Darf man einen Staatsanwalt malen? - Oberlandesgericht Celle verhandelt in einem nicht alltäglichen Straffall

Darf man einen Staatsanwalt auf Leinwand malen und das Gemälde zum Kauf anbieten? Darf man seine eigene Hausdurchsuchung mitfilmen und den Film ins Internet stellen? Darf man Unterlagen aus seinem eigenen Strafverfahren veröffentlichen? - Eine nicht alltägliche Strafsache beschäftigt zur Zeit das Oberlandesgericht Celle. Angeklagt ist Tom Sack, 28 Jahre alt, Künstler und Jurastudent, aber auch ehemaliger Kunst- und Antiquitätenhändler. Er hat sich auf seine Art gegen fragwürdige Ermittlungen gewehrt. Der Vorwurf: "Kunstfälscherei im Großen Stil". Sack soll über mehrere Jahre hinweg mit beachtlicher krimineller Energie Werke berühmter Maler, wie Max Liebermann oder Ernst Ludwig Kirchner, in seinem Atelier selbst gemalt und anschließend in seiner Eigenschaft als Kunsthändler für bis zu fünfstellige Beträge auf dem Kunstmarkt abgesetzt haben.

Diese eigentlichen Vorwürfe haben sich mittlerweile größtenteils als haltlos erwiesen. Zwei Verfahren sind noch anhängig, ohne dass bisher Gerichtsverhandlungen stattgefunden haben. Parallel dazu hat sich jedoch eine ganz andere Auseinandersetzung zwischen der Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Bückeburg und dem Angeklagten entwickelt, nämlich um dessen unerwünschte Öffentlichkeitsarbeit mit Pinsel und Videokamera.

Es fing damit an, dass Tom Sack eine im Jahr 2008 ohne richterlichen Beschluss durchgeführte Durchsuchung seiner Wohn- und Arbeitsräume sowie den umfangreichen Abtransport von Kunstwerken durch Polizei und Staatsanwaltschaft mitgefilmt hat. Kurz darauf war das Video im Internet zu sehen, garniert mit zornigen Kommentaren. Weil sein Eigentum Monate später immer noch in den Asservatenkammern lagerte und er deshalb sein Geschäft aufgeben musste, setzte Tom Sack noch einen drauf: Er malte ein Porträt des zuständigen Staatsanwalts auf Leinwand und präsentierte dieses ebenfalls im Internet, und zwar mit einem Kaufpreis von 10.000,- Euro als nunmehr einziges Bild in seinen Online-Shop. Nach wenigen Tagen erschien wieder die Polizei, diesmal mit Durchsuchungsbeschluss, und beschlagnahmte das Gemälde. Der Beschluss war noch am selben Tag über die Website des Angeklagten abrufbar, "weil es einfach ein Skandal ist, dass ein deutscher Richter die Beschlagnahme von Kunst ihres Inhalts wegen anordnet", empört sich Tom Sack. "Ich wollte mich einfach mit den Mitteln der Kunst gegen die unfaire Behandlung wehren, mich aber nicht angreifbar machen. Immerhin soll die Kunst in diesem Land ja noch frei sein."

Die Staatsanwaltschaft vermochte in den Veröffentlichungen des Angeklagten diverse Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz sowie einen Verstoß gegen § 353d Nr. 3 StGB zu erkennen. Durch bestimmte Paragrafen des aus dem Jahr 1907 stammenden Kunsturhebergesetzes ist die Verletzung des Rechts am eigenen Bild unter Strafe gestellt. Obgleich der historische Gesetzgeber damals nur an Fotografien gedacht hat, findet das Gesetz heute auf Bildnisse aller Art Anwendung, eben auf Gemälde gleichermaßen wie auf Videos. Nach § 353d Nr. 3 StGB kann die vorschnelle Veröffentlichung von amtlichen Schriftstücken eines Strafverfahrens mit bis zu einem Jahr Haft oder mit Geldstrafe bestraft werden.

