VG München

VG München verhandelt nach einjähriger Wartezeit über brisante Klage gegen Regierung von Oberbayern

Das VG München verhandelt am Mittwoch, den 23.09.2009, um 14.30 Uhr (Raum 2, Erdgeschoss, Bayerstr. 30 in München) nach einer einjährigen Wartephase in einer öffentlichen Sitzung die brisante Klage der atmed AG gegen die Regierung von Oberbayern in der Hauptsache. Die Regierung von Oberbayern hatte im Mai 2005 den weltweiten Vertrieb des Medizinproduktes „effecto“ der Firma atmed AG mit der Unterstellung einer abstrakten Gefährdung, die in der Realität und bei einer ca. 200.000.000-fachen sicheren täglichen Anwendung bei ca. 30.000 Asthmatikern in den letzten 13 Jahren noch nie aufgetreten ist, verboten. Der atmed AG, sowie weiteren Unternehmen in Deutschland und Holland und auch der europäischen Krankenversichertengemeinschaft ist hierdurch ein gewaltiger wirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe entstanden, der zeitnah über in Vorbereitung befindliche Amtshaftungsklagen beim EuGH und dem Landgericht Traunstein eingeklagt werden...

Günter Verheugen gibt offen Versäumnisse seiner Kommissionsdienststellen zu, zieht jedoch keine Konsequenzen

Nach unserer Pressemitteilung vom 11.03.2008, die unter http://pressemitteilung.ws/node/123714 eingesehen werden kann, liegt uns inzwischen ein Schreiben von EU-Kommissar Günter Verheugen vom 03. März 2008 an den Abgeordneten des Europäischen Parlamentes, Wolfgang Kreissl-Dörfler, zur Kenntnisnahme vor. In diesem Schreiben gibt Günter Verheugen u.a. zu: „Der Fall wurde seitens der Kommission zum damaligen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Auch eine Prüfung, ob Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG der anwendbare Rechtsrahmen gewesen wäre, hat daher nicht stattgefunden.“ In einem vorausgegangenen Schreiben des Generaldirektors Heinz Zourek von der zuständigen Generaldirektion Unternehmen und Industrie vom 17.01.2008 unter der federführenden Leitung von Günter Verheugen wurde uns jedoch mitgeteilt: „Aus unserer Sicht steht daher kein Verfahren offen und es bedarf es auch keiner weiteren Untersuchung des Verfahrens aus dem Jahr 1997....

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