Gefährdung, die in der Realität und bei einer ca. 200.000.000-fachen sicheren täglichen Anwendung bei ca. 30.000 Asthmatikern in den letzten 13 Jahren noch nie aufgetreten ist, verboten. Der atmed AG, sowie weiteren Unternehmen in Deutschland und Holland und auch der europäischen Krankenversichertengemeinschaft ist hierdurch ein gewaltiger wirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe entstanden, der zeitnah über in Vorbereitung befindliche Amtshaftungsklagen beim EuGH und dem Landgericht Traunstein eingeklagt werden soll.

Bis heute hat die Regierung von Oberbayern und die Bundesrepublik Deutschland (BRD) trotz ständiger Aufforderungen der atmed AG kein zwingend vorgeschriebenes Schutzklauselverfahren nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG bei der EU-Kommission eingeleitet, um hierdurch eine Rechtssicherheit für die atmed AG herzustellen. Hiervon hatte auch die EU-Kommission unter der Leitung des bestens informierten deutschen EU-Kommissars Herrn Günter Verheugen seit vielen Jahren Kenntnis. Die EU-Kommission und Herr Verheugen zeigten aber bisher trotz ständiger Aufforderungen keinerlei Ambitionen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD einzuleiten, um die Durchführung eines zwingend vorgeschriebenen Schutzklauselverfahrens zu erzwingen. Die Gründe der bisherigen Untätigkeit der EU-Kommission und der BRD sind Bestandteil der Petition Nr. 0473/2008, die am 01.09.2009 öffentlich im Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes (PETI) behandelt werden und die möglicherweise zu gewaltigen rechtlichen und politischen Konsequenzen führen könnten.

Gegen die Verbotsverfügung der Regierung von Oberbayern wehrte sich die atmed AG in den letzten 4 Jahren größtenteils erfolglos mit diversen vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor den bayerischen Verwaltungsgerichten, wobei bislang von diesen kontinuierlich die europäische Rechtsprechung des EuGH ignoriert wurde. Nunmehr eröffnet sich im Rahmen der mündlichen Verhandlung die effektive Möglichkeit, dass die atmed AG einen Antrag auf Vorabentscheidung beim EuGH stellt, damit diesmal die europäische Rechtsprechung bei der Urteilsfindung Berücksichtigung finden muss. Insofern wird mit einer sehr spannenden Verhandlung gerechnet.

Interessierte Medien sind herzlich eingeladen, die Gerichtsverhandlung beim VG München am 23.09.2009 in München zu begleiten, ebenso wie die Tagung des PETI am 01.09.2009 in Brüssel, die ebenso äußerst brisant verlaufen dürfte. Bei beiden Terminen stehen nach den Verhandlungen der Vorstand der atmed AG, Herr Christoph Klein und der Rechtsvertreter Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah, für Interviews und Stellungnahmen zur Verfügung. Nähere Informationen über die Tagung des PETI können der Presseerklärung der atmed AG vom 11.08.2009 entnommen werden, die auf der Homepage www.effecto.info einsehbar ist.

Kontaktdaten:

Christoph Klein, Vorstand

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