So kam es im März 2009 zu einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Rinteln, bei welcher von der Staatsanwaltschaft auch gleich die Vernichtung des Gemäldes gefordert wurde. Der Angeklagte wurde jedoch wegen der Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz freigesprochen. Für das Gericht uberwog das öffentliche Interesse an der mitgefilmten Hausdurchsuchung. Zudem sah es in dem Gemälde ein Kunstwerk, welches der Kunstfreiheit unterliege. Lediglich wegen der Veröffentlichung des Durchsuchungsbeschlusses wurde eine Verwarnung ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Etwa ein Jahr später wurde Tom Sack in zweiter Instanz nur noch wegen des Gemäldes freigesprochen. Das Landgericht Bückeburg maß den Persönlichkeitsrechten der gefilmten Beamten jetzt einen höheren Stellenwert zu als dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Zudem wurde die Strafe für den ins Netz gestellten Durchsuchungsbeschluss erhöht. Insgesamt wurden 25 Tagessätze ausgeurteilt.

Schließlich gingen Staatsanwaltschaft und Angeklagter in Revision. Die Staatsanwaltschaft fordert eine deutlich höhere Strafe sowie die Feststellung, dass auch die öffentliche Zurschaustellung des Staatsanwaltsporträts strafbar ist. Der Angeklagte erhofft sich hingegen einen Freispruch in allen drei Anklagepunkten und die Rückgabe des Gemäldes. Das Oberlandesgericht Celle wird nun am 25. August 2010 in öffentlicher Verhandlung über die Revisionen entscheiden.

Tom Sack wird persönlich anwesend sein und erwartet ein interessantes Urteil: "Entweder wird mein Gemälde vernichtet – oder es muss nach gut zwei Jahren kleinlaut zurückgegeben werden. In beiden Fällen hätte sich der Rechtsstaat nicht von seiner besten Seite gezeigt. Was das Video angeht, wird sich der Senat überlegen müssen, ob er dem Trend in Richtung Polizeistaat folgt – oder aber diesen Präzedenzfall nutzt, um klare Worte zu finden und solche Veröffentlichungen für zulässig zu erklären. Warum sollte der Bürger nämlich seiner Polizei nicht auch via Internet auf die Finger schauen dürfen? Eine eingeschaltete Videokamera kann außerdem dazu beitragen, dass die rechtlichen Grenzen von Durchsuchungen nicht aus dem Auge verloren werden. Immerhin vertreten die Beamten den Staat und sind nicht als Privatpersonen am FKK-Strand zu sehen. Die Öffentlichkeit kann nicht so einfach ausgeklammert werden. Und die Veröffentlichung des Durchsuchungsbeschlusses ist aus meiner Sicht unter keinen Umständen strafbar. Ich selbst kann hier aus logischen Erwägungen gar nicht Täter sein. Mein Anwalt und ich werden dies in der Verhandlung ausführlich darlegen."

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Wer Kunstwerke nachmacht oder verfälscht...

Vielleicht bringen diese Zeitungsartikel etwas Licht ins Dunkel:

Alte Gemälde-„Klassiker“ ganz frisch aus Rinteln

Rinteln. Kunstfälschungen im größeren Stil könnten sich hinter zwei Zivilprozessen verbergen, die kürzlich das Landgericht in Bückeburg beschäftigt haben. Dutzendfach sollen ein Rintelner und dessen Lebensgefährtin Bilder frisiert oder selbst gemalt haben, um diese über das Internet zu verkaufen.

In den Prozessen ging es zunächst um zwei Gemälde, eine angebliche Ölskizze des bedeutenden Impressionisten Max Liebermann (1847-1935) zum Preis von 7051 Euro plus Versand sowie ein offenbar ebenfalls gefälschtes Bild von Kees van Dongen für rund 12 000 Euro. Der van Dongen soll nach Darstellung von Rechtsanwalt Joachim Seidel (Hannover), der beide Kläger vertritt, nach frischer Farbe gerochen haben, was für ein Gemälde aus den 1920er-Jahren eher ungewöhnlich wäre. Ein Bild ist ins Ausland gegangen, das andere nach Regensburg.

Sowohl die beklagte Rintelnerin als auch deren Partner, der als Zeuge geladen war, schwänzten die Verhandlung ohne Entschuldigung, worauf Richter Norbert Feige zwei Versäumnisurteile verkündete: Die Frau muss den Käufern das Geld erstatten und bekommt im Gegenzug die Bilder zurück. Sie trägt außerdem die Kosten des Rechtsstreits, während der Zeuge für sein Nichterscheinen mit 150 Euro Ordnungsgeld zur Kasse gebeten wird. Gegen die Entscheidung läuft zurzeit eine zweiwöchige Einspruchsfrist. In der Rintelnerin, die im Internet als Wohnort Konstanz angegeben haben soll, sieht die Klägerseite freilich nicht mehr als eine „Strohfrau“ ihres Lebensgefährten.

