Ist die Schnecke Europäischer Menschengerichtshof noch langsamer als die Schnecke Staatsanwaltschaft Hannover?

Fast fünf Jahre sind vergangen seit der Beschlagnahme zweier Computer. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelte entweder im Schneckentempo oder gar nicht, in einer Klageschrift listete sie Beweismittel auf, die sie gar nicht hatte, vor Gericht scheiterte sie zweimal und dann bekam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Akte auf den Tisch. Dort ist sie vor eineinhalb Jahren im Lagerbestand unbearbeiteter Fälle gelandet. Wann sie aus dem Aktenberg gezogen wird, steht in den juristischen Sternen. Ein Experte meint: Voraussichtlich werden bis dahin 42 Jahre vergehen. Fazit: Wer in die Behördenmühlen gerät, muss viel zu oft Abschied nehmen vom sozialen und demokratischen Rechtsstaat. Der Fall in aller Kürze:

3. November 2003, 7 Uhr morgens, zwei Kripobeamte und zwei von der Stadt Burgdorf benannte Zeugen stehen vor meinem Bett, ein Schatten fordert mich auf: "Stehen Sie auf. Wir sind von der Kripo. Sie sollen auf einer Homepage Kinderpornografie verbreitet haben." Sie haben meine Wohnungstür von einem Schlüsseldienst öffnen lassen...

Bei der Wohnungsdurchsuchung raffen sie CD´s und Disketten zusammen, dazu gehören Bildbearbeitungs- und andere Programme, sie nehmen meine beiden Computer mit, ich stehe als selbstständiger Redakteur vor dem beruflichen Nichts.

Ein Bekannter und ich finden nach stundenlanger Suche die Homepage, an einer unerwarteten Stelle gibt es einen Fleck, nicht einmal so groß wie eine Briefmarke. Das soll die kinderpornografische Datei sein.
Einen der beiden Computer, die CD´s und Disketten bekomme ich ein knappes Jahr später wieder, weil "nichts Tatrelevantes" drauf ist. Auf den zweiten PC werde ich noch lange, lange warten müssen. Alle Jahre wieder weise ich das niedersächsische Justizministerium darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Hannover meine Akte wohl irgendwo verstauben lässt, zuerst aus der Presse, Monate nach dem Zeitungsbericht von meiner Anwältin erfahre ich, dass bei einer Überprüfung im März 2004 auf der Festplatte meines zweiten Computers eine Datei gefunden worden sei.

Klageschrift vor Akteneinsicht

Im Februar 2006 schalte ich einen Wilhelmshavener Anwalt ein, der Akteneinsicht verlangt, doch bevor die Akte da ist, erhebt die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage wegen Verbreitung von Kinderpornografie, als Beweisstücke führt die Staatsanwältin Kretzschmar die CD´s und Disketten auf, die schon lange wieder in meinem Besitz sind. Meine Frage, ob ich diese Beweisstücke zur Verhandlung vor dem Burgdorfer Amtsgericht am 13. April 2006 mitbringen soll, bleibt von der Staatsanwältin Kretzschmar genauso unbeantwortet wie viele Fragen zuvor.
Die Verhandlung dauert zweieinhalb Stunden, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hört bei diesem Prozess das Wort "Computer" wohl zum ersten Mal...Ich werde frei gesprochen. Doch die Geschichte ist nicht zu Ende. Es passiert dies:

"Hinsichtlich des Vorwurfs des Verbreitens des kinderpornografischen Bildes hat der sachverständige Zeuge (dabei handelt es sich um den Kripo-Beamten, der meine Computer überprüft hat, der Verf.) ausgeführt, dass für einen Dritten durchaus die technische Möglichkeit besteht, die Homepage eines anderen zu manipulieren."

Anfang Mai 2006 fische ich diese schriftliche Urteilsbegründung des Burgdorfer Amtsgerichtes für meinen Freispruch aus "tatsächlichen Gründen" aus meinem Briefkasten. Nun bekomme ich endlich meinen Computer zurück, der am 3. November 2003 beschlagnahmt worden ist?

Ich rufe das Burgdorfer Amtsgericht an, die Justizsekretärin sagt: "Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Der Computer steht hier noch, wird aber abgeholt."

Rekord-Computer

Wenn es eine solche Eintragung ins Guiness Buch der Rekorde geben würde, dann wäre mein Rechner wohl der am längsten beschlagnahmte und ein bei den zurückgelegten Kilometern zwischen Polizei, Gericht und Behörden unschlagbarer Computer.

Die Staatsanwaltschaft Hannover, der bislang vom Justizministerium, vom Leitenden Oberstaatsanwalt und vom Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages bestätigt worden ist, dass sie langsam arbeitet, weil sie nicht schneller sein kann, erhöht das Tempo.

Die Berufung vor dem Hildesheimer Landgericht begründet Staatsanwalt Franke am 9. Juni 2006: "Entscheidend für die Schuld des Angeklagten spricht, dass die relevante Bilddatei auf dem Personalcomputer gefunden wurde, der für die Erstellung einer Homepage geeignet ist. Auf diesem Computer konnte die identische Bilddatei dann an drei unabhängigen Programmplätzen aufgefunden werden, was gegen ein Eingreifen von außen spricht. Ein Manipulieren der Website von außen ist gemäß der Angaben des in der Hauptverhandlung vernommenen sachverständigen Zeugen St. nur möglich, falls der Dritte das Kennwort des Angeklagten wusste, was dieser in Abrede nimmt." Was nehme ich in Abrede? Was soll diese Lüge?

