Betriebskostenabrechnung

MCM Investor Management AG über sonstige Betriebskosten

Es herrscht Uneinigkeit über die sogenannten „sonstigen Betriebskosten“ – die MCM Investor deckt auf. Magdeburg, 19.11.2021. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema „sonstige Betriebskosten“. Erst kürzlich gab es nämlich einen Streitfall in Hamburg, bei der Uneinigkeit über die Abrechnung der Betriebskosten herrschte. Besonders strittig war der Absatz “sonstige Betriebskosten”. „Es ist jedenfalls nichts ungewöhnliches, dass sich im Mietvertrag die Position „sonstige Betriebskosten“ wiederfindet. Das beinhaltet beispielsweise die Trinkwasseruntersuchung, die Dachrinnenreinigung oder auch verschiedene Wartungskosten. Diese Dingen sollten aber im Vorfeld vor Vertragsunterzeichnung abgeklärt werden“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Im verhandelten Fall berief sich die Vermieterpartei unter „sonstige Betriebskosten“...

MCM Investor Management AG: Wie man Immobilien digital verwalten kann

Durch Online-Services kann die Verwaltung von Immobilien deutlich vereinfacht werden. Gerade für private Vermieter kann dies von enormen Vorteil sein. Magdeburg, 28.01.2021. „Die Verwaltung von Immobilieneigentum kann sich vor allem für private Vermieter als echte Herausforderung gestalten. Angefangen beim Ausstellen von Dokumenten, über Renovierungen und Reparaturen bis hin zu fachgerechten Sanierungen, muss alles dokumentiert und richtig versteuert werden“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Dazu zählt eben auch die jährliche Betriebskostenabrechnung. Hierbei ist es besonders wichtig, dass dem Vermieter oder der Vermieterin kein Fehler unterläuft. Denn vor allem zu hohe Betriebskostenabrechnungen können schnell zu Konflikten zwischen den beiden Parteien führen, insbesondere wenn es um die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten geht. Natürlich besteht eine gesetzliche Pflicht,...

MCM Investor Management AG: Betriebskostenabrechnung muss bis Ende Dezember vorliegen

Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG machen darauf aufmerksam, dass die Betriebskostenabrechnung für dieses Jahr bis zum 31.12.2019 vorliegen muss. Magdeburg, 11.12.2019. In dieser Woche machen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg darauf aufmerksam, dass die diesjährige Betriebskostenabrechnung bis Ende Dezember vorliegen muss. „Stichtag ist der 31.12.2019. Bis zu Silvester muss den Mietern ihre Abrechnung zugestellt werden“, erklärt die MCM Investor Management AG und bezieht sich dabei auf Angeben des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland sowie den Paragrafen 556 Absatz 3 im Bürgerlichen Gesetzbuch. „Es könnte auch sein, dass der Vermieter mit dem Mieter eine monatliche Vorauszahlung von Nebenkosten vereinbart hat. Ist dies der Fall, muss er die entsprechende Abrechnung bis Ende des letzten Kalendermonats ausstellen und den betreffenden Abrechnungszeitraum deutlich machen. Die...

MCM Investor Management AG über verspätete Betriebskostenabrechnungen

Warum verspätete Betriebskostenabrechnungen im Ausnahmefall zulässig sein können Magdeburg, 03.08.2018. In dieser Woche sprechen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg über ein Thema, das für den einen oder anderen sehr lästig sein kann: Betriebskostenabrechnungen. „Viele Mieter haben Angst vor einer hohen Betriebskostenabrechnung und einer damit einhergehenden hohen Nachzahlung. Nun wurde sogar entschieden, dass Vermieter die Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist geltend machen können“, so die MCM Investor...

MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Betriebskosten – Rückzahlung oder Nachzahlung?

Warum Mieter auch bei der Betriebskosten-Abrechnung aktiv werden sollten Magdeburg, 23.11.2015. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg machen darauf aufmerksam, wie Mieter mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung umgehen sollten. „Die alljährliche Betriebskostenabrechnung kann zum Streitthema werden, einerseits zwischen Mieter und Vermieter, andererseits zwischen den einzelnen Bewohnern der Mietpartei hinsichtlich des Verbrauchs“, so die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Falls ein Mieter in den Genuss einer Rückzahlung kommt, muss er sich darüber im Klaren sein,...

