Pressesprecherin

Iris Hobler übernimmt Leitung Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung der Aktion Mensch

Bonn. Iris Hobler (45) übernimmt zum 1. September 2009 die Leitung des Geschäftsbereichs Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung der Aktion Mensch und ist damit zugleich neue Pressesprecherin von Deutschlands größter privater Förderorganisation im sozialen Bereich. Sie löst Heike Zirden ab, die bereits zum 1. Februar in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewechselt war. Iris Hobler kommt vom PR-Marktführer, der Agentur Pleon, und war dort in den vergangenen zehn Jahren in verschiedenen verantwortlichen Positionen tätig, zuletzt im Management als Business Director. Ein aktuelles Photo von Iris Ho...

Jugendamt Stuttgart: Umgangsvereitelung ohne Gerichtsbeschluss

Stuttgart. Neues im Sorgerechtsfall Nina Veronika W.: Den Eltern wurde in einem „Klärungsgespräch“ bereits mündlich von der Leiterin des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamts Stuttgart ASD, Regina Q.-P. mitgeteilt, dass sie ihr Kind –wenn überhaupt– ab sofort nur noch ein Mal im Monat sehen dürfen sollen. Als Grund wurden in dem Gespräch die angeblichen traumatischen Belastungen angegeben, unter denen das Kind nach Ansicht des Jugendamtes Stuttgart zu leiden hätte, nachdem es für zwei Stunden begleiteten Umgang mit seinen Eltern hatte. Schriftlich wurde diese Darstellung von der (jetzt wieder) zuständigen ASD Jana S. untermauert: Das Kind zeige laut Pflegemutter, die vom Jugendamt Stuttgart vor den Eltern anonym gehalten wird, „bei voller Windel und Hunger weder durch Weinen noch durch Unruhe Bedürfnisse“. Der 10 Monate alte Säugling brauche „dringend die Chance, nunmehr Bindungen zu [seinen] Bezugspersonen“, gemeint...

Auskunftssperre im Jugendamt Stuttgart - Amtsleiter Pfeifle auch weiterhin nicht zu sprechen

Stuttgart. Wegen der Entwicklung eines brisanten Sorgerechtsfalls wurde der Amtsleiter des Jugendamts Stuttgart, Bruno Pfeifle, vom Redaktionsbüro Stuttgart bereits vor mehreren Wochen um ein Interview gebeten. „Interviews zu Einzelfällen“ seien „aus Datenschutzgründen nicht möglich“, antwortete Pressesprecherin Daniela Hörner damals. In dem Fall geht es um die Rückübertragung des Sorgerechts eines unverheiratetes Elternpaares für dessen 10 Monate alten Säugling. Die Rückübertragung des Sorgerechts werde unter äußerst ominösen Umständen vom Jugendamt verhindert, so die Eltern. So beschloss beispielsweise die fallbefasste Familienrichterin Brigitte Lutz, Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, dass das Kind nicht vom Vater versorgt werden könne, da dieser „die Betreuung eines neugeborenen Kindes noch nicht alleine bewältigen musste“. Auch einem Journalistenteam des RB Stuttgart, das ca. 45 Minuten lang am vorvergangenen...

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