Oberlandesgericht Celle

Prozesslawine nimmt kein Ende: Künstler Tom Sack zum siebten Mal wegen Veröffentlichung vor Gericht

Nachdem erst vor wenigen Tagen das Strafverfahren um die mutmaßlich erfundenen Künstler Ernst Cuno und Joe Kapingo wegen Substanzlosigkeit eingestellt wurde, rollt die Prozesslawine gegen Tom Sack unvermittelt weiter: Am 10. Februar wird vor dem Landgericht Bückeburg ein Verfahren wegen des Vorwurfs der „verbotenen Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung“ (§ 353d Nr. 3 StGB) wegen Rechtsfehlern neu aufgerollt. Die Karten für den Künstler und ehemaligen Kunsthändler stehen diesmal nicht schlecht. Für Tom Sack ist es bereits die siebte Gerichtsverhandlung wegen dieses Vorwurfs und die vierte in ein- und derselben Sache: Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht hatten sich seit März 2009 - jeweils in mündlicher Verhandlung - mit der Frage befasst, ob der Künstler einen Gerichtsbeschluss aus einem laufenden Strafverfahren ins Internet stellen durfte. Staatsanwaltschaft und Angeklagter hatten jeweils Rechtsmittel gegen die Urteile...

OLG Celle fällt Urteil zur Reichweite der Kunst- und Meinungsfreiheit: Künstler erhält beschlagnahmtes Gemälde zurück

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat am Mittwoch im Rahmen einer Revisionshauptverhandlung (Az.: 31 Ss 30/10) ein Machtwort in der mehrjährigen Auseinandersetzung zwischen der Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Bückeburg und dem zeitgenössischen Künstler und ehemaligen Kunsthändler Tom Sack gesprochen. Konkret ging es um das von Sack gemalte Porträt eines gegen ihn wegen des Verdachts der Kunstfälschung ermittelnden Staatsanwalts sowie um ein ins Internet gestelltes Video einer Hausdurchsuchung. Außerdem hatte der Senat zu klären, inwiefern die Veröffentlichung von amtlichen Schriftstücken aus einem laufenden Ermittlungsverfahren durch den Betroffenen selbst strafbar ist. Der Künstler hatte nämlich ebenfalls den richterlichen Beschluss ins Netz gestellt, mit dem die Beschlagnahme des Staatsanwaltsporträts angeordnet wurde. Im Punkt des Gemäldes schloss sich das Gericht den beiden Vorinstanzen an und stellte nochmals...

Darf man einen Staatsanwalt malen? - Oberlandesgericht Celle verhandelt in einem nicht alltäglichen Straffall

Darf man einen Staatsanwalt auf Leinwand malen und das Gemälde zum Kauf anbieten? Darf man seine eigene Hausdurchsuchung mitfilmen und den Film ins Internet stellen? Darf man Unterlagen aus seinem eigenen Strafverfahren veröffentlichen? - Eine nicht alltägliche Strafsache beschäftigt zur Zeit das Oberlandesgericht Celle. Angeklagt ist Tom Sack, 28 Jahre alt, Künstler und Jurastudent, aber auch ehemaliger Kunst- und Antiquitätenhändler. Er hat sich auf seine Art gegen fragwürdige Ermittlungen gewehrt. Der Vorwurf: "Kunstfälscherei im Großen Stil". Sack soll über mehrere Jahre hinweg mit beachtlicher krimineller Energie Werke berühmter Maler, wie Max Liebermann oder Ernst Ludwig Kirchner, in seinem Atelier selbst gemalt und anschließend in seiner Eigenschaft als Kunsthändler für bis zu fünfstellige Beträge auf dem Kunstmarkt abgesetzt haben. Diese eigentlichen Vorwürfe haben sich mittlerweile größtenteils als haltlos erwiesen....

Fall Tom Sack: OLG Celle weist Klageerzwingungsantrag ab - Staatsanwalt unterliegt Verbotsirrtum

Ein Antrag des Künstlers und mutmaßlichen Kunstfälschers Tom Sack auf Erhebung der öffentlichen Klage gegen einen Staatsanwalt, der im Rahmen einer Hausdurchsuchung die gewaltsame Wegnahme einer Videokamera zur Vermeidung von Filmaufnahmen angeordnet hat, wurde vom Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 08. September 2009 - 2 Ws 185/09 - aus formalen Gründen abgewiesen. Der Senat führt in seiner Begründung aus, dass in dem Antrag u.a. nicht ausreichend auf die subjektive Tatseite des beschuldigten Staatsanwalts eingegangen werde. So dränge sich vor dem Hintergrund der zu dem Problemkreis der Gegenwehr gegen Filmaufnahmen...

Ist die Schnecke Europäischer Menschengerichtshof noch langsamer als die Schnecke Staatsanwaltschaft Hannover?

Fast fünf Jahre sind vergangen seit der Beschlagnahme zweier Computer. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelte entweder im Schneckentempo oder gar nicht, in einer Klageschrift listete sie Beweismittel auf, die sie gar nicht hatte, vor Gericht scheiterte sie zweimal und dann bekam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Akte auf den Tisch. Dort ist sie vor eineinhalb Jahren im Lagerbestand unbearbeiteter Fälle gelandet. Wann sie aus dem Aktenberg gezogen wird, steht in den juristischen Sternen. Ein Experte meint: Voraussichtlich werden bis dahin 42 Jahre vergehen. Fazit: Wer in die Behördenmühlen gerät, muss viel...

Inhalt abgleichen