Legen wir doch einfach die Urteilsbegründung des Burgdorfer Amtsgerichtes daneben. Dort heißt es auf Seite 4: "Das Passwort gab er (gemeint bin ich) an mit ´Die Roten´, wobei er selbst einräumte, dass viele in seinem weiteren Bekanntenkreis wüssten, dass er leidenschaftlicher 96-Fan sei und dieses Passwort möglicherweise auch leicht zu erraten gewesen sein könnte."
Staatsanwälte küsst man zwar nicht, aber sicher dürfen sie dennoch sein: "Insgesamt wird bei einer erneuten Hauptverhandlung festzustellen sein, dass dem Angeklagten die Begehung der ihm mit der Anklage vom 23. 2. 2006 ohne Verbleib vernünftiger Zweifel nachzuweisen und er nach dem Gesetz zu verurteilen sein wird." Ein vollständiger Satz sieht anders aus.
Der Vorsitzende Richter der zweiten kleinen Strafkammer des Landgerichtes Hildesheim reagiert postwendend und fordert die Staatsanwaltschaft Hannover zur Zurücknahme der Berufung auf. Bei dem Foto, das sich als daumennagelgroßer Fleck auf einer meiner Homepages befunden hat, kommt er zu dem Ergebnis, dass "die Person über 14 Jahre alt ist". Außerdem sei die Staatsanwaltschaft Hannover "ohne ersichtlichen Grund" eineinhalb Jahre untätig gewesen.

Es sind zweieinhalb Jahre.

Staatsanwältin Kretzschmar nimmt am 11. Juli 2006 die Sache wieder selbst in die Hand und teilt dem Hildesheimer Landgericht mit: "Die Berufung wird nicht zurückgenommen. Bei dem auf Bl. 4 d. A. befindlichen Bild handelt es sich um ein seit Jahren bekanntes kinderpornografisches Bild, welches auch in dem Suchprogramm PERKEO enthalten ist."

Der Vorsitzende Richter am Hildesheimer Landgericht zögert wieder nicht lange, am 19. Juli 2006 fasst er den Beschluss: "Die Berufung wird als unzulässig verworfen." Denn: "Die überzeugende Begründung des angefochtenen Urteils trägt den Freispruch des Angeklagten." Außerdem: "Die Entscheidung ist unanfechtbar."

Unanfechtbar? Von wegen! Wie fleißig sie plötzlich sind. Die Staatsanwaltschaft Hannover schaltet das Oberlandesgericht in Celle ein. Die Entscheidung: Die Berufung wird zugelassen. Verhandelt wird darüber am 19. September 2006 vor dem Hildesheimer Landgericht. Die Staatsanwaltschaft Hannover schickt einen Vertreter, der nach eigenem Bekunden meine Akte einen Tag vor dem Prozess zum ersten Mal gesehen hat...

Der Vorsitzende Richter macht nicht viel Federlesens, faltet den Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover zusammen, gibt ihm Möglichkeiten von Rücknahme der Berufung über erneuter Freispruch bis hin zur Einstellung des Verfahrens. Mir rät er, einer Einstellung zuzustimmen, weil die "Fronten verhärtet" seien und die Staatsanwaltschaft bei einem zweiten Freispruch in Revision gehen könne. Dass mich die Staatsanwaltschaft schon bald an der Nase herumführen wird, ahnt der Vorsitzende Richter wohl nicht. Doch: Er wird wieder eine Rolle spielen.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Experten der Staatsanwaltschaft die Datei löschen, bevor ich den Computer wieder bekomme. Mein Fehler. Diese Zustimmung hätte ich nie geben dürfen.

Doch erst einmal macht die Staatsanwaltschaft wieder, was sie in meinem Fall am besten kann: Mich warten lassen...Mitte Oktober reicht es mir erneut, wieder schreibe ich an das Justizministerium - und oh Wunder: Ich bekomme einen Anruf von einem Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Hannover. Mein Computer wird nach Wilhelmshaven gebracht.

So geschieht es am 1. November 2006. Das Wiedersehen mit meinem Computer wird jedoch zur Enttäuschung, ich entdecke 451 Probleme, Stabile Internetverbindungen sind nicht mehr möglich. Der nächste Brief - der nächste Anruf. Der Rechtspfleger startet so eine Art Telefonseelsorge, überbringt schließlich die gute Nachricht: "Sie bekommen Schadenersatz nach dem Justizentschädigungsgesetz. Schreiben Sie uns bitte nicht mehr."

Mache ich nicht, während die Staatsanwaltschaft Hannover hinter meinem Rücken und trotz des Versprechens das Hildesheimer Landgericht einschaltet. Der Vorsitzende Richter, der unlängst für die Staatsanwaltschaft Hannover nicht viele gute Worte übrig gehabt hat, entscheidet am 29. November 2006: Schadenersatz steht mir nicht zu. Ich hätte die Probleme, die mein Computer macht, näher schildern müssen.

Davon ist bei den Anrufen des Rechtspflegers der Staatsanwaltschaft Hannover nie die Rede gewesen. Zeit schinden, ist offenbar das Motto gewesen, und dann: Rein ins offene Messer eines richterlichen Beschlusses. Wenn ich das geahnt hätte, hätte ich jedes Computer-Problem protokolliert. Und bei jedem Telefonanruf des Rechtspflegers der Staatsanwaltschaft Hannover hätte ich gleich wieder aufgelegt...

In dieser Zeit habe ich drei Jobs verloren. Mehr steht in "Im Namen des Volkes?", erschienen auf http://stores.lulu.com/hwilmers


Über Heinz-Peter Tjaden