Dass beide Bilder gefälscht sind, ist zwischen den Parteien übrigens nicht streitig, wie die Pressestelle des Landgerichts auf Anfrage mitteilt. Angeblich stammen sie aus einem traditionsreichen Rintelner Haus, welches das Paar den Angaben zufolge im Jahr 2006 samt Inventar gekauft hat. Dass es dort keine derartigen Bilder gab, sollte vor Gericht die Tochter der früheren Hauseigentümerin aussagen. Doch zur Beweisaufnahme kam es erst gar nicht.

Klee, Picasso, Chagall: Laut Pressestelle existiert eine Liste mit 14 mutmaßlichen Fälschungen von Künstlern, angefangen im 19. Jahrhundert bis zur klassischen Moderne. Innerhalb weniger Wochen sollen die Arbeiten für zusammen rund 31 000 Euro gewerblich verkauft worden sein. Und womöglich ist dies nur der Spitzweg des Eisbergs, um im Bild zu bleiben.

Bei einem Käufer könnte das Pärchen an den Falschen geraten sein. Der Mann ist von Berufs wegen mit Recherchen vertraut und hat umfangreiche Nachforschungen angestellt. Ergebnis: Geringwertige Bilder aus Haushaltsauflösungen seien einem Künstler zugeordnet worden, in dessen Stilrichtung das jeweilige Werk einigermaßen gepasst habe. Dann seien die Bilder mit neuer Signatur oder Monogramm, mit Aufklebern oder Nachlassstempeln frisiert worden, um diese in einem bekannten Internet-Auktionshaus oder Kunstforen zu weit überhöhten Preisen anzubieten.

Das Rintelner Haus soll dazu gedient haben, die für Sammler wichtige Herkunft zu erklären. Mehr noch: Der Rintelner, der sich laut Anwalt Seidel als „Kunstsachverständiger“ bezeichnet, soll sein privates Haus als „Auktions- haus“ ausgegeben und Auktionsergebnisse mit Preisen bis zu 55 000 Euro gefälscht haben.

Allein das wäre schon dreist genug. Doch darüber hinaus soll der Mann zwei Maler schlicht erfunden haben: Ernst Cuno und Cara Gano. „Er hat sich als Galerist der zeitgenössischen Künstlerin Cara Gano ausgegeben, eine Internetseite für den Verkauf eingerichtet und einen ,Atelier-Stempel‘ anfertigen lassen“, schreibt der Sammler, der sich betrogen fühlt. „Die Bilder hat er vermutlich alle selbst gemalt.“

Bei den Arbeiten eines Ernst Cuno, angeblich vor 20 Jahren verstorben, soll es sich um wertlose Bilder aus Haushaltsauflösungen handeln, aufgewertet durch einen selbst gebastelten „Nachlassstempel“. Sogar in einem Internet-Lexikon wurde die Legende des Malers verbreitet, der tatsächlich nie gelebt hat. Andere Arbeiten dürften indes von vornherein als Fälschungen erkennbar gewesen sein. Denn wo gibt es schon einen „echten“ Picasso für 1310 Euro, einen Chagall für 690? Höchstens in Rinteln.

(Schaumburger Nachrichten vom 05.04.2008)

Kunstfälscher: Durchsuchung gefilmt

Rinteln. So große Aufmerksamkeit erfahren Razzien sonst eher selten: Nach der Hausdurchsuchung bei einem Rintelner Paar, das von der Staatsanwaltschaft mit Kunstfälschungen in Verbindung gebracht wird, steht die Aktion auch schon als halbstündiger Film im Internet. Jemand hat eine Kamera mitlaufen lassen, womöglich der Hausherr selbst. Auf diese Weise kann nun die ganze Welt Polizei und Staatsanwaltschaft nachträglich bei der Arbeit zusehen.

