Verteilerschlüssel

Anspruch auf Änderung des Verteilerschlüssels

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung über den Anspruch auf Änderung des Verteilerschlüssels für verbrauchsunabhängige Kosten getroffen. Die Klage eines Wohnungseigentümers auf Anpassung dieses Schlüssels wurde von dem Gericht zurückgewiesen. Das Immobilienportal www.myimmo.de berichtet über das Urteil. Anlass der Klage war der Umbau der Wohnung (http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/wohnung) eines Eigentümers. Diesem stand nach Abschluss der Umbauarbeiten bedeutend mehr Wohnfläche zur Verfügung als zuvor. Der klagende Miteigentümer forderte daraufhin eine Änderung des Verteilerschlüssels. Anstatt wie bisher anhand der Miteigentumsanteile sollte die Verteilung der verbrauchsunabhängigen Kosten künftig anhand der jeweiligen Wohnflächen festgelegt werden. Auf diese Weise würde die Kostenbelastung des Klägers um 13 Prozent verringert. Das Gericht entschied jedoch, dass der Kläger unter Berücksichtigung aller...

Seminar für Vermieter, Verwalter und alle die mit Vermietung zu tun haben

Erholung, Entspannung, die Seele baumeln lassen - und Nebenkosten abrechnen Das passt nicht zusammen? Im üblichen Vermietungsalltag sicher nicht! Der erfahrene Fachbuchautor und Trainer Thomas Trepnau beweist mit seinen Seminaren und Workshops an einem Ort voller Kraft und Licht, dass die Erstellung der Mietnebenkostenabrechnung spielerisch erlernt werden kann. Im Workshop wird für jeden Teilnehmer, der dies wünscht und die erforderlichen Unterlagen dabei hat, die Betriebskostenabrechnung 2009 für einen seiner Mieter erstellt. Das nächste Seminar zur Betriebskostenabrechnung findet statt in Griechenland, Pilion, fernab vom Massentourismus. Termine und Preise 2010 Nebenkostenspecial „Rechne mit Deinem Mieter ab“ 09.09. bis 16.09. und 07.10. bis 14.10. jeweils 598,- € Im Preis enthalten: • Sammeltransfers Flughafen Volos – Anlage – Flughafen im Taxi oder Minibus (vor 16.00 Uhr am Anreisetag) • 7...

Schock nach Nebenkostenabrechnung – harter Winter trieb Betriebskosten nach oben

Teurer Winter für Vermieter und Mieter Der harte und lange Winter, gestiegene Energiepreise, Müll- und Abwassergebühren haben dazu geführt, dass die Vermieter in Deutschland für ihre Mieter kräftig in Vorleistung gehen müssen. Denn zunächst zahlt der Vermieter diese Kosten. Sind die Betriebskostenvorauszahlungen, die der Mieter an den Vermieter leistet, zu niedrig dann bekommt der Vermieter seine für den Mieter geleisteten Vorschüsse frühestens mit der Nebenkostenabrechnung zurück. Da niemand einen so harten Winter erwartet hat, decken die Vorauszahlungen der Mieter die tatsächlichen Kosten für Heizung, Warmwasser und Winterdienst in den meisten Fällen nicht. Umso wichtiger, dass der Vermieter so bald wie möglich die Nebenkosten abrechnet und sich genau darüber informiert, welche Nebenkosten abgerechnet werden können. Grundsätzlich setzen sich Nebenkosten...

Nebenkostenabrechnung: Vermieter dürfen die Nebenkosten nur dann abrechnen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist

Rund 40 % der Miete entfallen auf die Mietnebenkosten. Vermieter dürfen jedoch nur über etwa 30 % der Kosten als Betriebskosten abrechnen. Der einfache Hinweis im Mietvertrag „Nebenkosten werden abgerechnet“ reicht nicht aus „Vielmehr müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit im Mietvertrag genannt werden“, so Thomas Trepnau der Autor des Buches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“. Zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten gehören beispielsweise: • Die Grundsteuer, • die Kosten der Wasserversorgung, • die Kosten...

Der Countdown für die Nebenkostenabrechnung läuft

Nur noch wenig Zeit für die Abrechnung der Mietnebenkosten Bei den meisten Mietverhältnissen entspricht das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr. Die Abrechnungsfrist beträgt ein Jahr und endet für diese am 31.12. Für Vermieter, die die Nebenkosten für das Jahr 2008 noch nicht abgerechnet haben, wird es eng. Sie haben nur noch wenige Wochen, um die Betriebskostenabrechnung fertig zu stellen und ihren Mietern auszuhändigen. Entscheidend ist der Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Vermieter, die die Abrechnung zu spät erstellen, in der Regel keinen...

Nebenkostenabrechnung für Vermieter - jetzt oder nie

In seinem neuen Buch „Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten die zweite Miete“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau wie wichtig es für den Vermieter ist, die sogenannte Ausschlussfrist für die Abrechnung der Nebenkosten und Betriebskosten zu beachten. Die Nebenkostenabrechnung kann jeder Vermieter leicht selbst erstellen. Vorausgesetzt, dass die richtigen Vorkehrungen getroffen wurden und die Abrechnungsfrist nicht übersehen wird. Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, gibt in seinem Ratgeber die Strategien preis, mit denen er seine eigene Betriebskostenabrechnung...

Nebenkosten jetzt zügig abrechnen - Fristen nicht verpassen

Viele Vermieter haben die Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter noch nicht erstellt. Dabei ist die Beachtung der Abrechnungsfrist oder der sogenannten Ausschlussfrist entscheidend für die Frage: „Kann der Vermieter seine Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung gegenüber seinem Mieter durchsetzen?“ so Thomas Trepnau, der Autor des neuen Fachbuches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“. „Mancher Vermieter erstellt die Betriebskostenabrechnung erst kurz vor dem Ablauf der Ausschlussfrist. Wenn die Abrechnung nach Ablauf der Frist beim Mieter eingeht, dann bedeutet das: Pech für den Vermieter...

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