Nebenkostenabrechnung prüfen

Noch immer unterschätzen Wohnungsmieter das Sparpotential das in einer genauen Prüfung der Nebenkostenabrechnung steckt.

Die sogenannte zweite Miete macht einen erheblichen Teil der gesamten Kosten, die für das Wohnen entstehen, aus. In den meisten Wohnungsmietverträgen ist vereinbart, dass die Betriebskosten nachträglich abrechnet werden. Die Fehler die bei Betriebskostenabrechnung entstehen sind vielfältig. Deshalb sollten die Mieter genau hinsehen, wenn die nächste Abrechnung kommt.

Zunächst muss die Betriebskostenabrechnung formale Mindestvoraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass sie eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters enthält.

Oft ist auch unklar welche Zeiten und Fristen für die Abrechnung gelten. Zunächst soll der Abrechnungszeitraum grundsätzlich 12 Monate umfassen. Davon darf nur in Ausnahmen abgewichen werden. Die Abrechnungsfrist in der der Vermieter die Betriebskostenabrechnung mitzuteilen hat, umfasst 12 Monate. Diese beginnt nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Nach dem Erhalt der Abrechnung hat der Mieter nur 12 Monate Zeit um seine Einwendungen geltend zu machen.

Nicht damit zu verwechseln sind die Fristen für Verjährung der Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung. Die Nachzahlungsansprüche aus der Betriebskostenabrechnung unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt gemäß § 199 BGB mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das gilt auch für die Guthaben des Mieters.

Nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgezählten Nebenkostenarten dürfen umgelegt werden, unabhängig davon was vereinbart wurde. Die Betriebskosten sollen dem Eigentümer laufend und durch bestimmungsmäßigen Gebrauch entstehen. Grundsätzlich nicht ansetzbar sind Verwaltungskosten, sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Sehr ungenau definiert ist die Position „Sonstige Kosten“ in der viel versteckt werden kann. Hier sollten sich die Mieter genau prüfen, ob die Umlage dieser Kosten auch rechtens ist.

Bei der Verteilung der Kosten muss darauf geachtet werden, dass die Kosten von gewerblich genutzten Flächen vor der Verteilung auf die Wohnungsmieter abgezogen wurden, falls diese im Verhältnis deutlich höher sind.

Mehr Informationen auf http://www.nebenkostenabrechnung-pruefen.org/

Die Seite www.nebenkostenabrechnung-prüfen.org bietet zum Thema kostenlose Informationen an. Hier werden die notwendigen Sachverhalte und Begriffe zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung verständlich für alle erklärt. Dazu gehören auch Erläuterungen zu den Betriebskostenarten, zur Abrechnung und der verschiedenen Fristen sowie zu wichtigen Urteilen.

Ansprechpartner: Thoralf Obst
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E-Mail: info@nebenkostenabrechnung-pruefen.org


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