Garniert sind die Aufnahmen (inklusive Ton) mit zornigen Kommentaren des Urhebers. „Dieser Film zeigt eine skandalöse Hausdurchsuchung bei dem Künstlerpaar ... (folgen zwei Namen, d. Red.)“, heißt es am Rande des Bildes. Und weiter: „Ohne richterlichen Beschluss wurden am Nachmittag des 5. April 2008 zahlreiche Kunstwerke sowie Arbeitsmaterialien des Künstlerpaares beschlagnahmt. Jeder soll sehen, wie respektlos der deutsche Staat mit den Grundrechten der Bürger umgeht und junge Künstler mit unverschämter Arroganz an der freien Berufsausübung hindert.“

Der Verfasser beruft sich auf Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, in dem die Kunstfreiheit geregelt ist. Die Künstlerin Cara Gano, so geht es weiter im Text, scheine jedoch nicht mit diesem Grundrecht ausgestattet zu sein. „Cara Gano ist der Künstlername von (...), einer jungen Mutter von zwei Kindern. Auch ihr Lebensgefährte, der Künstler (...), scheint kein Recht auf eine freie Berufsausübung zu haben.“

In einem Punkt hat der Schreiber dieser Zeilen Recht – und auch wieder nicht. Tatsächlich sind die Ermittler vor einer Woche ohne Durchsuchungsbeschluss in Rinteln aufgelaufen, wie Bodo Becker, Sprecher der Bückeburger Staatsanwaltschaft, gestern auf Anfrage bestätigte. In diesem Fall werde die Hausdurchsuchung jedoch im Nachhinein richterlich bestätigt. „Bei Gefahr im Verzug ist das in der Strafprozessordnung so vorgesehen.“

Der Hintergrund: Nachdem vergangenen Sonnabend der Artikel „Alte Gemälde-Klassiker ganz frisch aus Rinteln“ erschienen war, sah die Anklagebehörde laut Becker am selben Tag „Gefahr im Verzug“ und stand nachmittags mitsamt Polizisten auf der Matte.

Beschlagnahmt worden seien Bilder und Akten. Mengenangaben konnte der Sprecher nicht machen. Nur so viel: „Wir haben jetzt wahnsinnig viel Arbeit.“ Ob es zu einer Anklage oder einem Strafbefehl kommt, steht noch nicht fest. Becker zufolge geht die Razzia auf Anzeigen mehrerer Kunstkäufer zurück, die sich von dem Paar betrogen fühlen. Bei der Staatsanwaltschaft läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Anfangsverdachtes des Betrugs.

In einem Zivilprozess (wir berichteten) haben zunächst zwei Sammler geklagt. Einer hatte im Internet für 7051 Euro plus Versand ein offenbar gefälschtes Bild des Impressionisten Max Liebermann gekauft, der andere ein angebliches Gemälde Kees van Dongens aus den 1920er-Jahren zum Preis von knapp 12 000 Euro. Der van Dongen soll noch nach frischer Farbe gerochen haben.

Darüber hinaus sind möglicherweise Dutzende selbst gemalter oder frisierter Bilder im Umlauf. Im Zivilprozess hatte es geheißen, dass einmal 14 Werke innerhalb weniger Wochen für zusammen rund 31 000 Euro gewerblich verkauft worden seien. Ein Sammler aus dem Ausland verweist überdies auf eigene Recherchen, wonach der oder die mutmaßlichen Fälscher sogar zwei Maler erfunden hätten: Cara Gano und Ernst Cuno. Die Gano-Bilder seien „vermutlich alle selbst gemalt“, die angeblichen Cuno-Arbeiten „wertlose Bilder aus Haushaltsauflösungen, aufgewertet durch einen selbst gebastelten Nachlass-Stempel.

In der Lebensgefährtin des Rintelners, die im Zivilverfahren Beklagte war und unterlegen ist, sieht der Sammler lediglich eine „Strohfrau“. Umso erstaunlicher, dass diese Frau nun Cara Gano sein soll. So steht’s jedenfalls im Internet.

(Schaumburger Nachrichten vom 11.04.2008)

Provokanter Protest mit dem Pinsel

Rinteln. Immer skurrilere Züge nimmt die Posse um den Provinzmaler Tom Sack an. Er selbst nennt sich „Künstler, Galerist und Kunsthändler“, die Staatsanwaltschaft hingegen wirft ihm Kunstfälschung im großen Stil vor (wir berichteten). Nach zwei Hausdurchsuchungen im Ort Schaumburg hat der Künstler jetzt zum Gegenschlag per Pinsel ausgeholt.

