Jugendamt Stuttgart: Umgangsvereitelung ohne Gerichtsbeschluss

Stuttgart. Neues im Sorgerechtsfall Nina Veronika W.: Den Eltern wurde in einem „Klärungsgespräch“ bereits mündlich von der Leiterin des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamts Stuttgart ASD, Regina Q.-P. mitgeteilt, dass sie ihr Kind –wenn überhaupt– ab sofort nur noch ein Mal im Monat sehen dürfen sollen. Als Grund wurden in dem Gespräch die angeblichen traumatischen Belastungen angegeben, unter denen das Kind nach Ansicht des Jugendamtes Stuttgart zu leiden hätte, nachdem es für zwei Stunden begleiteten Umgang mit seinen Eltern hatte.

Schriftlich wurde diese Darstellung von der (jetzt wieder) zuständigen ASD Jana S. untermauert: Das Kind zeige laut Pflegemutter, die vom Jugendamt Stuttgart vor den Eltern anonym gehalten wird, „bei voller Windel und Hunger weder durch Weinen noch durch Unruhe Bedürfnisse“. Der 10 Monate alte Säugling brauche „dringend die Chance, nunmehr Bindungen zu [seinen] Bezugspersonen“, gemeint sind die Pflegeeltern, „aufbauen und stabilisieren zu dürfen.“

Am vergangenen Freitag wandte sich die Kindsmutter telefonisch an den Amtsvormund und forderte den gerichtlich festgelegten wöchentlichen Umgangskontakt ein. Vom Amtsvormund Susanne W. wurde dies so beantwortet, dass sich die Eltern mit ihren Wünschen schriftlich an das Jugendamt Stuttgart zu richten hätten. Susanne W. auf den Wunsch der Mutter, ihr Kind sehen zu wollen, wörtlich: „Das dürfen Sie wünschen, aber ich werde diesem Wunsch nicht Folge leisten, Frau W. Tut mir leid.“ Danach wurde seitens des Amtsvormundes der Hörer aufgelegt. Ein zweitesr Versuch der Kontaktaufnahme zum Amtsvormund verlief in gleicher Weise.

Strafanzeige und Strafantrag gegen den Amtsvormund Susanne W. sowie gegen den Leiter des Jugendamts Stuttgart, Bruno Pfeifle, wurden gestellt.

Journalisten, die diesbezüglich Presseanfragen an das Jugendamt Stuttgart richten, erhalten keine Antwort, die Pressesprecherin des Jugendamts Stuttgart, Petra-Daniela Hörner, ist seit Wochen nicht erreichbar.