Lutz

08.07.2010: | | |

Lutz Tauchkreiselpumpen B80 HME und KME - Zwei Pumpenbaureihen, ein Konzept

Die Anforderungen an vertikal eingetauchte Kunststoffpumpen in Aufbereitungs-anlagen für chemische Abwässer sind teilweise extrem. Kritisch wird es vor allem dann, wenn die zu fördernden Medien nahe am Siedepunkt sind und der NPSH Wert der Anlage sehr gering ist - die Pumpen somit nahe dem Kavitationspunkt betrieben werden. Um diesen Anforderungen künftig noch besser gerecht zu werden, hat Lutz Pumpen mit der Baureihe B80 eine neue Serie von Kunststoffpumpen entwickelt, die auf dem Baukastenprinzip der seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzten Magnetkreiselpumpen der Baureihen AM und TMR basiert. Die Hydraulik der horizontalen und vertikalen Pumpen ist identisch, was sich in der Preisgestaltung, der Ersatzteilhaltung und der Anlagenplanung vorteilhaft auswirkt. Die Modellreihe HME ist eine vertikale, einstufige Cantilever Pumpe, die zur Förderung von gas- und dampfhaltigen Flüssigkeiten entwickelt wurde, bei denen eine geringe Zulaufhöhe...

08.07.2010: | | |

Lutz B80 KGK G3 - Mehrstufige Tauchkreiselpumpen aus Kunststoff

Im Bereich der Rauchgasreinigung, Gaswäsche oder Oberflächenreinigung steigt die Nachfrage nach Pumpen in vertikaler, nass aufgestellter Bauart mit hohen Förderdrücken. Diese sind notwendig, damit Arbeitsabläufe zuverlässiger und Reinigungsprozesse schneller durchgeführt werden können. Was bei Pumpen in Metallausführung Stand der Technik ist, kann aufgrund der technischen Eigenschaften nicht unverändert in den konstruktiven Aufbau einer Kunststoffpumpe übertragen werden. Da die thermische Belastbarkeit der Kunststoffe begrenzt ist, können nicht die gleichen hohen Lagerbelastungen einer metallischen Pumpe aufgenommen werden. Mit wachsenden Laufradabmessungen steigen bei einstufigen Pumpen über 2000 mm Eintauchtiefe die Anforderungen an Gleit- und Zwischenlagerungen, um die hohen Radialkräfte bei schnell laufenden Pumpen auszugleichen. Hier sind thermoplastischen Werkstoffen Grenzen gesetzt. Für diesen Zweck wurde im Baukastensystem...

Stuttgart – das Schwäbische Peking der Pressefreiheit

Stuttgart. Fall Nina Veronika: Auch weiterhin beteiligt sich die Polizei Stuttgart im Auftrag des Jugendamtes an der Entziehung Minderjähriger im Falle des einjährigen Mädchens. Der Fall des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt liegt zwischenzeitlich dem Bundesverfassungsgericht vor: Az. 1BvR 226/09. Grundrechtswidriges Verhalten von Jugendamt und Amtsgericht Die Eltern von Nina Veronika haben Anfang Januar 2009 eine wirksame Sorgeerklärung abgegeben, doch das Jugendamt Stuttgart ignoriert diese Tatsache schlichtweg: „Das Kind wird nicht herausgegeben“, weitere Schreiben betreffend der Herausgabe des Kindes würden nicht beantwortet, hieß es von Seiten des Jugendamtes. Nina Veronika wurde in jüngerer Vergangenheit stets direkt vom Jugendamt Stuttgart von zwei Polizisten in zivil, bewaffnet und ausgestattet mit schusssicheren Westen, abgeholt und zum Kinderschutzbund gebracht, wo das Mädchen seine Mutter zwei Stunden „nach Maßgabe...

