Amtsvormund

Dresden: Umgangspflegerin vereitelt systematisch Umgang zwischen Kindern und Eltern

Dresden. Die vom Amtsgericht Dresden wohl im guten Glauben an deren Aufrichtigkeit "bestallte" professionelle Umgangspflegerin Gabriele G. (54) aus Heidenau bei Dresden setzt das menschenrechtswidrige "Spiel" von kriminell agierenden Mitarbeitern der Jugendämter in Stuttgart und Dresden auf Kosten von wehrlosen Kindern nahtlos fort. Bis zum 22.02.2012 hätte nach mehr als drei Jahren Umgangsvereitelung durch die Jugendämter Stuttgart und Dresden ein erster Kontakt zwischen einem Vater und seinem mittlerweile vierjährigen Kind stattfinden sollen. Doch Umgangs-"Pflegerin" Gabriele G. denkt überhaupt nicht daran, den Kontakt zwischen Kind und Vater herzustellen, geschweige denn zu fördern. Am 13.02.2012 teilt Umgangs-"Pflegerin" Gabriele G. dem Vater mit, ein Umgangskontakt mit seinem Kind werde innerhalb der gerichtlich bestimmten und angeordneten Frist "sicher nicht" stattfinden. Am 27.02.2012 an den Vater gibt Umgangs-"Pflegerin"...

Eltern von Nina Veronika erhalten keine Akteneinsicht

Freitag, 13. Februar 2009, Stuttgart - Die befremdlichen Rechtsauffassungen im Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt gehen weiter (wir berichteten bereits mehrfach): Trotz eines rechtzeitig am Montag eingegangenen Antrages auf Akteneinsicht wurde den Eltern der kleinen Nina Veronika vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt bis heute kein Termin zur Akteneinsicht gewährt, ein Grundrecht von Verfahrensbeteiligten – das Antragsschreiben der Eltern von Nina Veronika bleibt einfach unbeantwortet. Die Familienrichterin Brigitte L. teilte den Eltern bereits bei einem Besuch am 16.01.2009 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt mit, dass diese zunächst einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen hätten. Dann würde die Referatsleiterin (welche die fallbefasste Familienrichterin selbst ist), entscheiden und mitteilen, „ob und wenn ja, in welchem Umfang“ Akteneinsicht gewährt würde. Die beiden gerade einen...

Fall Nina Veronika: Kindesentzug mit Polizeischutz

Stuttgart. Polizeikräfte für den Personenschutz eines Kleinkinds: Im Fall der einjährigen Nina Veronika scheint das Jugendamt Stuttgart seine ausgesprochen sture und gesetzeswidrige Haltung fortzuführen. Selbst sorgeberechtigten, erziehungsfähigen Eltern werden ihre Kinder nicht wieder herausgegeben. Für die weitere Trennung von Kind und Eltern betreibt die Stadt Stuttgart extremen Aufwand an der Grenze zur Lächerlichkeit: das Jugendamt Stuttgart bestellte kurzerhand Polizeikräfte für den Personenschutz von Nina Veronika. Abgeschirmt von mehreren Polizisten, ausgerüstet mit schusssicheren Westen, wurde das einjährige Mädchen in seinem Kinderwagen zum Umgangskontakt gebracht - alles auf Kosten der Steuerzahler. Die Polizeibeamten trugen zivil: möglicherweise sieht ein Kinderwagentransport einmal quer über den Wilhelmsplatz vom Jugendamt zum Kinderschutzbund zu lächerlich aus für die Stadt Stuttgart, welche die kinderfreundlichste...

Fall Nina Veronika: Mündliche Verhandlung am 08.01.2009, 14 Uhr im Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

Stuttgart. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt rückt im Sorgerechtsfall um das mittlerweile ein Jahr alte Mädchen Nina Veronika auch weiterhin nicht von seinen äußerst fragwürdigen und nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vereinbarenden Verhaltensweisen ab. Nun soll überraschend auch über die Sorgerechtsfrage wieder verhandelt werden, welche bereits im Juni 2008, nachdem die Öffentlichkeit erstmals vom Fall Nina Veronika erfuhr, von der fallbefassten Richterin vom laufenden Verfahren willkürlich abgetrennt und schlicht liegengelassen wurde. Termin für die mündliche Verhandlung wurde kurzfristig für Donnerstag,...

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