Missbilligung

Missbilligung gegen die "Nürnberg Nachrichten" im Wortlaut...

Entscheidung des Beschwerdeausschusses 2 in der Beschwerdesache BK2-31/07 Peter Birkel / NÜRNBERGER NACHRICHTEN Missbilligung, Ziffern 2, 3 und 11 vom 06.06.2007 A. Zusammenfassung des Sachverhalts: I. Die NÜRNBERGER NACHRICHTEN beschäftigen sich am 04., 09. und 21.11.2006 unter den Überschriften „Wurden Richter schuldig?", „Sie rief: Der will mich umbringen!“ sowie „Mutter sah Mord mit an“ mit dem Mord an einer jungen Frau und der nachfolgenden Gerichtsverhandlung. Die Berichterstattung enthält Details zu der Tat und dem Leben der Frau und ihrer Familie. II. Der Vater der jungen Frau sieht diverse falsche Tatsachenbehauptungen in den Artikeln vom 04. und 21.11.2006 sowie eine unangemessen sensationelle Darstellung in der Berichterstattung vom 09.11.2006. Im Hinblick auf den ersten Artikel führt er u. a. an, dass sein Beruf nicht korrekt wiedergegeben wurde, er nicht Kritik an mehreren, sondern nur an einem Richter geübt...

Muss das wirklich sein? Presseclub Nürnberg und der Journalisten-Verband Antalya diskutierten Rechte und Pflichten

„Jede Freiheit mahnt zur Verantwortung“! wie Dr. Siegfried Zelnhefer, Pressesprecher der Stadt Nürnberg und Vorsitzender des Presseclubs Nürnberg, bei dem Journalistentreffen richtig sagte. „Doch Freiheit ohne Verantwortung und die Ablehnung der durch den Presserat (und seinen Mitgliedern) geschaffenen Richtlinien (= Pressekodex) ist nicht nur taktlos, sondern auch gefährlich, so Peter Birkel“: Doch lesen Sie selbst und bilden Sie sich Ihre Meinung darüber „wie Journalisten denken“. Im April 2015 setzten sich in Nürnberg Journalisten, unter anderem auch die Journalistin Gudrun Bayer von der NN mit dem Thema „Rechte und Pflichten der Medien“ auseinander. Als Tenor bleibt: all das ist freiwillig und ohne Verpflichtung: Muss das wirklich sein? Mitglieder der Presseclubs Nürnberg und des Journalisten-Verbandes Antalya diskutierten Rechte und Pflichten der Medien: Was dürfen Medien veröffentlichen? Oder anders gefragt:...

Veröffentlichung der Missbilligung des Deutschen Presserates (Nürnberger Nachrichten)

Nach langer und erfolgloser Auseinandersetzung mit der Geschäftsführung der Nürnberger Nachrichten wurde nun die "Missbilligung" des Deutschen Presserates veröffentlicht. Die Missbilligung ist zwar nur die zweitschärfste Form der Abmahnung, trotzdem kommt der Presserat zu dem Ergebnis: „Eine unangemessen sensationelle Darstellung im Sinne der Ziffer 11 des Pressekodex erkennt der Beschwerdeausschuss in der Berichterstattung über den Prozess und den darin veröffentlichten Zeugenaussagen“. Ebenso liegt „unbestritten ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vor, da der Leser nicht darüber informiert wird, dass ursprünglich falsch berichtet wurde“. „Der Beschwerdeausschuss hielt den Verstoß gegen die Ziffern 2, 3, und 11 des Presselodex für so schwerwiegend, das er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählte“. Link zur Missbilligung (pdf)(-->"nicht" über Google eingeben, sondern...

Öffentliche Auseinandersetzung mit den Nürnberger Nachrichten

Am 19. November 2015 erhielt die Nürnberger Nachrichten einen "Offenen Brief" und somit ist der Startschuss für die öffentliche Auseinandersetzung zwischen den Nürnberger Nachrichten (Herrn Schnell und Frau Rosenbauer) und Peter Birkel gefallen: In diesem Brief heißt es, dass der Autor nach und nach den kompletten Schriftverkehr, auch aus den Jahren ab 2013, von Gudrun Bayer, Sabine Schnell-Pleyer, Eva Rosenbauer, sowie Roman Portack vom Deutschen Presserat und die entsprechenden Zeitungsartikel, sowie die „Missbilligung durch den Deutschen Presserat“ veröffentlichen wird. Da die Nürnberger Nachrichten nach wie vor eine...

Selbstmord, wer trägt die Schuld?

Eine Schuldzuweisung für einen Menschen, der sich umgebracht hat, ist etwas furchtbares und Menschen, die in dieser schrecklichen Situation so handeln, haben selbst oft mit Schuldkomplexen zu kämpfen und fragen sich, ob sie es hätten verhindern können. Die Autorinnen Sabine Beuke & Jutta Schütz sind der Meinung, dass man nicht sagen kann, dass jemand SCHULD am Suizid eines anderen ist. Diese Entscheidung trifft immer der Betreffende selbst, auch wenn es noch so furchtbar für seine Angehörigen sein mag. Das Umfeld ist froh, dass sie jemand anderen schuldig erklären können, sie werden sich dennoch nicht ewig damit beruhigen...

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