Auskunftssperre im Jugendamt Stuttgart - Amtsleiter Pfeifle auch weiterhin nicht zu sprechen

Stuttgart. Wegen der Entwicklung eines brisanten Sorgerechtsfalls wurde der Amtsleiter des Jugendamts Stuttgart, Bruno Pfeifle, vom Redaktionsbüro Stuttgart bereits vor mehreren Wochen um ein Interview gebeten.

„Interviews zu Einzelfällen“ seien „aus Datenschutzgründen nicht möglich“, antwortete Pressesprecherin Daniela Hörner damals.

In dem Fall geht es um die Rückübertragung des Sorgerechts eines unverheiratetes Elternpaares für dessen 10 Monate alten Säugling. Die Rückübertragung des Sorgerechts werde unter äußerst ominösen Umständen vom Jugendamt verhindert, so die Eltern. So beschloss beispielsweise die fallbefasste Familienrichterin Brigitte Lutz, Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, dass das Kind nicht vom Vater versorgt werden könne, da dieser „die Betreuung eines neugeborenen Kindes noch nicht alleine bewältigen musste“.

Auch einem Journalistenteam des RB Stuttgart, das ca. 45 Minuten lang am vorvergangenen Montag einem Gespräch des Jugendamts mit den Eltern beiwohnte, gelang es nicht, zur Deeskalation beizutragen. Stattdessen wurde einer der Kameraleute unmittelbar nach dem Gespräch von der fallbetrauten Leiterin des ASD tätlich angegriffen. Nach Sichtung des Materials war festzustellen, dass auch der Amtsvormund mit der Akte des betroffenen Kindes auf den Journalisten tätlich einwirkte.

Derzeit darf das Elternpaar lediglich einmal in der Woche für zwei Stunden sein Kind im Rahmen eines begleiteten Umgangs sehen. Dieser karge Kontakt soll nach den Vorstellungen des Jugendamtes nun auf einmal im Monat reduziert werden.

„Besuchskontakte sind nur zu verantworten, wenn sie seltener stattfinden“, so die Leiterin des Pflegekinderdienstes im Jugendamt Stuttgart.

Vom Jugendamt war als Begründung zu erfahren, dass das Kind traumatisiert werde, wenn es von seinen Pflegeeltern für mehrere Stunden entfernt werde und wenn es „Kontakt zu anderen Erwachsenen“ habe. Die Eltern „hätten erkennen müssen, was das für eine Belastung für das Kind ist, wenn es da immer über den Platz geschoben wird“, äußerte die Leiterin des ASD.

Der Fall liegt zwischenzeitlich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg vor. Es gibt Anhaltspunkte, dass das Verhalten des Jugendamtes Stuttgart im vorliegenden Fall die Gesetzesgrundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des BGB, des Grundgesetzes, der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen sowie der Menschenrechte massiv verletzt.

Abermalige Nachfrage in der Pressestelle vom 16.10.2008 ergab, dass mittlerweile auch allgemeine Presseanfragen nicht mehr beantwortet werden.

„Es gibt keine Kontakte zur Presse“, so Petra-Daniela Hörner, Pressesprecherin Jugendamt Stuttgart.

Anbei einige der weiterhin offenen Fragen:

  • Ist es jemals vorgekommen, dass das Jugendamt Stuttgart gerichtlich aufgefordert werden musste, sich an eine Entscheidung des Gerichts gem. Art. 20 III GG zu halten, welche den sofortigen Umgang zwischen einem Kind und seinen Eltern anordnete?
  • Ist es jemals vorgekommen, dass einem durch das Jugendamt Stuttgart amtsbevormundeten Kind sein Recht auf Umgang zu seinen leiblichen Eltern vorsätzlich und ohne Rechtsgrund vereitelt bzw. unterbunden wurde?
  • Ist es jemals vorgekommen, dass Mitarbeiter des Jugendamts Stuttgart wider besseres Wissen gegenüber den leiblichen Eltern falsche Aussagen darüber getroffen haben, warum ein Umgangskontakt zwischen dem amtsbevormundeten Kind und seinen Eltern nicht stattfinden kann?
  • Ist es jemals vorgekommen, dass Tatsachen darstellende Veröffentlichungen über Vorfälle im Jugendamt Stuttgart durch das Jugendamt Stuttgart selbst untersagt werden sollten?
  • Ist es jemals vorgekommen, dass Mitarbeiter des Jugendamts Stuttgart, namentlich der Bereitschaftspflege Stuttgart-Wangen, auf entsprechende Nachfrage der leiblichen Eltern antworteten: „Ich werde Ihnen nicht sagen, wo sich das Kind befindet!“
  • Ist es jemals vorgekommen, dass Mitarbeiter des Jugendamts Stuttgart schriftliche Anfragen der leiblichen Eltern zu ihrem Kind ignoriert haben?
  • Ist es jemals vorgekommen, dass Mitarbeiter des Jugendamts Stuttgart, namentlich in der Funktion eines Amtsvormundes, telefonische Anfragen der Eltern beantworteten mit:
    • „Ob und wann ich mit Ihnen spreche, entscheide ich, die Freiheit nehme ich mir.“
      „Ihre Erwartungen sind auch berechtigt, ich werde sie nicht erfüllen.“
      „Sie können mir Fragen stellen, ob ich das beantworte, entscheide ich.“
  • Ist es jemals vorgekommen, dass Mitarbeiter des Jugendamts Stuttgart, namentlich des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD), auf entsprechende Nachfrage der leiblichen Eltern erwiderten:
    • „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte? – Ich kenne solche Schweinereien nicht!“