In einem Internet-Kunstforum bietet Sack ein von ihm selber gefertigtes Porträt des ermittelnden Bückeburger Staatsanwalts zum Kauf an, wobei er diesen namentlich nennt.

Das Porträt mit seinen eher groben Pinselstrichen mutet für den unbefangenen Betrachter wenig spektakulär an – und hat doch einen stolzen Preis: 10 186 US-Dollar soll das 80 mal 60 Zentimeter große Porträt in Mischtechnik kosten. Ein Angebot über tausend Euro immerhin hat es Sack schon eingebracht. Und eine weitere Aktion von Staatsanwaltschaft und Polizei.

Am Dienstag wurden Sacks Räume zum dritten Mal durchsucht, das Werk wurde beschlagnahmt. Das bestätigt Klaus-Jochen Schmidt als Sprecher der Bückeburger Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Dem 26-Jährigen werde ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vorgeworfen, welches das Recht am eigenen Bild schützt. In § 22 nämlich heißt es: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“ – ein solches Einverständnis hat der abgebildete Staatsanwalt naturgemäß nicht erteilt. Verstöße werden laut Schmidt mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.

Sack hingegen beruft sich auf die Kunstfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. „Das Persönlichkeitsrecht tritt hinter der Kunstfreiheit zurück“, sieht sich der frühere Jura-Student rechtlich auf der sicheren Seite. Dass er durch diese Aktion neues Öl ins Feuer der Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft gegegossen hat, ist ihm bewusst – und war durchaus beabsichtigt: „Ich habe provoziert, das stimmt“, räumt Sack ein. Er will sein Werk als Anspielung auf die Proteste der Ermittlungsbeamten verstanden wissen, die ihr Recht am eigenen Bild durch das von Sack ins Internet gestellte Video der Hausdurchsuchung verletzt sahen.

„Als Künstler“ habe er auf diese Weise seine Kritik am „skandalösen“ Vorgehen der Staatsanwaltschaft zum Ausdruck bringen wollen. „In Analogie zu den von Gerichtszeichnern erstellten Porträts“ müsse der Abgebildete das Werk akzeptieren, meint Sack. Dass dieser offenkundig wenig glücklich darüber ist, kann Sack nicht nachvollziehen. „Das Porträt ist sachlich und nicht beleidigend“, sagt der Maler. „Ich finde es eigentlich recht gelungen.“

(Schaumburger Nachrichten vom 15.10.2008)

Tom Sack: Kunstbetrug in 200 Fällen?

Rinteln. Mit einer Pressemitteilung in eigener Sache stimmt der Künstler und Kunsthändler Tom Sack aus Schaumburg auf den Prozess wegen Kunstfälschung ein, den die Staatsanwaltschaft Bückeburg derzeit gegen ihn vorbereitet.

Inzwischen liegt dem Beschuldigten auch schon die umfangreiche Anklage vor, in der es nach seiner eigenen Einlassung um die Vorwürfe des schweren gewerbsmäßigen Betrugs und der Urkundenfälschung geht – wobei der 27-jährige sich immerhin für 200 Einzeltaten verantworten soll.

Gegen Sack wird bereits seit dem Jahr 2004 ermittelt, wobei man ihm zunächst vorwarf, im großen Stil Werke berühmter Maler wie Max Liebermann, Ernst-Ludwig Kirchner oder Gustav Klimt gefälscht und von seinem früheren Wohnsitz Berlin aus vertrieben zu haben – vorzugsweise über das Internet.

Als unsere Zeitung im vergangenen Jahr über die Vorwürfe berichtete, meldeten sich sogar Geschädigte aus den USA, die darüber klagten, dass sie systematisch betrogen worden seien: „Der Sack ist nicht der pfiffige Lebenskünstler, als den er sich darstellt, sondern das ist schon echte Kriminalität“, wetterte einer der Betroffenen.

...

(Schaumburger Nachrichten vom 29.05.2009)

„Echter“ Expressionist für einen Euro

Der 28-jährige Schaumburger Künstler Tom Sack sieht sich von der Justiz regelrecht verfolgt und mit Verfahren überzogen. Die Justiz wiederum hält Sack für einen Querulanten. Der Mann provoziere die Justiz und die reagiere eben darauf, murmeln Herren in schwarzen Roben auf den Gerichtsfluren.

...