Eltern von Nina Veronika erhalten keine Akteneinsicht

Freitag, 13. Februar 2009, Stuttgart - Die befremdlichen Rechtsauffassungen im Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt gehen weiter (wir berichteten bereits mehrfach): Trotz eines rechtzeitig am Montag eingegangenen Antrages auf Akteneinsicht wurde den Eltern der kleinen Nina Veronika vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt bis heute kein Termin zur Akteneinsicht gewährt, ein Grundrecht von Verfahrensbeteiligten – das Antragsschreiben der Eltern von Nina Veronika bleibt einfach unbeantwortet. Die Familienrichterin Brigitte L. teilte den Eltern bereits bei einem Besuch am 16.01.2009 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stuttgart-Bad...

Jugendamt Stuttgart - Der Fall Nina Veronika - Weitere Berichte

Website: http://www.die-akte-nina.com Frankfurt. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hat am 21.12.2008 den Politik-Aufmacher "Amtlicher Größenwahn" zum Gebaren deutscher Jugendämter veröffentlicht. Zum Artikel ist aktuell ergänzend mitzuteilen: Nach Willkür des Jugendamtes Stuttgart sollen die Eltern von Nina Veronika ihre im Dezember 2007 geborene Tochter noch nicht einmal mehr einmal im Monat sehen dürfen, wie es das Jugendamt ohne Gerichtsbeschluss bereits durchsetzte, sondern nach dem Willen des Jugendamtes nun überhaupt nicht mehr. Es existieren zwar rein "pro forma" bereits mehrere richterliche Hinweise...

Jugendamt Stuttgart: Umgangsvereitelung ohne Gerichtsbeschluss

Stuttgart. Neues im Sorgerechtsfall Nina Veronika W.: Den Eltern wurde in einem „Klärungsgespräch“ bereits mündlich von der Leiterin des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamts Stuttgart ASD, Regina Q.-P. mitgeteilt, dass sie ihr Kind –wenn überhaupt– ab sofort nur noch ein Mal im Monat sehen dürfen sollen. Als Grund wurden in dem Gespräch die angeblichen traumatischen Belastungen angegeben, unter denen das Kind nach Ansicht des Jugendamtes Stuttgart zu leiden hätte, nachdem es für zwei Stunden begleiteten Umgang mit seinen Eltern hatte. Schriftlich wurde diese Darstellung von der (jetzt wieder) zuständigen ASD...

Auskunftssperre im Jugendamt Stuttgart - Amtsleiter Pfeifle auch weiterhin nicht zu sprechen

Stuttgart. Wegen der Entwicklung eines brisanten Sorgerechtsfalls wurde der Amtsleiter des Jugendamts Stuttgart, Bruno Pfeifle, vom Redaktionsbüro Stuttgart bereits vor mehreren Wochen um ein Interview gebeten. „Interviews zu Einzelfällen“ seien „aus Datenschutzgründen nicht möglich“, antwortete Pressesprecherin Daniela Hörner damals. In dem Fall geht es um die Rückübertragung des Sorgerechts eines unverheiratetes Elternpaares für dessen 10 Monate alten Säugling. Die Rückübertragung des Sorgerechts werde unter äußerst ominösen Umständen vom Jugendamt verhindert, so die Eltern. So beschloss beispielsweise...

Strafanzeige gegen Stuttgarter Familienrichterin wegen Rechtsbeugung

Stuttgart-Bad Cannstatt. Gegen die im Sorgerechtsfall des Säuglings Nina Veronika ( Aktenzeichen: 1 F 867/08 ) fallbefasste Familienrichterin des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt wurde nunmehr Strafanzeige unter anderem wegen Rechtsbeugung gestellt. Die Eltern von Nina Veronika hatten in der nichtöffentlichen Sitzung am 28.08.2008 beantragt, dass eine für das Jugendamt Stuttgart äußerst belastende Äußerung in das Protokoll des Gerichtstermins aufgenommen wird: Das Jugendamt habe das Kind und bestimme, was damit passiere. Wenn die Eltern sich dem Jugendamt nicht beugten, werde „ihr Kind dafür büßen“. Es liegen...

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