Wohnungsmängel

Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung leicht gemacht

Mieterhöhungen rechtssicher gestalten und Mietnebenkosten korrekt abrechnen Haben Mieter und Vermieter eine Indexmiete vereinbart, dann sollten sie den Preisindex im Auge behalten. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berechnet diesen monatlich. Im Mietvertrag werden die Weichen gestellt. Vermieter von Wohnraum dürfen sich nur auf den „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“ beziehen. Die Mieterhöhung berechnet sich wie folgt: Neuer Indexstand : alter Indexstand x 100 - 100 = prozentuale Steigerung. Übrigens, falls der Index sinkt, kann der Mieter die Absenkung der Miete im selben Verhältnis verlangen. Allerdings können Vermieter einer Absenkung leicht vorbeugen. „Wie das funktioniert, wie Mieten nach Mietspiegel oder Vergleichsmieten angepasst werden können, was bei Modernisierungsmaßnahmen möglich ist und vieles mehr, erfahren Vermieter in meinem Vermieter-Ratgeber Mehr Moneten...

Mieterhöhung, Mietminderung und Nebenkostenabrechnung. Was Vermieter wissen sollten

Viel Unsicherheit bei Vermietern, wenn Mieten erhöht werden sollen, wenn sie mit Mietminderungen wegen angeblicher Wohnungsmängel konfrontiert werden und Nebenkosten oder Betriebskosten abrechnen. In etwa die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen ist nicht korrekt; so der Deutsche Mieterbund. Allerdings eben längst nicht immer zu Lasten der Mieter! „Jeder Vermieter kann die Miete rechtssicher erhöhen und Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung“, so Thomas Trepnau, Fachbuchautor und Dozent. Mieterhöhungen sind kein Buch mit sieben Siegeln. Die Rendite aus einer vermieteten Immobilie bleibt nur dann erhalten, wenn marktgerechte Mieten erwirtschaftet werden. "Heben Sie die Miete einfach und rechtssicher auf das Niveau von vergleichbaren Wohnungen oder mit Hilfe eines Mietspiegels oder einer...

Mietminderung bei Flächenabweichnung: Auch bei „Ca.“-Angaben im Mietvertrag kann der Mieter die Miete mindern

Im Mietvertrag über eine Mietwohnung war deren Fläche mit „ca. 100 m²“ angegeben. Nachdem der Mieter Ende 2007 ausgezogen war, verlangte er von seinem Vermieter die teilweise Rückzahlung der Miete für die Mietzeit 2002 bis 2007. Dies begründete er damit, dass die tatsächliche Wohnfläche nur 81 m² beträgt. Der Vermieter verwies darauf, dass die Fläche im Mietvertrag mit „ca.“ 100 m² angegeben sei und der Mieter deshalb die Mietminderung nicht auf der Grundlage von 100 m² sondern nur auf der Grundlage einer Fläche von 95 m² berechnen dürfe. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass der Zusatz „ca.“ für die Bemessung der Mietminderung bedeutungslos ist. Eine Mietminderung soll zugunsten des Mieters die herabgesetzte Gebrauchstauglichkeit einer Mietwohnung ausgleichen. Die Höhe des Minderungsbetrages muss somit dem Umfang der Mangelhaftigkeit entsprechen. Da die Wohnfläche hier um mehr als zehn Prozent von...

Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung und Mietminderung - Dauerbrenner für Vermieter

Vermieter sind verunsichert, wenn Sie Nebenkosten oder Betriebskosten abrechnen, Mieterhöhungen planen oder mit einer Mietminderung wegen Wohnungsmängeln konfrontiert werden. Unsicherheit, die zum Teil auf oberflächlicher interessensorientierter Verbreitung von Informationen beruht. „Dabei kann jeder Vermieter Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen und die Miete rechtssicher erhöhen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung“, so Thomas Trepnau, Fachbuchautor und Dozent. Eine wichtige Voraussetzung für die Abrechnung...

Mietminderung wegen Wohnungsmängeln – des Mieters ultimative Waffe

Doch oft ist sie stumpf, denn die behaupteten Mängel sind bei weitem nicht immer minderungsfähig. In seinem Buch „Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, wie Vermieter sich vor Mietminderungen schützen. Regensburg. – Immer häufiger sehen sich Vermieter mit Mietminderungen konfrontiert „Mieter behaupten Mängel oder Fehler an der Mietsache entdeckt zu haben und mindern deshalb die Miete. Doch nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt zur Mietminderung.“, so Thomas Trepnau. Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen hundert Vermietern geholfen hat, zeigt in seinem Buch,...

Oft überschätzt – nicht alle Wohnungsmängel berechtigen zur Mietminderung

In seinem Buch „Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, dass nicht jede Mietminderung oder Mietkürzung wegen Fehlern an der Mietsache vom Vermieter hingenommen werden muss. Vorausgesetzt, dass man weiß, was hinter diesem Thema „Mietminderung“ steckt und sich gut vorbereitet hat. Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen Hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, zeigt in seinem neuesten Ratgeber, welche Vorkehrungen zu treffen sind, um Mietminderungen zu vermeiden und wie sich Vermieter im Falle von Mietkürzungen verhalten sollen. Regensburg. – Was hat der...

Mietminderung wegen Wohnungsmängeln – des Mieters ultimative Waffe

Doch oft ist sie stumpf, denn die behaupteten Mängel sind bei weitem nicht immer minderungsfähig. In seinem Buch „Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, wie Vermieter sich vor Mietminderungen schützen. Regensburg. – Immer häufiger sehen sich Vermieter mit Mietminderungen konfrontiert „Mieter behaupten Mängel oder Fehler an der Mietsache entdeckt zu haben und mindern deshalb die Miete. Doch nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt zur Mietminderung.“, so Thomas Trepnau. Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen hundert Vermietern geholfen hat, zeigt in seinem Buch,...

Selten bekannt – nicht alle Wohnungsmängel berechtigen zur Mietminderung

In seinem soeben erschienenen Buch „Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, dass nicht jede Mietminderung oder Mietkürzung wegen Fehlern an der Mietsache vom Vermieter hingenommen werden muss. Vorausgesetzt, dass man weiß, was hinter diesem Thema „Mietminderung“ steckt und sich gut vorbereitet hat. Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen Hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, zeigt in seinem neuesten Ratgeber, welche Vorkehrungen zu treffen sind, um Mietminderungen zu vermeiden und wie sich Vermieter im Falle von Mietkürzungen verhalten sollen. Regensburg....

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