Fall Tom Sack: OLG Celle weist Klageerzwingungsantrag ab - Staatsanwalt unterliegt Verbotsirrtum

Ein Antrag des Künstlers und mutmaßlichen Kunstfälschers Tom Sack auf Erhebung der öffentlichen Klage gegen einen Staatsanwalt, der im Rahmen einer Hausdurchsuchung die gewaltsame Wegnahme einer Videokamera zur Vermeidung von Filmaufnahmen angeordnet hat, wurde vom Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 08. September 2009 - 2 Ws 185/09 - aus formalen Gründen abgewiesen.

Der Senat führt in seiner Begründung aus, dass in dem Antrag u.a. nicht ausreichend auf die subjektive Tatseite des beschuldigten Staatsanwalts eingegangen werde. So dränge sich vor dem Hintergrund der zu dem Problemkreis der Gegenwehr gegen Filmaufnahmen bekannten Rechtsprechung, die sich jedoch stets auf andere Sachverhalte bezieht, die Annahme eines Verbotsirrtums auf. - Ein Täter handelt somit gemäß § 17 des Strafgesetzbuchs ohne Schuld, wenn ihm bei Begehung der Tat die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun und er der Irrtum nicht vermeiden konnte.

Der Künstler konnte sich hingegen nicht erfolgreich auf einen solchen Verbotsirrtum berufen, als er sich nach der Veröffentlichung eines bereits vollzogenen Durchsuchungsbeschlusses wegen "verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" vor Gericht verantworten musste, obwohl er im Gegensatz zu einem Staatsanwalt nur juristischer Laie ist. Die Unbeachtlichkeit des Verbotsirrtums wurde damals u.a. mit dem abgebrochenem Jurastudium des Künstlers und den somit vorhandenen juristischen Grundkenntnissen begründet...

---

Zur Person: Tom Sack, Jahrgang 1982, studierte nach Abitur und Wehrdienst einige Semester Jura in Konstanz am Bodensee. Bereits neben dem Studium handelte er mit Kunst und Antiquitäten. 2004 siedelte er nach Berlin um, wo er seine Tätigkeit ausbaute und gute Umsätze verbuchen konnte. Er betätigte sich dort auch als Galerist. 2006 zog es ihn raus aufs Land. Er ließ sich mit seiner kleinen Familie in Rinteln-Schaumburg bei Hannover nieder, auch um dort die geschäftlichen Aktivitäten weiter ausbauen zu können. Durch die mit den Ermittlungen einhergehenden Umstände und den damit verbundenen Rufschaden sah er sich jedoch bald gezwungen, den Kunsthandel und die Tätigkeit als Galerist aufzugeben. Er ist deshalb heute nur noch künstlerisch tätig. Tom Sack lebt in fester Partnerschaft und hat zwei Kinder.

---

> Tom Sack, freischaffender Künstler
Atelier: Rosenstr. 3, 31737 Rinteln
Telefon: 05152/699955
E-Mail: art@tomsack.com
Website: http://www.tomsack.com