Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung und Mietminderung - Dauerbrenner für Vermieter

Vermieter sind verunsichert, wenn Sie Nebenkosten oder Betriebskosten abrechnen, Mieterhöhungen planen oder mit einer Mietminderung wegen Wohnungsmängeln konfrontiert werden. Unsicherheit, die zum Teil auf oberflächlicher interessensorientierter Verbreitung von Informationen beruht. „Dabei kann jeder Vermieter Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen und die Miete rechtssicher erhöhen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung“, so Thomas Trepnau, Fachbuchautor und Dozent. Eine wichtige Voraussetzung für die Abrechnung...

Nebenkostenabrechnung: Vermieter dürfen die Nebenkosten nur dann abrechnen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist

Rund 40 % der Miete entfallen auf die Mietnebenkosten. Vermieter dürfen jedoch nur über etwa 30 % der Kosten als Betriebskosten abrechnen. Der einfache Hinweis im Mietvertrag „Nebenkosten werden abgerechnet“ reicht nicht aus „Vielmehr müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit im Mietvertrag genannt werden“, so Thomas Trepnau der Autor des Buches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“. Zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten gehören beispielsweise: • Die Grundsteuer, • die Kosten der Wasserversorgung, • die Kosten...

Betriebskostenabrechnung darf fotokopiert werden

Wenn die Betriebskostenabrechnung im Briefkasten landet, müssen sich die Mieter häufig durch mehrere Seiten kämpfen und genau lesen, um die einzelnen Posten nachvollziehen zu können. Nicht selten treten dann beim Mieter Zweifel auf, sodass er um eine Einsicht in die Abrechnungen beim Vermieter bittet. Welche Rechte er dann bei solch einem Gespräch hat, erklärt das Immobilienportal www.myimmo.de. Im konkreten Fall war ein Mieter mit seinem Fotoapparat zu einem Gespräch mit dem Vermieter gekommen, bei dem die aktuelle Betriebskostenabrechnung besprochen werden sollte. Der Mieter wollte die Belege der Betriebskostenabrechnung...

Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft. Worauf Mieter achten müssen

Das Ende des Jahres bedeutet für viele Mieter den Erhalt der Nebenkostenabrechnung für das vorangegangene Jahr. Die Vermieter müssen dabei verschiedene Regelungen einhalten. Zum einen darf der Abrechnungszeitraum nicht länger als zwölf Monate betragen und zum anderen muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens am letzten Tag der Frist eingegangen sein. Somit ist auch am 31. Dezember damit zu rechnen, vom Vermieter Post zu bekommen. Warum es sich lohnt, die Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen und welche Kosten der Mieter nicht tragen muss, berichtet das Immobilienportal www.myimmo.de. Häufig führt Unachtsamkeit...

Der Countdown für die Nebenkostenabrechnung läuft

Nur noch wenig Zeit für die Abrechnung der Mietnebenkosten Bei den meisten Mietverhältnissen entspricht das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr. Die Abrechnungsfrist beträgt ein Jahr und endet für diese am 31.12. Für Vermieter, die die Nebenkosten für das Jahr 2008 noch nicht abgerechnet haben, wird es eng. Sie haben nur noch wenige Wochen, um die Betriebskostenabrechnung fertig zu stellen und ihren Mietern auszuhändigen. Entscheidend ist der Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Vermieter, die die Abrechnung zu spät erstellen, in der Regel keinen...

Neuer Haufe-Newsletter für Immobilienverwalter

Aktuelle Informationen aus Praxis und Gesetzgebung (Freiburg, 21. Oktober 2009) – Die neueste Rechtsprechung sowie alle aktuellen Themen rund um die Vermietung, Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien auf einen Blick – diesen Mehrwert bietet ein neuer Newsletter des Haufe Verlags, der sich speziell an Immobilienverwalter wendet. Kompakt und übersichtlich aufbereitet, liefert er jeden Mittwoch wichtige Informationen für Immobilienverwalter. Das Medien- und Informationsangebot zum Thema Immobilienverwaltung ist groß. Dennoch gab es bisher keinen Newsletter, der sowohl alle Branchennews als auch die aktuelle Rechtsprechung...

Nebenkostenabrechnung für Vermieter - jetzt oder nie

In seinem neuen Buch „Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten die zweite Miete“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau wie wichtig es für den Vermieter ist, die sogenannte Ausschlussfrist für die Abrechnung der Nebenkosten und Betriebskosten zu beachten. Die Nebenkostenabrechnung kann jeder Vermieter leicht selbst erstellen. Vorausgesetzt, dass die richtigen Vorkehrungen getroffen wurden und die Abrechnungsfrist nicht übersehen wird. Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, gibt in seinem Ratgeber die Strategien preis, mit denen er seine eigene Betriebskostenabrechnung...

Nebenkosten jetzt zügig abrechnen - Fristen nicht verpassen

Viele Vermieter haben die Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter noch nicht erstellt. Dabei ist die Beachtung der Abrechnungsfrist oder der sogenannten Ausschlussfrist entscheidend für die Frage: „Kann der Vermieter seine Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung gegenüber seinem Mieter durchsetzen?“ so Thomas Trepnau, der Autor des neuen Fachbuches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“. „Mancher Vermieter erstellt die Betriebskostenabrechnung erst kurz vor dem Ablauf der Ausschlussfrist. Wenn die Abrechnung nach Ablauf der Frist beim Mieter eingeht, dann bedeutet das: Pech für den Vermieter...

Es grünt so grün – meineimmobilie.de gibt Rechts- und Steuertipps für Gartenbesitzer

München, 24. Juni 2009 Der eigene Garten zählt wohl im Moment zu den schönsten und erholsamsten Orten in ganz Deutschland. Doch des einen Freud‘ ist des anderen Leid: Schließlich muss irgendjemand die vielen Pflanzen hegen und pflegen, die Früchte ernten, den Rasen mähen, das Unkraut jäten oder die wuchernde Hecke zurückschneiden. Doch wer ist für den Garten hinter dem Mietshaus verantwortlich und vor allem, in welchem Umfang? Was müssen Vermieter beachten, wenn sie die Kosten für die Gartenpflege auf den Mieter umlegen möchten, und wie kann beim Bewässern des...

Rechne mit Deinem Mieter ab!

Der XII. Senat des Bundesgerichtshofs, der für Gewerberaummietrecht zuständig ist, hat entschieden, dass der Vermieter berechtigt ist, Versorgungsleistungen einzustellen, wenn der Mieter nach einer Kündigung im Laufe des Räumungsverfahrens die Mietzahlung vollständig einstellt. Vorausgegangen war ein Streit zwischen Mieter und Vermieter über Betriebskosten. Streit über Nebenkosten und die Nebenkostenabrechnung ist leider an der Tagesordnung. Mieter und Vermieter scheinen immer mehr zu vergessen, dass sie Vertragspartner sind. Viele empfinden sich nur noch als Gegner. Das seit heute im Buchhandel erhältliche Buch von Thomas...

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