Betriebskostenabrechnung rechtssicher prüfen

Die Mieterverbände weisen auf hohe Fehlerquoten bei Betriebskostenabrechnungen hin. Wer als Mieter seine Beanstandungen rechtssicher vornehmen will, muss die Abrechnung genau prüfen können.

Notwendiger Inhalt der Abrechnung

Die richtige Betriebskostenabrechnung benötigt Mindestangaben. Dazu gehören die geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Umlagemaßstabes, die Berechnung des konkreten Anteils des Mieters und der Ausweis von Vorauszahlungen, die der Mieter geleistet hat. Wichtig ist, dass die Betriebskostenabrechnung für den Mieter gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein muss. Eine Faustregel kann lauten: Wenn ein Dritter die Abrechnung nicht versteht, ist das möglicherweise ein Zeichen dafür, dass die Abrechnung nicht den gesetzlichen Maßstäben entspricht.

Fallen in der Abrechnung

Viele Vermieter glauben, dass nur die Einzelpositionen der einzeln abzurechnenden Betriebskosten aufgezählt werden brauchen - sie schreiben "zum Beispiel" und ergänzen mit "usw.". Damit glauben sie, das Nötige aufgeschrieben zu haben, um noch weitere, nicht im Mietvertrag vereinbarte Nebenkosten umzulegen. Das ist nicht zutreffend - die beispielhafte Aufzählung führt nur dazu, dass allein die aufgezählten Positionen vom Mieter zu zahlen sind. Alles andere muss nicht gezahlt werden.

Oft übernehmen Vermieter den Inhalt der Betriebskostenverordnung in den Mietvertrag, verkürzen aber den Text aus Platzgründen oder Bequemlichkeit. Dann sind die gekürzten Positionen nicht umlagefähig. Andererseits glauben Vermieter oft, die Festlegungen dieser Verordnung eigenmächtig einschränken zu können, weil bei ihnen bestimmte Positionen nicht anfallen. Das hat zur Folge, dass sie beim späteren Umlegen weiterer neuer Betriebskostenarten auf diesen ausgewiesenen Kosten sitzen bleiben. Denn wenn die Umlagevereinbarung fehlt, ist es schwierig bis unmöglich, solche Positionen später als zu zahlende Kosten für den Mieter auszuweisen. Dazu müsste eine gesonderte Regelung oder eine Neuregelung im Mietvertrag getroffen werden.

Bereits aus diesen wenigen Fallbeispielen wird die Komplexität deutlich, mit der Betriebskostenabrechnungen auf ihre Richtigkeit beurteilt werden müssen. Anfechtungen oder Korrekturen können Mieter meist nicht ohne anwaltliche Hilfe durchsetzen. In allen Fragen zu Betriebskostenabrechnungen und Mietrecht empfiehlt sich als professionelle Hilfe die Einschaltung der Kanzlei Fritschi als Anwalt für Mietrecht in München.

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