Im Herbst wird gegen Sack zunächst in Berlin verhandelt, wo der Kunsthändler gewohnt hat, bevor er nach Schaumburg umgezogen ist und im Jahr 2004 Zeichnungen bekannter deutscher Expressionisten wie Richter und Klee bei e-bay angeboten haben soll, die nicht echt waren. Sein Anwalt sieht die Situation so: Sack habe in keinem Fall behauptet, die Zeichnungen seien definitiv von diesen Künstlern, sondern erklärt, das könne so sein. Startangebot für jedes Bild: ein Euro. Verkauft habe Sack die Bilder dann für 200 bis 2000 Euro.

Sack erläuterte in einem Telefongespräch, eigentlich habe jedem Käufer klar sein müssen, dass er hier ein spekulatives Objekt erwerbe. Denn Bilder von Expressionisten, bei denen Gutachten von ausgewiesenen Experten die Echtheit garantieren, würden mit bis zu sechsstelligen Beträgen gehandelt.

Das sieht offensichtlich das Bückeburger Landgericht ähnlich. In einem Verkaufsangebot für ein Liebermann-Bild hatte Sack geschrieben „er gehe selber von einem echten Werk aus, sei jedoch kein Experte und habe kein Sachverständigengutachten“. Mit dieser Formulierung, so die Bückeburger Richter, habe der Angeschuldigte „nicht verbindlich behauptet, das Bild sei von Liebermann gemalt worden“. Eine vorsätzliche Täuschung könne damit nicht angenommen werden.

...

(Schaumburger Nachrichten vom 29.06.2010)

Nun bleibt nur noch die Frage offen, warum die Signaturen der verkauften Bilder nach frischer Farbe rochen und ob es tatsächlich keine vorsätzliche Täuschung ist, wenn man wertlose Bilder eigenhändig mit Signaturen berühmter Maler und/oder Nachlaßstempeln aufwertet und diese im Internet als mögliche Originale anpreist, besonders dann, wenn man sich auch noch als Kunsthistoriker ausgibt:

http://www.hotfrog.de/Firmen/Thomas-Sack-Kunsthistoriker-M-A
http://www.altertuemliches.at/antiquitaeten/index.php?action=show&view=c... (Eintrag: kunstkommission.de)

In der Dokumentation "Große Meister - Leichte Beute?" gibt Herr Sack sogar offen zu, die Leichtgläubigkeit seiner Kunden skrupellos ausgenutzt zu haben:

"Selbst wenn's sich um Fälschung handelt, gibt's eigentlich kein Opfer, denn das Bild wird weiterverkauft, es bekommt 'ne Geschichte irgendwo letztendlich. Wenn der das Glück hat, das weiterzuverkaufen, kann er viel Geld verdienen damit. Wenn er das Pech hat, Geld zu verlieren, dann ist das sein Risiko was er eingeht. Das ist einfach 'ne spekulative Geschichte.

...

Mir tut niemand leid, der einfach mal so 'nen 5-stelligen Betrag auf'n blauen Dunst hin aus der Tasche zieht. Die Käufer waren geldgierig. Die dachten sie können sich da irgendwelche Millionenobjekte unter'n Nagel reißen. Die haben uns für dumm gehalten. Die haben uns irgendwie als Idioten eingestuft."

(http://www.youtube.com/watch?v=u_0l9z2J-l8)

Mein Mitleid für Herrn Sack hält sich absolut in Grenzen. Die Verfahren hat er sich allesamt selbst eingebrockt.

OLG Celle verhandelt ....

Einhoch interessanter Bericht, der Mut macht und die Sympathien nun bei dem Beklagten sind. Denn es ist ein Dokument der Gestörtheit der Staatsanwaltschaft und der Justiz, die hier zunehmend "Wild-West" zelebriert und kein Einzelfall darstellt. Ob das nun etwas mit Inkompetenz der Justiz, der Staatsanwaltschaft zu tun hat oder aber einem politisch motiviertem Korbsgeistverhalten von Beamten und Ihrem Schutzbedürfnis aufgrund des Staatsstreiches von 1990 entpricht und ausgelöst wurde, ist noch nicht endgültig beantwortet, wenn auch der Trend der Beoabachtung etwas mit dem Staatsstreich zu tun haben dürfte. So leidet gerade die Redaktion von "les Art" unter ähnlichen Unlauterkeiten.