Günter Verheugen gibt offen Versäumnisse seiner Kommissionsdienststellen zu, zieht jedoch keine Konsequenzen

Nach unserer Pressemitteilung vom 11.03.2008, die unter http://pressemitteilung.ws/node/123714 eingesehen werden kann, liegt uns inzwischen ein Schreiben von EU-Kommissar Günter Verheugen vom 03. März 2008 an den Abgeordneten des Europäischen Parlamentes, Wolfgang Kreissl-Dörfler, zur Kenntnisnahme vor. In diesem Schreiben gibt Günter Verheugen u.a. zu:

„Der Fall wurde seitens der Kommission zum damaligen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Auch eine Prüfung, ob Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG der anwendbare Rechtsrahmen gewesen wäre, hat daher nicht stattgefunden.“

In einem vorausgegangenen Schreiben des Generaldirektors Heinz Zourek von der zuständigen Generaldirektion Unternehmen und Industrie vom 17.01.2008 unter der federführenden Leitung von Günter Verheugen wurde uns jedoch mitgeteilt:

„Aus unserer Sicht steht daher kein Verfahren offen und es bedarf es auch keiner weiteren Untersuchung des Verfahrens aus dem Jahr 1997. Vor dem von Ihnen geschilderten Hintergrund, dass das Produkt damals nicht freiwillig vom Markt genommen wurde ist es sicherlich bedauerlich, dass nicht schon damals eine entsprechende Bewertung stattgefunden hat. Wie bereits erwähnt, halte ich jedoch weitere Korrespondenz zu diesem Thema nicht für sinnvoll.“

Somit steht zweifelsfrei fest, dass der Generaldirektor Heinz Zourek wissentlich die Unwahrheit behauptet, in dem aufgeführt wird, dass kein Verfahren mehr offen stehen würde, obwohl uns und dem damaligen Hersteller Primed Halberstadt Medizintechnik GmbH bis heute kein rechtgültiger Einstellungsbescheid für das Schutzklauselverfahren aus dem Jahre 1997 nach der Richtlinie 93/42/EWG von der EU-Kommission oder der Bundesrepublik Deutschland vorliegt und uns hierdurch seit inzwischen über 10 Jahren sämtliche Rechtsmittel auf europäischer Ebene verwehrt sind. Verwunderlich und nicht nachvollziehbar ist hierbei, warum EU-Kommissar Günter Verheugen nicht zur Aufklärung des Falles aktiv beiträgt, obwohl ihm die Versäumnisse und Missstände seit sehr langer Zeit bekannt sind. Daher ist es offensichtlich, dass bestimmte Interessen und Versäumnisse geschützt und Lücken im europäischen Rechtssystem kaschiert werden sollen. Die EU betont jedoch immer wieder in der Öffentlichkeit die angebliche Transparenz der eigenen Institutionen und Behörden, was in unserem Fall gerade nachweislich nicht geschieht. Dies alleine stellt schon einen gewaltigen Skandal dar.

Diese nicht akzeptablen Vorgänge zum wirtschaftlichen Nachteil des europäischen Krankenversicherungssystems haben wir letzten Monat zum Anlass genommen, eine öffentliche Petition beim Europäischen Parlament zur Aufklärung der Unregelmäßigkeiten einzureichen, die als Anlage beigefügt ist und eingesehen werden kann.

Weiterhin haben wir eine erneute Eilklage auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht München (VG München) am 14.04.2008 gegen die Regierung von Oberbayern eingereicht, hierbei zugleich einen Antrag auf Vorabentscheidung nach Art. 234 EGV beim EuGH gestellt, sowie vorauseilend eine umfangreiche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München gegen die Regierung von Oberbayern und die BRD eingereicht und nachfolgend die Landtagsfraktion der Grünen in Bayern umfassend informiert. Die Aktenzeichen zu den beiden anhängigen Verfahren vor dem VG München und bei der Staatsanwaltschaft München können bei uns erfragt werden.

Am 14.04.2008 erhielten wir unerwartet ein Schreiben von Generaldirektor Heinz Zourek als Antwort auf ein an Herrn Günter Verheugen gerichtetes e-Mail, in dem wir baten, uns den Einstellungsbescheid für das erste Schutzklauselverfahren aus dem Jahre 1997 zu übermitteln.

Generaldirektor Heinz Zourek teilte uns in dem aktuellen Schreiben mit, dass es keinen Einstellungsbescheid für das erste Schutzklauselverfahren im Jahre 1997 geben würde. Somit ist diese neue Aussage vollkommen konträr zu seiner bisherigen Behauptung in seinem Schreiben vom 17.01.2008, in dem er angab, es würden keine Verfahren mehr bei der EU-Kommission offen stehen. Diese Informationen haben wir auch unverzüglich "OLAF" mitgeteilt.

Wir haben bisher trotz mehrmaliger ausdrücklicher Bitte keine Kenntnis von der europäischen Antikorruptionsbehörde "OLAF" erhalten, wie weit die Ermittlungen gegen die EU-Kommission fortgeschritten sind und wann mit einem Ergebnis gerechnet werden kann.

Piding, den 26. April 2008

Christoph Klein, Vorstand

Kontaktdaten für interessierte Medien:

atmed AG
Reichenhaller Str. 3
D-83451 Piding
Telefon: (+0049) 08651-718809
Telefax: (+0049) 08651-690293
Homepage: www.effecto.info
Email: contact@effecto.info

AnhangGröße
Petition an das EU-Parlament.pdf29.59 KB