Rechne mit Deinem Mieter ab!

Der XII. Senat des Bundesgerichtshofs, der für Gewerberaummietrecht zuständig ist, hat entschieden, dass der Vermieter berechtigt ist, Versorgungsleistungen einzustellen, wenn der Mieter nach einer Kündigung im Laufe des Räumungsverfahrens die Mietzahlung vollständig einstellt. Vorausgegangen war ein Streit zwischen Mieter und Vermieter über Betriebskosten.
Streit über Nebenkosten und die Nebenkostenabrechnung ist leider an der Tagesordnung. Mieter und Vermieter scheinen immer mehr zu vergessen, dass sie Vertragspartner sind.
Viele empfinden sich nur noch als Gegner.

Das seit heute im Buchhandel erhältliche Buch von Thomas Trepnau "Rechne mit Deienm Mieter ab! Betriebskosten, die zweite Miete" hilft Vermietern ihre Nebenkostenabrechnung korrekt erstellen und Streit mit ihren Mietern vermeiden.
Weitere Informationen unter www.trepnau.net

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