Betriebskostenabrechnung rechtssicher prüfen

Die Mieterverbände weisen auf hohe Fehlerquoten bei Betriebskostenabrechnungen hin. Wer als Mieter seine Beanstandungen rechtssicher vornehmen will, muss die Abrechnung genau prüfen können. Notwendiger Inhalt der Abrechnung Die richtige Betriebskostenabrechnung benötigt Mindestangaben. Dazu gehören die geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Umlagemaßstabes, die Berechnung des konkreten Anteils des Mieters und der Ausweis von Vorauszahlungen, die der Mieter geleistet hat. Wichtig ist, dass die Betriebskostenabrechnung für den Mieter gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein muss....

„Muss ich das wirklich zahlen?“

Die neue Web-Plattform RechnungsControl.de bietet seit dem 02.01.2014 ein Netzwerk von unabhängigen Sachverständigen zur Rechnungsprüfung von Handwerkerleistungen und Mietnebenkostenabrechnungen an. Seit dem 02. Januar 2014 können private Verbraucher und Gewerbetreibende (wie z.B. Haus- und Immobilienverwalter) ihre Rechnungsbelege, Handwerkerangebote und Kostenvoranschläge über eine Online-Plattform prüfen lassen: Sind sie o.k. – oder zu teuer? Ein breit gefächertes Netzwerk von öffentlich bestellten Sachverständigen sowie weitere Experten stehen dafür zur Verfügung. So funktioniert es: Nach dem Login können die Beleg-Dokumente...

Nebenkostenabrechnung prüfen

Noch immer unterschätzen Wohnungsmieter das Sparpotential das in einer genauen Prüfung der Nebenkostenabrechnung steckt. Die sogenannte zweite Miete macht einen erheblichen Teil der gesamten Kosten, die für das Wohnen entstehen, aus. In den meisten Wohnungsmietverträgen ist vereinbart, dass die Betriebskosten nachträglich abrechnet werden. Die Fehler die bei Betriebskostenabrechnung entstehen sind vielfältig. Deshalb sollten die Mieter genau hinsehen, wenn die nächste Abrechnung kommt. Zunächst muss die Betriebskostenabrechnung formale Mindestvoraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass sie eine Zusammenstellung der Gesamtkosten,...

Smart Metering soll Mieter beim Energiesparen auf die Sprünge helfen

(ddp direct)Bis 2020 sollen in Europa 80% aller Haushalte mit intelligenten Stromzählern, so genannte Smart Meter, ausgestattet sein. Das sieht eine Regelung des Europäischen Parlaments vor. Parallel dazu hat der deutsche Gesetzgeber bereits für eine Liberalisierung des Messwesens gesorgt. Doch damit nicht genug. Geplant ist zudem, dass Wohnungsvermieter Betriebskosten künftig monatlich abrechnen müssen. Die Zielsetzung: Ein verbesserter Informationsfluss zum individuellen Energieverbrauch soll die Transparenz erhöhen, wodurch man sich nicht zuletzt auch positive Effekte auf das Verbrauchsverhalten erhofft. Die Neuregelungen werfen...

Tücken der Betriebskostenabrechnung - Vorsicht bei Mietminderungen

Die jährliche Betriebskostenabrechnung sorgt bei vielen Mietern für Unmut, da die Vermieter häufig Nachzahlungen fordern, wobei die Abrechnung in jedem Fall genau geprüft werden sollte. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn in dem betreffenden Zeitraum eine Minderung der Miete angesetzt wurde. Das Immobilienportal myimmo.de erläutert die Zusammenhänge. Im Fall einer Mietminderung ( http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/mietminderung ) aufgrund von Mängeln am Mietobjekt wird die Bruttomiete um einen bestimmten Prozentsatz gesenkt. Dieser ist allerdings auch für die Betriebskostenabrechnung anzuwenden. Häufig...

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